Reklamationen. 10.1. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins die erhaltene Menge zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichtern, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefert, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werden. 10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. 10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der Zahlungsfrist.
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Reklamationen. 10.11. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins die erhaltene Menge zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichtern, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefertDer GP ist verpflichtet, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp Übereinstimmung, die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht Menge und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werden.
10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung vor ihrer Abholung zu überprüfen überprüfen. Die Übereinstimmung, die Menge und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb wird gemäß ihrem tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt der vorgenannten Frist aufgrund Unterzeichnung des Versäumnisses des Käufers nicht geprüftLieferscheins beurteilt.
2. Stellt der GP bei der Warenabholung einen Mangel, so gilt eine Beschädigung fest bzw. stellt sich heraus, dass die Prüfung Menge der Ware nicht mit der Menge in den Beförderungspapieren und dem Lieferschein übereinstimmt, ist er zu Folgendem verpflichtet:
a. die fehlende Übereinstimmung durch einen entsprechenden Vermerk im Lieferschein festzustellen,
b. eine Reklamation der gelieferten Erzeugnisse unverzüglich an die E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxxxxx.xx unter Androhung des Verlustes seiner eventuellen Rechte gegenüber AWILUX vorzubringen;
c. ist die Beurteilung der Übereinstimmung und der Qualität bei der Lieferung/der Abholung der Ware nicht möglich, hat der GP die Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung zu melden, in dem er sie beispielsweise in Form von Fotos nachweist. Die Meldung hat vor der Montage und nicht später als erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung (mutmaßliche Prüfung)der Unterzeichnung des Lieferscheins) zu erfolgen.
3. Wenn Die Voraussetzung für die Annahme einer Reklamation während der Käufer Garantiedauer ist es, dass der GP die Mängel spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel von 3 Arbeitstagen meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb nachdem er von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstattenMängel Kenntnis erlangte. Eine Reklamation entbindet hat der GP im Namen des Kunden, ausschließlich auf dem Reklamationsformular, der auf der Webseite von AWILUX im Menü für Geschäftspartner zu finden ist, vorzubringen.
4. Die bevorzugte Form der Prüfung von Kundenreklamationen ist die Prüfung auf Basis der Garantie von AWILUX, trotzdem wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Kunde seine Reklamationsansprüche auf Grundlage der Mängelgewährleistung / der Gewährleistung wegen fehlender Übereinstimmung der Ware mit dem Vertrag meldet.
5. Sollte der Kunde Garantieansprüche, Mängelgewährleistungsansprüche bzw. Ansprüche aus der Gewährleistung wegen fehlender Übereinstimmung der Ware mit dem Vertrag melden, vereinbaren die Parteien folgende Vorgehensweise:
a. Reklamationen bzw. vom Kunden gemeldete Mängel sind zuerst dem GP zu melden.
b. erhält der GP eine Kundenreklamationen während der Garantiedauer, kontaktiert der GP den Käufer Kunden, um erforderliche Informationen einzuholen, führt eine Vorortsbesichtigung durch, prüft und dokumentiert den Sachverhalt (z. B. Fotos) sowie führt eine Vorbewertung der Begründetheit der Reklamation in Form eines Reklamationsberichts durch; bei jeglichen Zweifeln kontaktiert der GP AWILUX, um die weitere Vorgehensweise bei der Prüfung der Kundenreklamation abzustimmen;
c. vollständige Unterlagen betreffend eine termingerecht vorgebrachte Reklamation, darunter die Fotodokumentation, werden AWILUX unverzüglich über das Reklamationsformular von AWILUX übermittelt. In dem Formular ust u. a. Folgendes anzugeben: die Rechnungsnummer und/oder die Nummer des Produktionsauftrags K... oder A..., die genaue Position aus dem Auftrag bzw. der Rechnung sowie die Beschreibung des Reklamationsgrunds. Dem Reklamationsformular sind Fotos beizufügen.
6. Der GP ist nicht berechtigt, während der Garantiedauer vorgebrachte Reklamationen von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der ZahlungsfristWaren anzuerkennen. Dies betrifft jedoch z. B. keine Montageleistungen bzw. keine anderen mit Produkten verbundenen Dienstleistungen, die vom GP oder von Dritten für ihn erbracht werden.
