Reisegepäck Musterklauseln

Reisegepäck. Sollten Sie zusätzliches Reisegepäck - wie etwa Sport- geräte - mit auf Reisen nehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus über die Möglichkeit dafür. Beach- ten Sie bitte auch die Gewichtsgrenzen für Fluggepäck, eine Überschreitung kann sehr teuer werden. Handgepäck Die Regelungen in Bezug auf Gepäckstücke in der Flugzeugkabine werden laufend geändert und variie- ren nach Fluglinie und Zielgebiet. Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug im Reisebüro oder auf der Website der Fluglinie über die für Ihren Flug geltenden Bestimmun- gen in Bezug auf Größe und Gewicht des erlaubten Handgepäcks. Informationen über die Richtlinien der EU finden Sie unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/ citizens/travel/carry/luggage-restrictions/index_de.htm Reiseunterlagen Rund 10-14 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen, die im Regelfall folgende Dokumente enthalten: Flugprint für elektronische Tickets (Etix) bzw. Flugtickets und Abreiseinformationen, detailliertes Rei- seprogramm, Hoteladressen, Kofferanhänger, ggf. Zug- zum-Flug-Voucher und Voucher für die VIP Lounge am Flughafen Wien sowie weitere reiserelevante Informa- tionen. Ihre Hotelgutscheine hat bei begleiteten Reisen im Regelfall Ihr Reisebegleiter oder der lokale Reise- leiter. Kennzeichnen Sie bitte Ihr Gepäck mit den beige- gebenen Kofferanhängern, so ist ihr Gepäck am Flug- hafen und in allen Hotels eindeutig zu identifizieren. Reisedokumente Bitte führen Sie bei allen Reisen einen gültigen Reise- pass bei sich. Auch innerhalb der EU besteht Ausweis- pflicht. Insbesondere bei Flugreisen ist es auch bei In- landsflügen erforderlich, sich mit einem gültigen Reise- dokument zu legitimieren. Bei einigen Reisen ist es wichtig, dass der Reisepass noch mindestens 6 Monate über die Rückreise hinaus gültig ist. Die aktuellen Ein- reisebestimmungen werden Ihnen im Rahmen der An- botslegung bzw. bei Reisebuchung bekannt gegeben. Impf-, Visa- und Einreisebestimmungen Angegebene Hinweise zu den gültigen Impf-, Visa- und Einreisebestimmungen entsprechen dem Stand bei Programmerstellung. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Abreise noch einmal nach eventuellen Än- derungen. Die von uns genannten Bestimmungen gelten für österreichische Staatsbürger. Staatsbürger anderer Länder werden gebeten, sich vor Buchung im Reisebüro oder beim zuständigen Konsulat bzw. ihrer Botschaft nach den für sie geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Gerne erteilen wir Ihnen diese Aus- kunft und klären Sie gemäß unserer vorvertraglic...
Reisegepäck. (a) Der Passagier muss das gesamte Gepäck in große Koffer oder Handkoffer verstauen, die sicher mit Kofferschlössern geschlossen und mit Gurten versehen werden, um zusätzlichen Schutz vor Beschädigung oder Diebstahl zu bieten, und sie deutlich mit Namen und Adresse des Passagiers versehen. Der Beförderer haftet nicht für Schäden an Koffern oder Gepäckstücken wie z. B. abgebrochenen Griffen, Rädern, Reißverschlüssen, Stoffen oder anderen vorstehenden Teilen, die als normale Abnutzung betrachtet werden. (b) Das Gepäck der Passagiere darf nur ihre Kleidung und ähnliche persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. (c) Alle Gepäckstücke zur Lagerung in der Kabine dürfen nicht mehr als 75 cm lang, 58 cm breit und 23 cm tief sein. In jeder Kabine darf nur ein solches Gepäck pro Passagier aufbewahrt werden. Für das andere Gepäck der Passagiere wird zusätzlicher Platz im Gepäckraum und im Laderaum zur Verfügung stehen. (d) Der Beförderer hat ein Pfandrecht an Gepäck oder sonstiges Eigentum eines Passagiers und ein Recht darauf, es ohne Mitteilung an den Passagier zur Begleichung von unbezahlten Geldern oder anderen in irgendeiner Weise möglicherweise fällig gewordenen, vom Passagier dem Beförderer oder seinen Bediensteten, Beauftragten oder Vertretern geschuldeten Geldern zu verkaufen.
