Weitere Vertragsbestimmungen. Allgemeines SL HR PH AS RS GS GH
Weitere Vertragsbestimmungen. 19 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? § 20 Welche weiteren Mitteilungs- und Auskunftspflichten haben Sie?
Weitere Vertragsbestimmungen. 14 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? § 15 Wann verjähren versicherungsvertragliche Ansprüche? § 16 Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? § 17 Welche außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Verbraucher sind? § 18 Wo ist der Gerichtsstand? § 19 Wann können die Leistungen angepasst werden? § 20 Wann können diese Bedingungen angepasst werden?
Weitere Vertragsbestimmungen. 8 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
Weitere Vertragsbestimmungen. 1. Diese Vereinbarung dient als Reservation für das oben genannte Bauobjekt. Mit einer Anzahlung von Fr. 30'000 manifestiert der Käufer seine entschlossene Kaufabsicht. Die Zahlung hat innert 10 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu erfolgen. Nach Eingang der Zahlung gilt die Wohnung als definitiv reserviert.
Weitere Vertragsbestimmungen. Dieser Vertrag untersteht dem öffentlichen Recht. Die Pensionstaxe stellt keinen Mietzins dar und die Kündi- gungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhält- nissen sind auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Gerichtsstand ist Vaduz. Beschwerden über Mitbewohner, Angestellte oder Vorkommnisse in der LAK sind an die jeweilige Leitung Haus oder an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung zu richten. Können diese nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, hat die/der Bewohnende oder deren/dessen Vertreter die Möglichkeit, an den Stiftungsrat zu gelan- gen.
Weitere Vertragsbestimmungen. 6.1 Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Weitere Vertragsbestimmungen. 1. Der Besitzesantritt am Baurechts-Grundstück mit Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr auf die Baurechtsberechtigte erfolgt am Tage der Eintragung des vorliegenden Vertrages in das Grundbuch.
Weitere Vertragsbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für eine feste Vertragsdauer bis zum 30. April 2039 abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 5 Jahre, sofern nicht eine Partei den Vertrag auf Ende der Vertragsdauer schriftlich und eingeschrieben kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr. Bei Vertragsverlängerung beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr vor dessen Ablauf.
Weitere Vertragsbestimmungen. 3.1. Der Kunde ist frei zu entscheiden, über welche Bezugskanäle er die Vertragsproduk- te beziehen will, wobei Rückvergütungen in jedem Fall nur erfolgen, soweit der Be- zug der Vertragsprodukte einwandfrei belegt ist.