7. Das Reklamationsverfahren für die vom GP aufgedeckten Mängel verläuft analog zu dem im Art. VII.5.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Reklamationen. 10.1. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins die erhaltene Menge zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichtern, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen Sollte es in Verbindung mit dem Spediteur Ferienhaus wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese schnellst möglich innerhalb der normalen Öffnungszeiten SJ mitzuteilen. Danach wird SJ schnellstmöglich den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerkenMangel beheben. Wird Reklamationen bei und nach der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefert, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werdenAbreise werden nicht anerkannt.
10.2. Der Käufer hat die Qualität Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferien- hauses sind SJ sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus mitzuteilen. SJ wird danach schnellstmöglich das Ferienhaus besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen. Bei Anreise außerhalb der gelieferten Ware zum Zeitpunkt Bürozeiten verzichtet der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung Mieter auf das Reklamationsrecht bezüglich der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machenReinigung.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen Für offensichtliche Fehler und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für MängelMängel am Ferienhaus, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht SJ nicht mitgeteilt wurden, kann der Mieter haftbar gemacht werden (vgl.
10.4. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung SJ bemüht sich in angemessenem Umfang, Fehler und Mängel innerhalb angemessener Zeit auszubessern.
10.5. Bei Schäden am Ferienhaus und seiner Umgebung oder bei Risiko für Schäden oder VerlusteVerlust obliegt es dem Mieter, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstattenangemessene schadens- und verlustbegrenzende Maßnahmen einzuleiten.
10.6. Eine Reklamation entbindet bezüglich der Ausbesserung von Fehlern und Mängeln ist SJ ohne unnötige Verzögerung mitzuteilen.
10.7. Xxxxxx Xxxxxx und Mängel vor, darunter eine unzureichende Ausbesserung, hat der Mieter kein Recht, den Käufer Mietvertrag ohne Mitteilung an SJ aufzuheben. Falls sich der Xxxxxx dazu berechtigt sieht, den Mietvertrag aufzuheben, muss er dies SJ ohne unnö- tige Verzögerung mitteilen. Daraufhin nimmt SJ unverzüglich und ggf. in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer Stellung dazu, ob man zustimmt, dass der Mieter zur Aufhebung des Vertrags bere- chtigt ist, und in welchem Umfang sich Eigentümer und SJ dazu verpflichtet sehen, den vereinbarten Mietpreis zurückzuzahlen.
10.8. Xxxxx der Mieter vorzeitig ab, ohne SJ mitzuteilen, dass er sich auf Fehler und Mängel am Mietobjekt beruft, und damit ohne SJ die Möglichkeit zu geben, die Mängel auszubessern oder den Miet- vertrag durch Bereitstellung eines vergleichbaren Ferienhauses zu erfüllen, verliert der Mieter jegliches Recht in Verbindung mit
10.9. Ungeachtet der oben genannten Reklamationsfristen behält sich SJ das Recht vor, Reklamationen abzuweisen, die später als 3 Wochen nach Abreise eingegangen sind oder die bis spätestens 3 Wochen nach Abreise auf andere Art als per E-Mail an die Adresse: xx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder per Brief an die Adresse: SJ Feriehusudlejning, Xxxxxxxxxxx 00, Xxxxx, 0000 Xxxxxxxx eingegangen sind. SJ ist außerdem dazu berechtigt, Reklama- tionen abzuweisen, die nicht von der Zahlung angeben, welchen Sachverhalt die Reklamation betrifft.
10.10. SJ ist jederzeit dazu berechtigt, Reklamationen abzuweisen, die auf eine unterschiedliche Behandlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der ZahlungsfristMieters abzielen, wenn andere Mieter durch ein Upgrade ein besseres oder teureres Ferienhaus erhalten haben. Es kann viele Gründe für solche Upgrades geben und sie begründen keinerlei Rechtsansprüche für andere Mieter.
