Rechte an geistigem Eigentum. 23.1 Der Lieferant behält sich sämtliche Rechte an seinen Rechten an geistigem Eigentum vor. Es werden dem Kunden abgesehen von jenen ausdrücklich im Vertrag dargelegten Rechten oder Pflichten weder Rechte noch Pflichten in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum des Lieferanten gewährt noch lassen sich solche Rechte oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ableiten. Insbesondere wird hiermit weder direkt noch indirekt eine Lizenz unter beliebigen Rechten an geistigem Eigentum gewährt, die der Lieferant jetzt oder in Zukunft innehat, erwirbt, erwirkt oder lizenzieren könnte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben beliebige (i) Änderungen oder Verbesserungen an den bestehenden Rechten an geistigem Eigentum des Lieferanten und (ii) neue Rechte an geistigem Eigentum, die bei der Erstellung oder Lieferung der Arbeitsergebnisse durch den Lieferanten an den Kunden (oder anderweitig) entstehen, im alleinigen Eigentum des Lieferanten. 23.2 Dem Kunden ist es ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten untersagt: (i) die unter dem Vertrag gewährten Nutzungsrechte an den Rechten an geistigem Eigentum unterzulizenzieren, zu übertragen oder anderweitig damit zu handeln, (ii) visuelle Kennzeichen mit Elementen des geistigen Eigentums von Yara zu entwickeln, anzumelden und/oder anzunehmen (z. B. das Quadrat des Logos, das Wikingerschiff, die Schilde, die Schriftart, Teile des Namens Yara, Wikinger und Schiff); (iii) die Rechte an geistigem Eigentum allein oder in Kombination bzw. in Verbindung mit einem beliebigen Firmennamen, Handelsnamen oder einer Marke zu verwenden, der bzw. die dem Kunden oder einem Dritten gehört oder von diesem genutzt wird, (iv) Verweise auf die Rechte an geistigem Eigentum, auf den Lieferanten oder jegliche andere auf den Arbeitsergebnissen oder deren Verpackung oder Kennzeichnungen zu findenden Namen zu verändern, unleserlich zu machen, zu ergänzen oder zu entfernen, oder (v) im Rahmen der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum etwas zu tun oder zu unterlassen, das deren Gültigkeit beeinträchtigen könnte. 23.3 Der Lieferant gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich (i) der Gültigkeit bzw. Durchsetzbarkeit seiner Rechte an geistigem Eigentum oder (ii) dahingehend, dass seine Rechte an geistigem Eigentum beliebige Rechte an geistigem Eigentum beliebiger Dritter nicht verletzten. 23.4 Sollte der Kunde feststellen, dass Dritte die Rechte an geistigem Eigentum des Lieferanten verletzten, oder rechtswidrigen Handlungen gewahr werden, die den Interessen des Lieferanten abträglich sind, meldet der Kunde dies dem Lieferanten unverzüglich. Der Kunde unterstützt den Lieferanten nach besten Kräften und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Lieferanten beim Schutz vor solchen Verletzungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechte an geistigem Eigentum. 23.1 Der Lieferant behält sich sämtliche Rechte an seinen Rechten an geistigem Eigentum vor. Es werden dem Kunden abgesehen 14.1 Alle Ideen, Konzepte, Vorrichtungen, Erfindungen, Urheberrechte, Verbesserungen oder Entdeckungen, Entwürfe (einschließlich Zeichnungen, Pläne und Spezifikationen), unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht, Kostenvoranschläge, Know-how, Preise, Notizen, elektronische Daten, Schulungsmaterial und andere Dokumente oder Informationen, die: (a) die von jenen ausdrücklich Cytiva im Vertrag dargelegten Rechten Rahmen des Vertrags erstellt, vorbereitet, in die Praxis umgesetzt oder Pflichten weder Rechte noch Pflichten in Bezug dem Käufer offengelegt werden, (b) die im Rahmen der Vertragserfüllung entwickelt werden und/oder (c) die auf die Rechte vertraulichen Informationen von Cytiva beruhen, davon abgeleitet sind