Rechte an Unterlagen Musterklauseln

Rechte an Unterlagen. An Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – hat MILLITZER die alleinigen Eigentums– und Urheberrechte. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von MILLITZER Dritten nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. Die MILLITZER vom Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Informationen und Unterlagen gelten als nicht vertraulich, sofern sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Rechte an Unterlagen. An Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – hat MINIMAX die alleinigen Eigentums– und Urheberrechte. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von MINIMAX Dritten nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. Die MINIMAX vom Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Informationen und Unterlagen gelten als nicht vertraulich, sofern sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Rechte an Unterlagen. QFS hält alle Rechte an Schulungsunterlagen, insbesondere die der Übersetzung und Vervielfältigung. Ohne schriftliche Genehmigung von QFS darf kein Teil dieser Unterlagen in irgendeiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder weitergegeben werden. Gleiches gilt für Unterlagen bei Beratung durch QFS.
Rechte an Unterlagen. 9.1 Die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen sowie anderen Unterlagen unseres Hauses stehen ausschließlich uns zu. Die Benutzung durch den Kunden oder durch Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Rechte an Unterlagen. 3.1 An Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form - hat Viking die allei- nigen Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zu- stimmung von Viking Dritten nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden.
Rechte an Unterlagen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich SIMON IBV seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von SIMON IBV zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag SIMON IBV nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Entsprechendes gilt für Unterlagen des Bestellers. Allerdings dürfen diese denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, denen SIMON IBV zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
Rechte an Unterlagen. 11.1 Eigentums- und Urheberrechte an von TKS dem Besteller übergebenen Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) gehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung auf den Besteller über. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von TKS Dritten zugänglich gemacht werden und sind TKS auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Vertrag mit TKS nicht zustande kommt oder der Vertrag durch Erfüllung oder auf andere Weise (z. X. Xxxxxxxxx, Rücktritt) endet. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen TKS zulässigerweise Leistungen übertragen hat, und können, sofern sie vor Vertragsschluss übersandt wurden und kein Vertrag zustande kam, drei Monate nach Abgabe des Angebots vernichtet werden, wenn der Besteller nicht zuvor die Herausgabe verlangt.
Rechte an Unterlagen. Unterlagen des Auftragnehmers, wie Zeichnungen, Entwürfe, statische Berechnungen und Konstruktionsdetails einschließlich Alternativvorschlägen, stehen urheberrechtlich ausschließlich diesem zu. Jede Verwertung durch den Auftraggeber, dessen Architekten, Statiker oder durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Rechte an Unterlagen. An Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – hat MFSI die alleinigen Eigentums– und Urheberrechte. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von MFSI Dritten nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. Die MFSI vom Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Informationen und Unterlagen gelten als nicht vertraulich, sofern sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Rechte an Unterlagen. WMK räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Schulungen/Beratungsleistungen überlassenen Unterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.