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Samples: Mietbedingungen
Reklamationen. 10.11. Nach Erhalt Der Verkäufer verpflichtet sich, an den Käufer mangelfreie Ware zu liefern. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer aufgrund der Sach- und Rechtsmängelgewährleistung nach den im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der vorliegenden AGB festgesetzten Bestimmungen.
2. Alle Reklamationen, darunter die Reklamationen betreffend die Waren und das Service sind zu melden:
1) schriftlich, an die Anschrift des Verkäufers Gatigo GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00 00000 Xxxxxx
2) per E-Mail an: xxxx@xxxxxx.xx
3. Die Mängelrüge soll die Daten des Reklamationsführers (Vorname und Name, Postanschrift, optional – E-Mail und Kontakttelefonnummer), den Grund der Reklamation und Inhalt der Forderung enthalten. Möglicherweise sollen die Reklamationen der Waren oder Lieferung auch die Nummer der Bestellung (wird vom Verkäufer bei der Annahme der Bestellung angegeben und ist auf der Bestätigung der Bestellungsannahme zu finden) enthalten. Bei der Reklamation der Ware hat ist der Käufer durch Unterzeichnung Ankaufsbeleg (z.B. Kassenbon oder Rechnung) in Original oder Kopie anzulegen.
4. Der Verkäufer haftet aufgrund der Produktgewährleistung bis deren Montage von dem Endkäufer, nicht länger jedoch als dies aus einschlägigen Vorschriften des Lieferscheins die erhaltene Menge zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie Bürgerlichen Gesetzbuches im Falle einer Reklamation über eine unzureichende MengeBereich der Produktgewährleistung folgt.
5. Der Verkäufer haftet nur für die Mängel aufgrund seiner groben Fahrlässigkeit oder eines ordentlich durch den Käufer nachgewiesenen Produktionsfehlers. In diesem Fall wird die Haftung des Verkäufers auf 100% des Xxxxx der mangelhaften Ware beschränkt.
6. Wenn in der Beurteilung des Verkäufers für die Feststellung der Mängel die Erstellung eines technischen Gutachtens notwendig ist, hat wird der Verkäufer die Stellung zu der Qualität der Ware nach der Einholung eines entsprechenden Gutachtens nehmen. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers ist auch ausgeschlossen, wenn der Käufer die Reklamation auf Reparatur der Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen hat. In sonstigen Fällen erlöschen die Gewährleistungs- ansprüche nach Ablauf von einem Halbjahr ab der Auslieferung der Ware.
7. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für nicht bestimmungsgemäße und der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik nicht entsprechende Verwendung der Ware. Das Risiko der unsachgemäßen Verwendung belastet ausschließlich den Käufer.
8. Soweit die kürzere Zeit der Bearbeitung der Beanstandungen nicht aus obligatorisch geltenden Rechtsvorschriften folgt, werden die Reklamationen von dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehenVerkäufer binnen 30 Tagen ab deren Eingang, aus unter Vorbehalt von Punkten 6-7 bearbeitet.
9. Über die Form der der zum Zeitpunkt Bearbeitung der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um wird der Verkäufer den Reklamationsführer mit dem an die Schadensminderung zu erleichtern, muss in der Käufer die Anweisungen Reklamation angegebene Anschrift geschickten Brief oder per E-Mail benachrichtigen – je nach Form der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholenEinreichung der Reklamation.
10. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen Reklamationen der Inno-Comp vorliegengekauften Waren aufgrund der Sach- und Rechtsmängelgewährleistung werden gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich der Produktgewährleistung erledigt. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringendem im Art.5612 § 1 BGB genannten Fall, soll die mangelhafte Ware auf Kosten des Verkäufers geliefert werden.
11. Wenn der Erfüllungsort ein Standort Besteller als Verbraucher aufgrund der Inno-Comp Vorschriften über Sachmängelhaftung den Austausch der Ware oder die Behebung des Mangels fordert, oder die Erklärung über die Preisminderung mit der Angabe des Betrags, um den der Preis zu senken ist, stellt abgibt, und der Verkäufer zu dieser Forderung binnen 14 Tagen keine Stellung einnimmt, wird angenommen, dass der Verkäufer diese Forderung als begründet anerkannt hat.
