Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert worden ist.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtetverpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen wider- rufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert worden ist.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung Zah- lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtetverpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert Text-form aufgefordert worden ist.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, . gilt die Zahlung Zah- lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen Versiche- rungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigtbe- rechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens das SEPA-Lastschriftmandat zu verlangenver- langen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung Obermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung Zah- lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden wer- den kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitigrecht- zeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungs- aufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen eingezo- gen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu hier- zu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.tierversicherung-uelzener.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abge- gebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtetverpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.chrischona-service.de, www.chrischona-service.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherungsnehmers von dem Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Telefax) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-SEPA- Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom von dem Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abge- gebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigtbe- rechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufge- fordert worden ist.
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Samples: www.wifo-marketingportal.com, www.innofima.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers Versiche- rers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag Bei- trag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtetverpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert (z.B. Brief, Fax, E- Mail) aufgefordert worden ist.
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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, privat.rh-insuranceservices.com
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Fax) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-SEPA- Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: reisemobile-iserlohn.de, faircamper.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPASepa-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versiche- rungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
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Samples: www.aim-makler.eu, www.xxv24.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitigrecht- zeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer Versi- cherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers Versi- cherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen ande- ren Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer Ver- sicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.gdv.de, www.kuenstler-fairsicherung.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer Versiche- rer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.gdv.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer Versicherungsnehmer ei- ner berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne das Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer der vom Versicherer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers Zahlungs- aufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer dieser aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungs- nehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer ei- ner in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers Versi- cherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertretenver- treten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer Versi- cherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.haftpflichtkasse.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer Versicherungsnehmers von der KRAVAG nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform (z. B. durch Brief, E-Mail oder Telefax) abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers Zahlungsaufforderung der KRAVAG erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-SEPA- Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer die KRAVAG berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer von der KRAVAG hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: klp-tarifrechner.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto einer Bankverbindung vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten berech- tigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangenverlan- gen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.debeka.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung abgege- benen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangenverlan- gen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.horse-life.com
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitigrechtzei- tig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer Versi- cherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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Samples: www.gdv.de
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrages Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag zu dem Fälligkeits- tag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne das Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich unverzüglich nach einer der vom Versicherer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers Zahlungs- aufforderung erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerru- fen widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer dieser aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens Last- schriftverfahrens zu verlangen. Der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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