Regionen Musterklauseln

Regionen. Alle Standorte die nicht als LH- oder C-Standort angeführt sind, fallen in die Rubrik „R- Standort“ (Regional-Tarif). A1 Telekom Austria definiert für die Bemessung der Entgelte für Zusammenschaltungsverbindung auf Ether Link Basis die folgenden sechs Regionen:
Regionen. Die A1 definiert für die Bemessung der Entgelte für A1 Ether Link MP Services mit einer garantierten Bandbreite die folgenden sechs Regionen: • Wien, Niederösterreich, Burgenland • Steiermark • Kärnten, Osttirol • Tirol und Vorarlberg • Salzburg • Oberösterreich Das überregionale Entgelt gilt für jedes A1 Ether Link MP Service, das eine Kommunikation zwischen zwei verschiedenen Regionen ermöglicht, ansonsten gilt das regionale Entgelt.
Regionen. Die ersten konkreten regionalen Vereinbarungen wurden am 21.02.04 getroffen und betrafen jenen Bereich des Greifswalder Bodden, der zwischen Insel Riems und Lubmin Seebrücke liegt (x. Xxxx-Sport, Nr. 7/04, S.32-34). Dann folgten am 27.05.04 Vereinbarungen, die sich auf die im Südosten von Rügen liegende Bucht Having bezogen, und am 17.06.04 kamen noch Vereinbarungen hinzu, die sich auf die Region um Wolgast erstreckten, und zwar´: Peenemünder Haken, Insel Struck, Insel Ruden und Insel Großer Wotig (x. Xxxx-Sport, Nr. 9/04, S.38-39). Die Region Strelasund und Halbinsel Zudar betreffend konnte sich schließlich am 29.08.05 geeinigt werden. Bei allen Gesprächen war der Landes Kanu-Verband Meck- lenburg-Vorpommern beteiligt, der sich durch seine Mitglieder, die in den verschiedenen Ka- nu-Vereinen vor Ort eingebunden sind, vertreten ließ. Der Strelasund stellt einschließlich der an seinem Ostende liegenden Halbinsel Zudar ein aus Naturschutzsicht wichtiges Bindeglied zum südöstlich davon anschließenden Greifswal- der und Rügenschen Bodden dar. Der Charakter dieser Region wird durch eine Vielzahl von Buchten und Wieken geprägt, die von überlebenswichtiger Bedeutung für die brütenden und rastenden Vögel sind. Tausende von Wasservögel nutzen diese Bereiche zur Nahrungssu- che oder Rast, wobei zwischen den einzelnen Buchten und Wieken ständige Austauschbe- wegungen bestehen. Folgende 9 Buchten und Wieken des Strelasund bzw. der Halbinsel Zudar (geordnet in West-Ost-Richtung) stehen daher unter besonderem Schutz: • Wamper Wiek (Nordufer Strelasund / Nordseite der Halbinsel Drigge, 2 Paddelkilo- meter (pkm) östlich des Rügendamms) Rastplatz von Höckerschwäne, Blessrallen, Reiher- und Tafelenten. – Die Befahrung des ca. 2 km langen Wieks sollte nur zwischen 1.5.-30.9. erfolgen, wobei ein 50- Meter-Abstand zum Schilfgürtel zu halten ist. • Halbinsel Devin (Deviner Haken) (Südufer Strelasund /beginnend ca. 1 pkm östlich von Devin bzw. 10 pkm östlich des Rügendamms) Es handelt sich hier um ein schon lange bestehendes Naturschutzgebiet, das ganz- jährig nur bis zur 2-Meter-Tiefenlinie befahren werden sollte. D.h. das xx. 0 xxx xxx- xx Ufer darf inkl. des Sandhakens nicht betreten werden. • Deviner See (Südufer Strelasund / Südwestseite der Halbinsel Devin) Brutgebiet von Enten, Schwänen, Rohrsänger und Rohrweihe. Nahrungsrevier der Flussseeschwalbe, Rastgebiet tausender von Reiher-, Grau-, Saat-, Bless- und Ka- nadagänsen. – Dennoch ist es erlaubt, den ca. 2 km langen Dev...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.