oder diese verwenden, sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind und bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Cytiva („Cytiva-Eigentum“). Der Käufer überträgt hiermit alle Rechte, Titel und Interessen des Käufers am Eigentum von Xxxxxx an geistigem Eigentum des Lieferanten gewährt noch lassen sich solche Rechte oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ableiten. Insbesondere wird hiermit weder direkt noch indirekt eine Lizenz unter beliebigen Rechten an geistigem Eigentum gewährtCytiva und verpflichtet sich, alle Formalitäten zu erfüllen, die der Lieferant jetzt erforderlich sind, um Cytiva das Eigentum an dem Cytiva-Eigentum zu sichern. Kein Recht, Titel oder in Zukunft innehatInteresse an Patenten, erwirbtMarken, erwirkt Handelsnamen oder lizenzieren könnte. Sofern nichts anderes vereinbart wurdeGeschäftsgeheimnissen, verbleiben beliebige Eigentum von Cytiva oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Cytiva (i) Änderungen ob an Produkten und/oder Verbesserungen an den bestehenden Rechten an geistigem Eigentum des Lieferanten und (ii) neue Rechte an geistigem Eigentum, die bei der Erstellung oder Lieferung der Arbeitsergebnisse durch den Lieferanten an den Kunden (Dienstleistungen oder anderweitig) entstehengeht auf den Käufer über, und Cytiva behält jederzeit die Eigentumsrechte daran. Ungeachtet des Vorstehenden gewährt Xxxxxx dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Cytiva-Eigentums nur in dem Umfang und ausschließlich für die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen und/oder der im alleinigen Eigentum des Lieferanten.
23.2 Dem Kunden Rahmen der Dienstleistungen erbrachten Leistungen durch den Käufer in Übereinstimmung mit dem Vertrag. Der Käufer ist es nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten untersagtvon Xxxxxx Hinweise auf Eigentumsrechte von Cytiva zu entfernen oder Cytiva-Eigentum an Dritte zu offenbaren oder weiterzugeben.
14.2 Als Bedingung für die Lieferung der Produkte durch Cytiva an den Käufer verpflichtet sich dieser, seinen Mitarbeitern, Vertretern und Bevollmächtigten (jeweils direkt oder indirekt) Folgendes zu untersagen: (i) die unter dem Vertrag gewährten Nutzungsrechte an den Rechten an geistigem Eigentum unterzulizenzieren, Produkte zu übertragen verändern oder anderweitig damit zu handelnmodifizieren, (ii) visuelle Kennzeichen mit Elementen des geistigen Eigentums von Yara die Produkte auseinander zu entwickelnbauen, anzumelden und/zu dekompilieren oder anzunehmen (z. B. das Quadrat des Logosanderweitig zurückzuentwickeln oder zu analysieren, das Wikingerschiff, die Schilde, die Schriftart, Teile des Namens Yara, Wikinger und Schiff); (iii) die Rechte an geistigem Eigentum allein Hinweise auf Produktkennzeichnungen oder in Kombination bzw. in Verbindung mit einem beliebigen Firmennamen, Handelsnamen oder einer Marke Eigentumsrechte zu verwenden, der bzw. die dem Kunden oder einem Dritten gehört oder von diesem genutzt wirdentfernen, (iv) Verweise auf die Rechte an geistigem EigentumProdukte zu modifizieren oder von den Produkten abgeleitete Werke zu erstellen, auf den Lieferanten oder jegliche andere auf den Arbeitsergebnissen oder deren Verpackung oder Kennzeichnungen zu findenden Namen zu verändern, unleserlich zu machen, zu ergänzen oder zu entfernen, oder (v) im Rahmen der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum etwas zu tun oder zu unterlassensonstige Handlungen vorzunehmen, das deren Gültigkeit beeinträchtigen könnte.
23.3 Der Lieferant gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich (i) der Gültigkeit bzw. Durchsetzbarkeit seiner Rechte an geistigem Eigentum oder (ii) dahingehend, dass seine Rechte an geistigem Eigentum beliebige Rechte an geistigem Eigentum beliebiger Dritter nicht verletzten.
