Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen für die Reisever- sicherung (Teil A) Ziffer 6.2.
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Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten. Die Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten ergeben sich aus dem Allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen für die Reisever- sicherung Reiseversicherung (Teil A) Ziffer 6.2.
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