Weitere Vertragsbestimmungen. Allgemeines SL HR PH AS RS GS GH
Weitere Vertragsbestimmungen. 19 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? § 20 Welche weiteren Mitteilungs- und Auskunftspflichten haben Sie?
Weitere Vertragsbestimmungen. 8 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
Weitere Vertragsbestimmungen. 14 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens?
Weitere Vertragsbestimmungen. 6.1 Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
6.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt.
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
6.4 Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Örtlich ist jenes Gericht zuständig in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Sitz hat. ANLAGE ./1 – TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
Weitere Vertragsbestimmungen. 3.1. Der Kunde ist frei zu entscheiden, über welche Bezugskanäle er die Vertragsproduk- te beziehen will, wobei Rückvergütungen in jedem Fall nur erfolgen, soweit der Be- zug der Vertragsprodukte einwandfrei belegt ist.
3.2. Der Kunde bemüht sich MG Werbeflächen zur Verfügung zu stellen, soweit es die Verhältnisse zulassen, wobei entsprechende Aussen- und Innenwerbung nur nach gegenseitiger Absprache erfolgen kann.
3.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die MG, bzw. der Getränkelieferant, nach erfolg- loser Mahnung berechtigt, Lieferungen nur gegen Barzahlung vorzunehmen.
Weitere Vertragsbestimmungen. 1. Der Besitzesantritt am Baurechts-Grundstück mit Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr auf die Baurechtsberechtigte erfolgt am Tage der Eintragung des vorliegenden Vertrages in das Grundbuch.
2. Jede Gewährleistungspflicht für Sach- oder Rechtsmängel am Baurechtsgrund- stück und an den darauf bestehenden Gebäulichkeiten wird seitens der Grundeigentümerin, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Das Baurechts- Grundstück wird im derzeitigen Zustand übernommen.
3. Der Baurechtsvertrag entbindet die Baurechtsberechtigten nicht von der Pflicht, für das Bauvorhaben die Baubehörde der Gemeinde Tujetsch im Sinne des kommunalen Baugesetztes um Baubewilligungen zu ersuchen und deren Auflagen zu beachten.
4. Die aus diesem Vertrag entstehenden Grundbuchgebühren und die Geometer- kosten für die Erstellung der Messurkunde bezahlt die Gemeinde Tujetsch. Die Gemeinde Tujetsch verzichtet auf die Erhebung einer Handänderungssteuer im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtsgeschäft. Eine allfällige Grundstückgewinn- oder Wertzuwachssteuer aus diesem Vertrag gehtt zulasten der Grundeignetümerin.
5. Die Parteien werden hiermit auf den Bestand des gesetzlichen Pfandrechtes für die Wertzuwachssteuer auf Grundstücken aufmerksam gemacht, gemäss dem das Baurechts-Grundstück für sämtliche nicht veranlagten Wertzuwachssteuern aus früheren zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Handänderungen im Sinne von Art. 130 ff EG zum ZGB sowie für alle innert der im Art. 132 EG zum ZGB genannten Fristen fällig gewordenen Steuern, Kosten, Beiträge und Prämien haftet. Auf eine diesbezügliche Sicherstellung wird verzichtet.
6. Auf eine Sicherstellung des Baurechtszinses wird hiermit ausdrücklich verzichtet.
7. Die Baurechtsberechtigten tragen alle mit den Gebäulichkeiten und dem Baurecht verbundenen öffentlich- und privatrechtlichen Verpflichtungen. Werden Steuern und Abgaben, welche die Gebäulichkeiten und das Baurecht betreffen, bei der Grund- eigentümerin erhoben, so haben die Baurechtsberechtigten hierfür der Grundeigentümerin in vollem Umfang Ersatz zu leisten. Steuern und Abgaben, die sich auf dem mit dem Baurecht belasteten Boden allein beziehen, werden von der Grundeigentümerin getragen. Sofern diese bei der Baurechtsberechtigten erhoben werden, sind diese von der Grundeigentümerin zurückzuerstatten.
8. Der beiliegende Mutationsplan Nr. 1180.1 bildet einen wesentlichen Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Er wird von den Parteien anerkannt und unterzeichnet.
9. Der...
Weitere Vertragsbestimmungen. 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- schein?
Weitere Vertragsbestimmungen. Dieser Vertrag untersteht dem öffentlichen Recht. Die Pensionstaxe stellt keinen Mietzins dar und die Kündi- gungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhält- nissen sind auf diesen Vertrag nicht anwendbar. Gerichtsstand ist Vaduz. Beschwerden über Mitbewohner, Angestellte oder Vorkommnisse in der LAK sind an die jeweilige Leitung Haus oder an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung zu richten. Können diese nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, hat die/der Bewohnende oder deren/dessen Vertreter die Möglichkeit, an den Stiftungsrat zu gelan- gen.
Weitere Vertragsbestimmungen. 13.1 Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für eine feste Vertragsdauer bis zum 30. April 2039 abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 5 Jahre, sofern nicht eine Partei den Vertrag auf Ende der Vertragsdauer schriftlich und eingeschrieben kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr. Bei Vertragsverlängerung beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr vor dessen Ablauf.