Common use of Regiearbeiten Clause in Contracts

Regiearbeiten. Müssen Vorbereitungsarbeiten, die der Kunde hätte leisten müssen durch Siemens vorgenommen werden, so wird der Arbeitsaufwand in Regie verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für – Versetzen von Fühlern, Wächtern usw. – Suchen und Beheben von Verdrahtungs- und Verrohrungsfehlern an Installationen und Apparaten, die nicht durch uns ausgeführt bzw. geliefert wurden. – Anbringen von Bezeichnungsschildern. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne MWSt. Für Aufträge über CHF 50 000.— gilt in Abweichung von den nach- folgend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen: – 30% bei Vertragsabschluss – 30% bei Versandbereitschaft – 30% bei Start Inbetriebsetzung – 10% nach Abschluss Inbetriebsetzung oder Verrechnung nach Arbeitsfortschritt. – Analysen von Störungen – auch während der Inbetriebsetzungs- und Garantiezeit –, von denen sich nachträglich herausstellt, dass deren Ursachen sich nicht in dem von uns gelieferten Anlagenteil befinden. – Überzeit, die aus bauseitigen Gründen erforderlich wird. – Mehr-/Minderleistungen, durch Spezifikationsänderungen verur- sacht, werden auf der Basis der Anzahl Anlagen im Pflichtenheft oder in der Offerte abgerechnet, sofern die Änderungen vor Beginn der Auftragsbearbeitung erfolgen. Nachträgliche Änderun- gen werden in Regie verrechnet oder neu offeriert. Eine Differenz der Anzahl Hardwarepunkte bei gleicher Funktionalität berechtigt nicht zu Minderpreisen. – Verpackung, Versicherung und Transport des Gebäudemanage- mentsystemes, gemäss Lieferungsumfang, an den Montageort im Bauobjekt. Schrankeinbauteile franko Schaltschranklieferant.

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Samples: assets.new.siemens.com

Regiearbeiten. Müssen VorbereitungsarbeitenArbeitsleistungen, deren Zeit-, Maschinen- und Materialaufwand sich im Voraus nur schwer bestimmen lassen (Gartenunterhaltsarbeiten, Rohplaniearbeiten, Umänderungen usw.) werden im Interesse von Bauherrschaft und Unternehmer in Regie gemäss täglich erstelltem Rapport ausgeführt. Die Arbeitsrapporte werden nur auf Nachfrage der Bauherrschaft vom Unternehmer vorgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten zudem folgende Bestimmungen: • Für in einer Offerte nicht aufgeführte Positionen gelten unsere Regietarife. • Die Materialpreise verstehen sich ab Magazin oder Lieferwerk. Die Auflade- und Anfahrtskosten werden separat verrechnet. • Die Benutzung von Handwerkzeug (keine Maschinen) ist in den Lohnansätzen inbegriffen. • In den Tarifsätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitstransporte werden separat verrechnet. Der Weg vom Geschäftsdomizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet. • Gebühren für die Benutzung von öffentlichem oder privatem Grund, für die Lagerung und Deponie, für Installationen, Signalisation, Beleuchtung und Wasser werden gesondert abgerechnet. • Der Unternehmer haftet nur für die unter seiner Leitung ausgeführten Regiearbeiten. Für Xxxxxxx, die der Kunde hätte leisten müssen durch Siemens vorgenommen werdenseine Belegschaft, so wird der Arbeitsaufwand in Regie verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für – Versetzen von Fühlern, Wächtern usw. – Suchen und Beheben von Verdrahtungs- und Verrohrungsfehlern an Installationen und Apparaten, die aber nicht durch uns ausgeführt bzw. geliefert wurden. – Anbringen von Bezeichnungsschildern. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne MWSt. Für Aufträge über CHF 50 000.— gilt in Abweichung von den nach- folgend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen: – 30% bei Vertragsabschluss – 30% bei Versandbereitschaft – 30% bei Start Inbetriebsetzung – 10% nach Abschluss Inbetriebsetzung oder Verrechnung nach Arbeitsfortschritt. – Analysen von Störungen – auch während der Inbetriebsetzungs- und Garantiezeit –, von denen sich nachträglich herausstellt, dass deren Ursachen sich nicht in dem von uns gelieferten Anlagenteil befinden. – Überzeit, die aus bauseitigen Gründen erforderlich wird. – Mehr-/Minderleistungen, durch Spezifikationsänderungen verur- sacht, werden auf der Basis der Anzahl Anlagen im Pflichtenheft Rahmen von und unter seiner Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, trägt er keine Haftung (siehe Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung). • Beanstandungen und Mängelrügen wegen fehlerhafter Materiallieferungen und / oder in Schäden am gelieferten Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Offerte abgerechnet, sofern die Änderungen vor Beginn Ware unter genauer Angabe der Auftragsbearbeitung erfolgen. Nachträgliche Änderun- gen werden in Regie verrechnet oder neu offeriert. Eine Differenz der Anzahl Hardwarepunkte bei gleicher Funktionalität berechtigt nicht zu Minderpreisen. – Verpackung, Versicherung und Transport des Gebäudemanage- mentsystemes, gemäss Lieferungsumfang, an den Montageort im Bauobjekt. Schrankeinbauteile franko SchaltschranklieferantMängel anzugbringen.

