Rechtsübergang. Mit Bezahlung des Schadens, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte aus diesem Schadenfall auf uns über; und zwar in Höhe der Zahlung, die wir aus dem Versicherungsvertrag an Sie erbracht haben. Im Schadenfall haben Sie zur Wahrung unseres Regressrechtes alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, beziehungs- weise Handlungen zu unterlassen sowie uns die erforderliche Information und Unterstützung zukommen zu lassen.
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Rechtsübergang. Mit Bezahlung des Schadens, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte aus diesem Schadenfall auf uns über; und zwar in Höhe der Zahlung, die wir aus dem Versicherungsvertrag an Sie erbracht haben. Im Schadenfall haben Sie zur Wahrung unseres Regressrechtes Regressrechts alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, beziehungs- weise beziehungsweise Handlungen zu unterlassen sowie uns die erforderliche Information und Unterstützung zukommen zu lassen.
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Rechtsübergang. Mit Bezahlung des Schadens, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte aus diesem Schadenfall auf uns über; und zwar in Höhe der Zahlung, die wir aus dem Versicherungsvertrag an Sie erbracht haben. Im Schadenfall haben Sie zur Wahrung unseres Regressrechtes alle notwendigen Vorkehrungen zu treffentreĀen, beziehungs- weise Handlungen zu unterlassen sowie uns die erforderliche Information und Unterstützung zukommen zu lassen.
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Rechtsübergang. Mit Bezahlung des Schadens, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte aus diesem Schadenfall auf uns über; und zwar in Höhe der Zahlung, die wir aus dem Versicherungsvertrag an Sie erbracht haben. Im Schadenfall haben Sie zur Wahrung unseres Regressrechtes alle notwendigen Vorkehrungen zu treffentre en, beziehungs- weise Handlungen zu unterlassen sowie uns die erforderliche Information und Unterstützung zukommen zu lassen.
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