Common use of Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Clause in Contracts

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen widerru- fen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert auf- gefordert worden ist.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wider- rufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert auf- gefordert worden ist.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung Zah- lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, . gilt die Zahlung Zah- lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat Versiche- rungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigtbe- rechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens außerhalb das SEPA-Lastschriftmandat zu verlangenver- langen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung Obermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform Text-form aufgefordert worden ist.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abge- gebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigtbe- rechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert aufge- fordert worden ist.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPASepa-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versiche- rungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung Zah- lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden wer- den kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitigrecht- zeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungs- aufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen eingezo- gen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu hier- zu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherungsnehmers von dem Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Telefax) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-SEPA- Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom von dem Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Kravag Logistic Police

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers Versiche- rers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform (z.B. Brief, Fax, E- Mail) aufgefordert worden ist.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abge- gebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. . (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In diesen Fällen ist der Versicherer ebenfalls berechtigt, eine vereinbarte monatliche Zahlungsweise auf eine vierteljährliche Zahlungsweise umzustellen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags Beitrages erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform Text- form aufgefordert worden ist.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitigrecht- zeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer Versi- cherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers Versi- cherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den ande- ren Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer Ver- sicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Versicherungspflichtige Klinische Prüfungen Von Arzneimitteln/Jahresvertrag (Avb Prob/Amg Jv), Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Fax) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-SEPA- Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitigrechtzei- tig, wenn sie unverzüg- lich sofort nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. . (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung Über- mittlung des Beitrags Beitrages erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu verlangenkündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsneh- mer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebüh- ren für fehlgeschlagene SEPA-Lastschriften können dem Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden istRechnung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungs- nehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer ei- ner in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers Versi- cherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertretenver- treten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer Versi- cherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto einer Bankverbindung vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten berech- tigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangenverlan- gen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. . (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens 10/42 Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In diesen Fällen ist der Versicherer ebenfalls berechtigt, eine vereinbarte monatliche Zahlungsweise auf eine vierteljährliche Zahlungsweise umzustellen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags Beitrages erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne das Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer der vom Versicherer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers Zahlungs- aufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer dieser aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Handy Schutzbrief

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangenverlan- gen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Haftpflicht Versicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Bei- trag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abge- gebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. . (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat die Einzugsermächti- gung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags Beitrages erst verpflich- tetver- pflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer Versicherungsnehmer ei- ner berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne das Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer der vom Versicherer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers Zahlungs- aufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer dieser aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hörgeräteversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer Versiche- rer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Klinische Prüfungen

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitigrechtzei- tig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer Versi- cherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. (1) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. . (2) Beendigung des Lastschriftverfahrens Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. In diesen Fällen ist der Versicherer ebenfalls berechtigt, eine vereinbarte monatliche Zahlungsweise auf eine vierteljährliche Zahlungsweise umzustellen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags Beitrages erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer Versicherungsnehmers von der KRAVAG nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Telefax) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers Zahlungsaufforderung der KRAVAG erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-SEPA- Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer die KRAVAG berechtigt, künftig Zahlung außer- halb außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tetverpflichtet, wenn er vom Versicherer von der KRAVAG hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Kravag Logistic Police