Reisepreis Musterklauseln

Reisepreis. Unter dem Reisepreis wird der im Anbot bzw. Pauschalreisevertrag (iSd § 4 PRG) bzw. im Reisevertrag für eine Tagesfahrt angegebene, vom Reisenden zu bezahlende Betrag verstanden. Unter dem Mietpreis wird der im Mietbus-Vertrag angegebene, vom Busmieter zu bezahlende Betrag verstanden.
Reisepreis. Unter dem Reisepreis wird der im Anbot bzw. Pauschalreisevertrag (iSd § 4 PRG) bzw. im Reisevertrag für eine Tagesfahrt angegebene, vom Reisenden zu bezahlende Betrag verstanden. Unter dem Mietpreis wird der im Mietbus-Vertrag angegebene, vom Busmieter zu bezahlende Betrag verstanden. Bei Buchung einer Pauschalreise wird pro Person und Reise einer Buchungsgebühr von € 7,- verrechnet. Keine Buchungsgebühr wird bei Tagesfahrten und Pauschalreisen mit einer Reisedauer von bis zu 2 Tagen (1 Übernachtung) verrechnet.
Reisepreis. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise zu Der zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Ihnen bezahlen. Mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer Anmeldung unterbreiteten Reisevorschlag und der Reisebestäti- Alle Leistungen, welche kurzfristiger als 31 Tage vor durch travel worldwide kommt zwischen Ihnen und gung. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich die Abreise gebucht werden, sind innerhalb von 7 Tagen dem jeweiligen Veranstalter resp. Unternehmen Ihrer Preise pro Person in Schweizer Franken. Es sind zu bezahlen. Für sofort ausgestellte Flugtickets ist eine Reiseleistung ein Vertrag zustande. Im Falle dieser Vermittlung beschränkt sich unsere bend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzli- nungsstellung fällig. Leistung darauf, Ihnen gegen Entgelt, bestehend aus xxxx Xxxxxxxxxxxxxx. Wir verrechnen zusätzlich eine Auftragspauschale und einer allfälligen Vermittlungs- Auftragspauschale von CHF 80.00 pro Rechnung. provision, die von Dritten (Transportunternehmen, Als Garantie werden Ihre Kreditkartenangaben er- hoben. Ihre Kreditkarte wird belastet, wenn der Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die meisten Flughafen in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Reiseveranstaltern und weiteren Leistungserbringern) Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung Reisepreis nicht fristgerecht bezahlt wird oder zur angebotenen Leistungen entsprechend unseres Auf- unter Vorbehalt von Änderungen. Wir weisen Sie Begleichung von allfälligen Annullierungskosten. trages zu vermitteln. In diesen Fällen beschränken sich darauf hin, dass die Leistungen in der Regel erst ab A.5.2 Nicht fristgerechte Bezahlung des Reisepreises unsere Leistungen auf die pflichtgemässe Vermittlung der entsprechenden Verträge und, bei entsprechen- Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Ver- der Vollmacht von Ihrer Seite, auf dessen Abschluss in antwortung. Veranstalter und anderen Leistungserbringer sich das Recht vorbehalten, bei nicht fristgerechter Bezahlung Ihrem Namen. Für von den Drittparteien erbrachte Prospekte, Flyer, Webseiten und/oder Reisevorschlä- des Reisepreises die Reise als annulliert zu betrachten Leistungen übernehmen wir keinerlei Haftung. ge der Reiseveranstalter und von travel worldwide und die Annullierungskosten gemäss ihren Allgemei- Dabei geht travel worldwide davon aus, dass keine B. Reisen und Reiseleistungen, welche travel world- nen Vertrags- und Reisebedingungen einzufordern. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (fr...
Reisepreis. Es gilt ein flexibles Preissystem, in dem sich alle Preise pro Kabine sowie Fahrzeug und beim Kauf von Einzelbetten und Pullmansitzen pro Person verstehen. Für Individualbuchungen per Fax, eMail, Telefon oder Post wird ein Buchungsentgelt erhoben. Für Individualbuchungen im Online-Buchungssystem unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx wird kein Buchungsentgelt berechnet. Die Fährtickets sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für die namentlich eingetragenen Personen und an den eingetragenen Daten.
Reisepreis. ZEITRAUM VON DER BUCHUNG BIS ZUM ANTRITT DER PAUSCHALREISE
Reisepreis. Der veröffentlichte Reisepreis versteht sich pro Person, es sei denn, es ist etwas anderes angegeben. Für die veröffentlichten Preise gilt Folgendes: - Alle festen unvermeidbaren Kosten sind im angekündigten Preis enthalten. - Alle variablen unvermeidbaren Kosten und die jeweiligen Beträge sind mit dem angekündigten Preis angezeigt.
Reisepreis. Opodo bietet Ihre Reise zu konkurrenzfähigen Preisen an. Opodo ermöglicht es Ihnen, die Verfügbarkeit zu überprüfen und nennt Ihnen den aktuellen Preis der von Ihnen gewählten Reise, bevor Sie die Buchung tätigen. Örtliche Abgaben sind nicht im Reisepreis enthalten.
Reisepreis. Unter dem Reisepreis wird der im Pauschalreise- vertrag angegebene, vom Reisenden zu bezah- lende Betrag verstanden.
Reisepreis. Unter dem Reisepreis wird der im Anbot bzw. Pauschalreisevertrag (iSd § 4 PRG) bzw. im Reisevertrag für eine Tagesfahrt angegebene, vom Reisenden zu bezahlender Betrag verstanden. Unter dem Mietpreis wird der im Mietbus-Vertrag angegebene, vom Busmieter zu bezahlender Betrag verstanden. Erstellt das Reisebüro ein den Angaben des Reisenden entsprechendes Reiseangebot, kommt es im Anschluss aber zu keiner Buchung, beträgt die Bearbeitungsgebühr pauschal für die Offerterstellung: Mietbus Tagesfahrt ohne Programmerstellung EUR 20,00 Mietbus Tagesfahrt mit Programmerstellung EUR 50,00 Mietbus Mehrtagesfahrt ohne Programmerstellung EUR 50,00 Mietbus Mehrtagesfahrt mit Programmerstellung EUR 100,00 Bei Auftragserteilung wird die Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Bei Buchungen von Pauschalreisen wird folgendes Serviceentgelt verrechnet: Serviceentgelt pro Person EUR 20,00 Serviceentgelt bei Online-Buchung EUR 0,00