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Samples: www.ledergerber-gartenpflege.ch

Regiearbeiten. Müssen VorbereitungsarbeitenArbeitsleistungen, deren Zeit-, Maschinen- und Materialaufwand sich im Voraus nur schwer bestimmen lassen (Gartenunterhaltsarbeiten, Rohplaniearbeiten, Umänderungen usw.) werden im Interesse von Bauherrschaft und Unternehmer in Regie gemäss täglich erstelltem Rapport ausgeführt. Für das Vorlegen der Arbeitsrapporte gewährt die Bauherrschaft dem Unternehmer 7 Arbeitstage. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten zudem folgende Bestimmungen: • Die Materialpreise verstehen sich ab Magazin oder Lieferwerk. Die Auflade- und Anfahrtskosten werden separat verrechnet. • In den Tarifsätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitstransporte werden separat verrechnet. Der Weg vom Geschäftsdomizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet. • Gebühren für die Benutzung von öffentlichem oder privatem Grund, für die Lagerung und Deponie, für Installationen, Signalisation, Beleuchtung und Wasser werden gesondert abgerechnet. • Der Unternehmer haftet nur für die unter seiner Leitung ausgeführten Regiearbeiten. Für Xxxxxxx, die der Kunde hätte leisten müssen durch Siemens vorgenommen werdenseine Belegschaft, so wird der Arbeitsaufwand in Regie verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für – Versetzen von Fühlern, Wächtern usw. – Suchen und Beheben von Verdrahtungs- und Verrohrungsfehlern an Installationen und Apparaten, die aber nicht durch uns ausgeführt bzw. geliefert wurden. – Anbringen von Bezeichnungsschildern. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne MWSt. Für Aufträge über CHF 50 000.— gilt in Abweichung von den nach- folgend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen: – 30% bei Vertragsabschluss – 30% bei Versandbereitschaft – 30% bei Start Inbetriebsetzung – 10% nach Abschluss Inbetriebsetzung oder Verrechnung nach Arbeitsfortschritt. – Analysen von Störungen – auch während der Inbetriebsetzungs- und Garantiezeit –, von denen sich nachträglich herausstellt, dass deren Ursachen sich nicht in dem von uns gelieferten Anlagenteil befinden. – Überzeit, die aus bauseitigen Gründen erforderlich wird. – Mehr-/Minderleistungen, durch Spezifikationsänderungen verur- sacht, werden auf der Basis der Anzahl Anlagen im Pflichtenheft Rahmen von und unter seiner Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, trägt er keine Haftung (siehe Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung). • Beanstandungen und Mängelrügen wegen fehlerhafter Materiallieferungen und / oder in Schäden am gelieferten Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Offerte abgerechnet, sofern die Änderungen vor Beginn Ware unter genauer Angabe der Auftragsbearbeitung erfolgen. Nachträgliche Änderun- gen werden in Regie verrechnet oder neu offeriert. Eine Differenz der Anzahl Hardwarepunkte bei gleicher Funktionalität berechtigt nicht zu Minderpreisen. – Verpackung, Versicherung und Transport des Gebäudemanage- mentsystemes, gemäss Lieferungsumfang, an den Montageort im Bauobjekt. Schrankeinbauteile franko SchaltschranklieferantMängel anzugbringen.

