Rechte des Bestellers bei Mängeln Musterklauseln

Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1) Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systemen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge (VII. Satz 1 und 2) verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Alle Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Die Rechte des Bestellers bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Geltung der nachfolgenden ergänzenden und/oder abweichenden Regelungen:
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 7.1 Wir treten unsere Ansprüche gegen Lieferanten wesentlicher Fremderzeugnisse hiermit an den Besteller ab. Der Besteller kann uns wegen dieser Mängel nur haftbar machen, wenn eine vorherige gerichtliche Inan- spruchnahme der Fremdlieferanten erfolglos war. Hat der Fremdlieferant seinen Sitz im Ausland, so reicht die vorherige außergerichtliche Inanspruchnahme aus. Der Besteller ist verpflichtet, uns über die Inanspruchnahme unseres Lieferanten zu unterrichten und wird uns auf Wunsch laufend über die Verhandlungen informieren.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist ab Lieferung zu rügen. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sach- mängel zu untersuchen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten ein- zuhalten. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wur- den. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzu- stellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1. sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer gemäß Ziffer VII. Satz 1 bis 3 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Xxxxxx XXXX. 1 bis 6 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 1. Wir haften dem Besteller dafür, dass die vertragsgegenständliche Ware zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller übergeht, frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. Wir gewährleisten nur die Konformität der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Der Besteller verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der technischen Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung hervorgehen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware. Etwaige Wittschaftlichkeitsberech- nungen und darin enthaltene Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind unverbindlich. Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und der Besteller den Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB nachgekommen ist, werden wir nach unserer Xxxx nachliefern oder nach- bessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Besteller uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 15 Arbeitstagen zu gewähren. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der ursprüngliche Lieferort. Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, soweit die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegen- stand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungs- gemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Rückgriff- ansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- ansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 10. Defects and the purchaser’s rights Wir sind als Gusslieferant aktiv und haften für mangelfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Eine Erstellung von Zeichnungen erfolgt aufgrund der Erfahrungen vergangener Projekte und aufgrund der Beistellung von Informationen der Betreiber (Besteller), wobei nicht immer alle Parameter der Betriebs- Einflussfaktoren oder getätigte Umbauten offenkundig bzw. ganzheitlich von uns bewertet werden können. Es gehen Vorschläge, Wünsche, Ideen und Erfahrungen der Betreiber (Besteller) bei Neukonstruktionen in die Ausführungen ein. Dies führt dazu, dass Wechselwirkungen entstehen können, die von uns nicht vorhersehbar sind. Wir können daher keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass eine erprobte Roststabausführung oder ein Rostbelegungsplan gleichermaßen positive Effekte im konkreten Betrieb bringen werden wie anderorts. Mögliche Berechnungen von Rostausdehnungen sind Richtwerte, die aus Erfahrungen rühren, jedoch wesentlich vom Brennstoff/der Brennstoffgüte, der individuellen Fahrweise, dem Einbau, der bisherigen Betriebsdauer des Kessels und dessen Luftverteilung abhängen. Auf diese Parameter und weitere Betriebsvariablen haben wir keinen Einfluss – darüber hinaus sind diese ex post betrachtet und können sich über den Betriebszeitraum ändern. Daher geben wir lediglich Empfehlungen zu Ausführungen und Rostweiten unter Berücksichtigung unserer Fertigungstoleranzen ab, welche der Besteller zum eigenen Risiko akzeptiert und bei uns zur Fertigung beauftragt. We as a supplier of castings are liable for the production free of defects of the parts delivered by us in accordance with the agreed technical delivery regulations. Drawings are prepared on the basis of experience gained in past projects and on the basis of information provided by the operators (customers), whereby not all parameters of the operating influencing factors or conversions carried out can always be obviously or completely evaluated by us. Suggestions, wishes, ideas and experiences of the operators (purchasers) are included in the designs of new constructions. This leads to the fact that interactions can arise, which are not foreseeable by us. Therefore, we cannot warrant that a tested grate bar design or a grate design plan will have the same positive effects in actual operation as elsewhere. Possible calculations of grate expansions are approximate values, which are based on experience, but ...
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 13.1 Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung oder Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, wird die Verwenderin nach ihrer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist der Verwenderin stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl und verzichtet die Verwenderin auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.
Rechte des Bestellers bei Mängeln. 11.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Besteller die Lieferungen unverzüglich nach Ablieferung zu un- tersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Auftragnehmer binnen zwei Wo- chen schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel der Lieferungen hat der Besteller dem Auf- tragnehmer unverzüglich, spätestens binnen eines Jahres ab Ablieferung anzuzeigen. Versäumt der Be- steller die vorgenannten Ausschlussfristen, gelten die Lieferungen als genehmigt mit der Folge, dass der Besteller seine Mängelrechte nach Ziffern 11.2 und