23.4 Sollte der Kunde feststellen, dass Dritte die die Rechte von Cytiva an geistigem Eigentum des Lieferanten verletzten, oder rechtswidrigen Handlungen gewahr werden, die der Technologie und den Interessen des Lieferanten abträglich sind, meldet der Kunde dies dem Lieferanten unverzüglich. Der Kunde unterstützt geistigen Eigentumsrechten an den Lieferanten nach besten Kräften und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Lieferanten beim Schutz vor solchen Verletzungen.Produkten verletzen,
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Dienstleistungen
Rechte an geistigem Eigentum. 23.1 11.1 Informationen, die der Verkäufer dem Käufer während des Vertragsverhältnisses oder davor übermittelt, gelten als vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, unabhängig davon, auf welchem Medium sie gespeichert sind oder auf welche Weise sie übermittelt werden („vertrauliche Informationen“). Im Folgenden werden beispielhaft die folgenden Arten von vertraulichen Informationen aufgeführt:
a) Informationen, die für die Geschäftstätigkeit verwendet werden oder damit zusammenhängen, wie z.B. (eingekaufte, hergestellte, produzierte, vertriebene oder verkaufte) Produkte, Produktanforderungen, Rezepturen und Spezifikationen, Produktionsmethoden, Verfahren und Techniken, experimentelle Rezepturen, Geräte, Dekodierungsdateien, Verweise auf Codes, Analysen, Verfahren und Analysetechniken;
b) Informationen über Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Geschmacksmuster, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Patentanmeldungen, Warenzeichen, Muster, Ideen, Forschungsergebnisse, Testergebnisse und Leistungen;
c) alle zur Verfügung gestellten Muster oder Spezifikationen.
11.2 Vertrauliche Informationen sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers, ebenso wie alle bestehenden Rechte, unabhängig davon, ob sie von diesen abgeleitet sind, einschließlich u.a. Patente, Marken, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse („geistiges Eigentum“).
11.3 Der Lieferant behält sich sämtliche Vertrag ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Verkäufer irgendwelche Rechte oder Lizenzen, einschließlich
11.4 Der Käufer verpflichtet sich, keine ausschließlichen Rechte an seinen Rechten Erfindungen und/oder Entdeckungen, Verbesserungen, Ideen und/oder anderen Dingen geltend zu machen, die direkt und/oder indirekt aus den vom Verkäufer bereitgestellten vertraulichen Informationen abgeleitet werden.
11.5 Der Käufer darf die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, nachahmen.
11.6 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Zugang zu den vertraulichen Informationen zu beschränken und diese Informationen nur an geistigem Eigentum vordiejenigen leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Berater weiterzugeben, die aufgrund ihrer spezifischen Fachkenntnisse, Funktion oder Rolle im Rahmen des Vertrags Zugang zu den vertraulichen Informationen haben müssen („autorisierte Personen“). Es werden dem Kunden abgesehen von jenen ausdrücklich Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass alle bevollmächtigten Personen über alle in dieser Klausel sowie im Vertrag dargelegten Rechten oder Pflichten weder Rechte noch Pflichten in Bezug auf enthaltenen Verpflichtungen informiert sind bzw. sein werden und an diese gebunden sind.
11.7 Der Käufer wird die Rechte an geistigem Eigentum des Lieferanten gewährt noch lassen sich solche Rechte oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ableiten. Insbesondere wird hiermit weder direkt noch indirekt eine Lizenz unter beliebigen Rechten an geistigem Eigentum gewährt, vertraulichen Informationen nicht für andere als die der Lieferant jetzt oder in Zukunft innehat, erwirbt, erwirkt oder lizenzieren könnte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben beliebige (i) Änderungen oder Verbesserungen an den bestehenden Rechten an geistigem Eigentum des Lieferanten und (ii) neue Rechte an geistigem Eigentum, die bei der Erstellung oder Lieferung der Arbeitsergebnisse durch den Lieferanten an den Kunden (oder anderweitig) entstehen, im alleinigen Eigentum des Lieferanten.