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Samples: ruedi-weber.ch

Regiearbeiten. Müssen VorbereitungsarbeitenArbeitsleistungen, deren Zeit- Maschinen und Materialaufwand sich im Voraus nur schwer bestimmen lassen (Gartenunterhaltsarbeiten, Rohplaniearbeiten, Umänderungen usw.) werden im Interesse von Bauherrschaft und Unternehmer in Regie gegen täglich erstellten Rapport ausgeführt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten zudem folgende Bestimmungen: • Die Materialpreise verstehen sich ab Magazin oder Lieferwerk. Die Auflade- und Anfahrtskosten werden separat verrechnet. • Die Benützung von Handwerkzeug (keine Maschinen) ist in den Lohnansätzen inbegriffen. • In den Tarifansätzen nicht eingerechnete Mehrauslagen für Arbeitstransporte werden separat verrechnet. Der Weg vom Geschäftsdomizil zur Arbeitsstelle und zurück wird verrechnet. • Gebühren für die Benützung von öffentlichem oder privatem Grund, für die Ablagerung und Deponie, für Installationen, Signalisation, Beleuchtung und Wasser werden gesondert abgerechnet. • Der Unternehmer haftet nur für die unter seiner Leitung ausgeführten Regiearbeiten. Für Xxxxxxx, die der Kunde hätte leisten müssen durch Siemens vorgenommen werden, so wird der Arbeitsaufwand in Regie verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für – Versetzen von Fühlern, Wächtern usw. – Suchen und Beheben von Verdrahtungs- und Verrohrungsfehlern an Installationen und Apparaten, die seine Belegschaft aber nicht durch uns ausgeführt bzw. geliefert wurden. – Anbringen von Bezeichnungsschildern. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise ohne MWSt. Für Aufträge über CHF 50 000.— gilt in Abweichung von den nach- folgend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen: – 30% bei Vertragsabschluss – 30% bei Versandbereitschaft – 30% bei Start Inbetriebsetzung – 10% nach Abschluss Inbetriebsetzung oder Verrechnung nach Arbeitsfortschritt. – Analysen von Störungen – auch während der Inbetriebsetzungs- und Garantiezeit –, von denen sich nachträglich herausstellt, dass deren Ursachen sich nicht in dem von uns gelieferten Anlagenteil befinden. – Überzeit, die aus bauseitigen Gründen erforderlich wird. – Mehr-/Minderleistungen, durch Spezifikationsänderungen verur- sacht, werden auf der Basis der Anzahl Anlagen im Pflichtenheft Rahmen von und unter seiner Aufsicht ausgeführten Arbeiten entstehen, trägt er keine Haftung (siehe Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung). • Beanstandungen und Mängelrügen wegen fehlerhafter Materiallieferungen und / oder in Schäden am geliefertem Material sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Offerte abgerechnet, sofern die Änderungen vor Beginn Ware unter genauer Angabe der Auftragsbearbeitung erfolgen. Nachträgliche Änderun- gen werden in Regie verrechnet oder neu offeriert. Eine Differenz der Anzahl Hardwarepunkte bei gleicher Funktionalität berechtigt nicht zu Minderpreisen. – Verpackung, Versicherung und Transport des Gebäudemanage- mentsystemes, gemäss Lieferungsumfang, an den Montageort im Bauobjekt. Schrankeinbauteile franko SchaltschranklieferantMängel anzubringen.

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Samples: www.zuerrer-gartenbau.ch