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  • Preise Alle Preise von ENIP AG verstehen sich mangels abweichender Angaben in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten etc. wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Die Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeit während der ortsüblichen normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und abgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu vertretender Überstundenarbeit sind die Zuschläge der ENIP AG vom Besteller zu bezahlen. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden nach Aufwand zu ENIP AG Tarifsatz verrechnet. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlender Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen oder zum Bauwerk, an welchem die Leistungen ausgeführt werden, werden vom Besteller nach Aufwand vergütet. Der Mindest- Rechnungsbetrag beträgt, auch wenn der Wert der Bestellung unter CHF 50.00 liegt, in jedem Fall CHF 50.00 exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind ohne ausdrückliche andere Regelung ohne jeden Abzug nach Erbringung einer Leistung oder Teilleistung fällig und innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Zahlungstermin gilt als Verfalltag. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss ENIP AG aufgrund eines Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist sie ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte ohne weiteres befugt, die weitere Ausführung der vertraglichen Arbeiten auszusetzen und vom Besteller Sicherheiten zu verlangen. Erhält ENIP AG keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ferner hat der Besteller, hält er die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ohne Mahnung vom vereinbarten Fälligkeitstermin einen Verzugszins von 10% p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

  • Preis Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Mietpreis Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt. Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis, soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung und Verschleißreparaturen abgegolten. In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen. Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.