Reisegepäck. Der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck ist durch das Reise- oder Transportunternehmen bestätigen zu lassen.
Reisegepäck. Sollten Sie zusätzliches Reisegepäck – etwa Sportgeräte – mit auf Reisen nehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus über die Möglichkeit dafür. Grundsätzlich gibt es bei unseren Busreisen keine Beförderung von sperrigen Gütern (wie Fahrräder, Liegebetten, Surfbretter etc.) Pro zahlenden Passagier ist Platz für zwei Gepäckstücke mittlerer Größe sowie für ein Stück Handgepäck, das im Fahrgastraum untergebracht wird.
Reisegepäck. Weltweit, während längstens 12 Monaten.
Reisegepäck. Das Reisegepäck des an der Reise teilnehmenden Kindes muss von der Größe und dem Gewicht so abgestimmt sein, dass das Kind das Gepäck selbst unter allen Umständen und äußerlichen Gegebenheiten transportieren kann. Auch die Kennzeichnung der Kleidung ist unbedingt erforderlich und ist kostengünstig mit einem geeigneten Stift auf dem Etikett möglich. Die DHG übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Sachen und zusätzlich Gelder. Alle Arten von Messern und Waffen, Feuerzeuge und Wertsachen bleiben in jedem Fall zu Hause, ebenso digitale Endgeräte und Handys. Hierüber habe ich mein Kind informiert.
Reisegepäck. Zum Hausrat gehörende Sachen, welche die versicherten Personen auf die Reise mitnehmen.
Reisegepäck. Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Koffer sollten die üblichen Maße nicht überschreiten. Übergroße Koffer können von der Reiseleitung zurückgewiesen werden, wenn der vorhandene Kofferraum nicht zur Unterbringung aller Gepäckstücke ausreicht. Koffer sind mit einer Schutzhülle zu versehen da für Beschädigungen nicht gehaftet wird.
Reisegepäck. Versichert ist das Reisegepäck, das auf einer Reise mit dem versicherten Fahrrad üblicherweise mitgeführt wird. Siehe Ziffer 1.7. Versicherte Nutzung‌ Versichert ist die private Nutzung des Fahrrads einschließlich Dienstfahrten. Auch bieten wir Versicherungsschutz für alle Trainings- und Übungsfahrten, sofern diese nicht auf abgesperrten Wegen und Plätzen durchgeführt werden. Nicht versichert ist dagegen die Teilnahme an (Rad-)Sportveranstaltungen, bei denen mehrere Teilnehmer zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit gleichzeitig starten (Massenstart), siehe Ziffer 2.4. Versicherte Personen‌ Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben hat, also Sie als Versicherungsnehmer. Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Ihrem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen (berechtigte Nutzer). Die Rechte und Pflichten aus diesem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Sie müssen sich das Handeln und Unterlassen der berechtigten Nutzer wie eigenes Handeln und Unterlassen zurechnen lassen. Versicherte Gefahren und Schäden‌ Das Fahrrad ist nur dann gegen die folgenden Gefahren/Schäden versichert, wenn wir dies ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein festgehalten haben. Entwendung des Fahrrads und mitversicherter Sachen (sofern vereinbart)‌ Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrrad und/oder mitversicherte Sachen (Ziffer 1.1.3) entwendet werden. Lose mit dem Fahrrad verbundene Teile ersetzen wir nur, wenn der Dieb sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet hat. Diebstahl‌ Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad entwendet wurde und zum Zeitpunkt der Entwendung abgeschlossen, also gegen Diebstahl gesichert war. Einer abschließbaren Diebstahlsicherung gleichgestellt ist z. B. die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs.
Reisegepäck. Der Verlust von bzw. Schaden an Gepäck bereitet oft viele Unannehmlichkeiten. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt folgende Hinweise: Bei endgültigem Verlust bzw. Abhandenkommen oder Zerstörung des bei einem Flug aufgegebenen Gepäcks: