Common use of Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Clause in Contracts

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, www.die-vrbank.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.fv.de, www.asspario.de, helden.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA- Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.vivema.de, waldenburger.com, www.aim-makler.eu

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Last- schriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de, makler.continentale.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen angegebe- nen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen einge- zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich unver- züglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Ver- sicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.pferd-versichert.de, www.tierversicherungen-schewe.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen verfassten Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden wer- den kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung verlangen Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens Beitrages erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: uelzener.de, www.horse-life.com

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Hat des Versicherers erfolgt.‌‌‌‌‌‌‌ Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift- mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: Land Und Forstwirtschaft, makler.continentale.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen verfassten Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wieder- holt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versi- cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, service.uelzener.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Bei- trag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen eingezo- gen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen ab- gegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA- Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versiche- rungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.fvv.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen angegebe- nen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen einge- zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich unver- züglich nach einer in Textform abgegebenen verfassten Zahlungsaufforderung des Versi- cherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig künf- tig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung verlangen Der Ver- sicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens Beitrages erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift- mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen verfassten Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-SEPA- Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens Beitrages erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.. 5.6

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Samples: durchblicker.at

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Hat des Versicherers erfolgt.‌‌‌‌‌‌‌ Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA­Lastschrift­ mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: makler.continentale.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widersprichtwider- spricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen verfassten Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wieder- holt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangenverlan- gen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.horse-life.com

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen abgegebe- nen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer Ver- sicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: helden.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versi- cherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.fv.de

Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten berechtig- ten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen ein- gezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Hat Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Last- schriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertretenvertre- ten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Zur Zahlung Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer bei Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens erst dann verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

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Samples: www.agentur-ketelhut.de