Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 2. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Leipzig. 3. Ist der Kunde Xxxxxxxx im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zu- sammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leipzig. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leipzig vereinbart.
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Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. 17.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Verein- ten Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
2. 17.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Leipzigder Sitz des Clubs.
3. 17.3 Ist der Kunde Xxxxxxxx Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis LeipzigMannheim. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leipzig Mannheim vereinbart.
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Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. 17.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Verein- ten Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
2. 17.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort LeipzigHannover.
3. 17.3 Ist der Kunde Xxxxxxxx Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand Gerichts- stand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis LeipzigHannover. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leipzig Hannover vereinbart.
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