Common use of Rechtsübergang Clause in Contracts

Rechtsübergang. 18.1. Verlangt der Versicherungsnehmer die Versi- cherungssumme, so kann der Versicherer wählen, ob mit Zahlung der Versicherungs- summe die Rechte an den Gütern oder auf die versicherten Güter auf ihn übergehen sollen oder nicht. Dieses Recht entfällt, wenn der Ver- sicherer es nicht unverzüglich nach Kenntnis der Umstände des Versicherungsfalls ausübt.

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Rechtsübergang. 18.1. 18.1 Verlangt der Versicherungsnehmer die Versi- cherungssummeVersicherungssumme, so kann der Versicherer Ver- sicherer wählen, ob mit Zahlung der Versicherungs- summe Versi- cherungssumme die Rechte an den Gütern oder auf die versicherten Güter auf ihn übergehen sollen oder nicht. Dieses Recht entfällt, wenn der Ver- sicherer Versicherer es nicht unverzüglich nach Kenntnis der Umstände des Versicherungsfalls ausübt.

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Rechtsübergang. 18.1. 18.1 Verlangt der Versicherungsnehmer die Versi- cherungssumme, so kann der Versicherer wählenwäh- len, ob mit Zahlung der Versicherungs- summe Versicherungssumme die Rechte an den Gütern oder auf die versicherten versi- cherten Güter auf ihn übergehen sollen oder nicht. Dieses Recht entfällt, wenn der Ver- sicherer Versiche- rer es nicht unverzüglich nach Kenntnis der Umstände des Versicherungsfalls ausübt.

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