23.2 Dem Kunden ist es ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten untersagt: (i) die unter dem Vertrag gewährten Nutzungsrechte an den Rechten an geistigem Eigentum unterzulizenzierenfestgelegten Zwecke verwenden, keine Kopien, Fotografien, Zeichnungen oder Aufzeichnungen von Anlagen oder Prozessen anfertigen und keine Dokumente, Dateien, Muster, Prototypen oder Produkte, zu übertragen oder anderweitig damit zu handelndenen er Zugang hat, (ii) visuelle Kennzeichen mit Elementen des geistigen Eigentums von Yara zu entwickeln, anzumelden und/oder anzunehmen (z. B. das Quadrat des Logos, das Wikingerschiff, die Schilde, die Schriftart, Teile des Namens Yara, Wikinger und Schiff); (iii) die Rechte an geistigem Eigentum allein oder in Kombination analysieren bzw. in Verbindung mit einem beliebigen Firmennamen, Handelsnamen oder einer Marke zu verwenden, der bzw. die dem Kunden oder einem Dritten gehört oder von diesem genutzt wird, (iv) Verweise auf die Rechte an geistigem Eigentum, auf den Lieferanten oder jegliche andere auf den Arbeitsergebnissen oder deren Verpackung oder Kennzeichnungen zu findenden Namen zu verändern, unleserlich zu machen, zu ergänzen oder zu entfernen, oder (v) im Rahmen der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum etwas zu tun oder zu unterlassen, das deren Gültigkeit beeinträchtigen könnte.
23.3 Der Lieferant gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich (i) der Gültigkeit bzw. Durchsetzbarkeit seiner Rechte an geistigem Eigentum oder (ii) dahingehend, dass seine Rechte an geistigem Eigentum beliebige Rechte an geistigem Eigentum beliebiger Dritter nicht verletzten.
23.4 Sollte der Kunde feststellen, dass Dritte die Rechte an geistigem Eigentum des Lieferanten verletzten, oder rechtswidrigen Handlungen gewahr werden, die den Interessen des Lieferanten abträglich sind, meldet der Kunde dies dem Lieferanten unverzüglich. Der Kunde unterstützt den Lieferanten nach besten Kräften und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Lieferanten beim Schutz vor solchen Verletzungen.Reverse
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte an geistigem Eigentum. 23.1 10.1 Der Lieferant behält sich sämtliche Rechte an seinen Rechten an geistigem Eigentum vor. Es werden dem Kunden abgesehen von jenen ausdrücklich im Vertrag dargelegten Rechten oder Pflichten weder Rechte noch Pflichten in Bezug auf die Käufer erkennt an, dass:
a) jegliche Rechte an geistigem Eigentum des Lieferanten gewährt noch lassen sich solche und andere Rechte, inkl., aber nicht beschränkt auf Urheber-, Daten- bank-, Topographie-, Design-, Marken-, Handelsnamen-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Domainnamen-, Doku- mentations- und Know-how-Rechte (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ableiten. Insbesondere wird hiermit weder direkt noch indirekt eine Lizenz unter beliebigen Rechten nicht) (nachfolgend „Rechte an geistigem Eigentum“) in jedem Fall das alleinige Eigentum gewährt, die der Lieferant jetzt oder in Zukunft innehat, erwirbt, erwirkt oder lizenzieren könntevon Multi-Wing bleiben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben beliebige (i) Änderungen oder Verbesserungen an den bestehenden Rechten an geistigem Eigentum des Lieferanten und (ii) neue Dies gilt auch für Rechte an geistigem Eigentum, die bei durch Multi-Wing speziell für den Käufer bzw. für die Zwecke der Erstellung oder Lieferung Be- stellung entwickelt wurden; und
b) kein Bestandteil der Arbeitsergebnisse durch den Lieferanten an den Kunden (oder anderweitig) entstehenBestellung so auszulegen ist, im alleinigen Eigentum des Lieferanten.
23.2 Dem Kunden ist es ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten untersagt: (i) die unter dem Vertrag gewährten Nutzungsrechte an den Rechten an geistigem Eigentum unterzulizenzieren, zu übertragen oder anderweitig damit zu handeln, (ii) visuelle Kennzeichen mit Elementen des geistigen Eigentums von Yara zu entwickeln, anzumelden und/oder anzunehmen (z. B. das Quadrat des Logos, das Wikingerschiff, die Schilde, die Schriftart, Teile des Namens Yara, Wikinger und Schiff); (iii) dass etwas als Gewährung einer Lizenz für die Rechte an geistigem Eigentum allein oder anderer entsprechenden Rechte gilt. Multi-Wing beansprucht seine uneinge- schränkten Rechte, die Verwendung seiner Marken in Kombination den Gebieten, in denen die Produkte verkauft werden, zu kontrollieren;
c) jegliche Reputation im Zusammenhang mit Markenzeichen, die von Multi-Wing oder dem Käufer auf den Pro- dukten angebracht oder aufgebracht werden, einzig Multi-Wing oder einem ggf. anderen Eigentümer dieser Marken zusteht.
10.2 Der Käufer darf die Produkte nicht neu verpacken und/oder Urheberrechtsvermerke, vertrauliche oder urheber- rechtlich geschützte Legenden oder Kennzeichnungen von den Produkten entfernen, es sei denn, dass das Ent- fernen für einen Produktionsprozess zwingend erforderlich ist und der Käufer Multi-Wing hierüber zuvor schriftlich informiert hat.
10.3 Der Käufer darf keine Marken bzw. in Verbindung Handelsnamen (inkl. Firmennamen) verwenden oder Anstrengungen unter- nehmen, Marken oder Handelsnamen eintragen zu lassen, die identisch sind mit, verwechselt werden können mit einem beliebigen Firmennamenoder Bestandteile enthalten von Marken oder Handelsnamen, Handelsnamen oder einer Marke zu verwenden, der bzw. die dem Kunden im Eigentum von Multi-Wing oder einem Dritten gehört mit Multi-Wing verbundenen Unternehmen stehen oder worauf Multi-Wing irgendwo auf der Welt Rechte bean- sprucht.
10.4 Ansprüche Dritter, die behaupten, dass die von diesem genutzt wird, (iv) Verweise auf Multi-Wing gelieferten Produkte die Rechte an geistigem Eigentumam geistigen Eigen- tum eines Dritten verletzen, auf den Lieferanten werden von Multi-Wing beglichen oder jegliche andere auf den Arbeitsergebnissen oder deren Verpackung oder Kennzeichnungen zu findenden Namen zu verändernabgewehrt. Multi-Wing wird angemessene Verteidigungskosten, unleserlich zu machen, zu ergänzen oder zu entfernen, oder (v) im Rahmen der Nutzung der Rechte an geistigem Eigentum etwas zu tun oder zu unterlassen, das deren Gültigkeit beeinträchtigen könnte.
23.3 Vergleichssummen und gerichtlich auferlegten Schadenersatz unter folgenden Bedingun- gen leisten: Der Lieferant gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich Käufer (i) der Gültigkeit bzw. Durchsetzbarkeit seiner Rechte an geistigem Eigentum informiert Multi-Wing unverzüglich schriftlich, (ii) kooperiert mit Multi-Wing und folgt dessen Anweisungen zur Begleichung oder Abwehr des Anspruchs und (iii) überlässt Multi-Wing die alleinige Kontrolle über die Abwehr oder mögliche Begleichung des Anspruchs.
10.5 Falls ein Dritter Ansprüche geltend gemacht hat oder Multi-Wing das Erheben eines solchen Anspruchs für wahr- scheinlich hält, ist Multi-Wing berechtigt, die Produkte nach eigener Xxxx (i) zu verändern oder (ii) dahingehenddurch Produkte ähnlicher Art zu ersetzen. Falls weder (i) noch (ii) nach Ausübung wirtschaftlich angemessener Anstrengungen erreicht werden können, dass seine Rechte kann Multi-Wing die Bestellung für das betroffene Produkt kündigen und dem Käufer alle Zahlungen erstatten, die er in Bezug auf das betroffene Produkt an geistigem Eigentum beliebige Rechte an geistigem Eigentum beliebiger Dritter nicht verletztenMulti-Wing geleistet hat.
23.4 Sollte der Kunde feststellen, dass Dritte die Rechte an geistigem Eigentum des Lieferanten verletzten, oder rechtswidrigen Handlungen gewahr werden10.6 Multi-Wing haftet nicht für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, die den Interessen aus Folgendem resultieren: (i) wenn Ände- rungen an einem Produkt vorliegen, die nicht von Multi-Wing vorgenommen wurden, (ii) wenn das Produkt mit Designs, Anweisungen, Spezifikationen oder technischen Informationen Dritter oder des Lieferanten abträglich sind, meldet der Kunde dies dem Lieferanten unverzüglich. Der Kunde unterstützt den Lieferanten nach besten Kräften und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Lieferanten beim Schutz vor solchen Verletzungen.Käufers übereinstimmt,
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Samples: Sales Contracts