12. Unabhängig von der aus der Produktgewährleistung folgenden Ansprüchen, kann der Kunde die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Garantieansprüche geltend machen, wenn diese für die jeweilige Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefert, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusendengewährt wurde.
13. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung Gewährleistungshaftung des Verkäufers bleibt durch die Geltendmachung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werdenGarantie- Ansprüche unberührt.
10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der Zahlungsfrist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Reklamationen. 10.15.1. Nach Erhalt Reklamationen können schriftlich eingereicht werden, mit einem traditionellen Brief an die Adresse xx. Xxxxxx 0, 00-000 Xxxxxx unter Verwendung des Formulars, dessen Muster als Anhang Nr. 3 der Ware hat Ordnung beigefügt ist und sich im Bereich der Käufer durch Unterzeichnung Webseite des Lieferscheins Online-Shops befindet.
5.2. Eine Reklamation sollte eine Beschreibung des Problems und die erhaltene Menge zu bestätigenIdentifizierungsdaten des Empfängers enthalten.
5.3. Der Verkäufer erkennt Reklamationen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Anmeldung an. Im Falle einer Inhalt der Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung wird empfohlen, die Kontaktdaten des Empfängers anzugeben, die zur Beantwortung der Waren Reklamation und Verpackungen während des Transports oder zum Führen der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer diesbezüglichen Korrespondenz dienen. 5.4. Wenn die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichternWare betrifft, muss der Käufer Empfänger die Anweisungen reklamierte Ware an die Adresse des Verkäufers liefern oder senden, um die Reklamation des Verkäufers zu berücksichtigen. 5.5. Reklamationen können aufgrund der Inno-Comp zum Umgang mit Mängelgewähr für die unter den betroffenen Vertrag fallenden Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet eingereicht werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
5.6. Wenn die Ware einen Mangel aufweist, kann der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung Empfänger den Ersatz der Ware durch eine fehlerfreie oder die Beseitigung des Mangels verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware gegen ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen oder den Käufer sicherMangel innerhalb einer angemessenen Zeit ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Empfänger zu beseitigen.
5.7. Der Verkäufer kann die Erfüllung der Forderung des Empfängers ablehnen, wenn es nicht möglich ist, die mangelhafte Ware in der vom Kunden gewählten Weise übereinstimmend mit dem Vertrag zu machen oder wenn es im Vergleich zu der zweiten Möglichkeit zur Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, überhöhte Kosten erfordern würde.
5.8. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge gelieferteinen Mangel aufweist, kann der Empfänger eine Preisminderungserklärung oder einen Rücktritt vom Vertrag einreichen, es sei denn, der Verkäufer tauscht unverzüglich und ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Empfänger die auf dem von Spediteur fehlerhafte Ware gegen eine fehlerfreie aus oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben istbeseitigt den Fehler. Für Diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Produkt bereits durch den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren Verkäufer ersetzt oder repariert wurden oder der Verkäufer hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme seine Pflicht zur Austausch der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werden.
10.2gegen eine mangelfreie oder zur Mängelbeseitigung nicht erfüllt. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen Empfänger kann nicht vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen WarentransportsVertrag zurücktreten, wenn der Transport Mangel unerheblich ist.
5.9. Der Empfänger kann anstatt der vom Käufer organisiert wurdeVerkäufer vorgeschlagenen Mängelbeseitigung den Austausch der Ware gegen eine mangelfreie verlangen oder anstatt des Austausches der Ware die Mängelbeseitigung verlangen, es sei denn das Bringen der Ware zur Übereinstimmung mit dem Vertrag auf die durch den Empfänger gewählte Weise unmöglich ist oder übermäßige Kosten im Vergleich mit der vom Verkäufer vorgeschlagenen Art erfordert. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigtder Bewertung der Übermäßigkeit der Kosten wird der Wert der mangelfreien Ware, die Produkte Art und Bedeutung des festgestellten Mangels, als auch die Unannehmlichkeiten, welchen der Empfänger bei anderer Art der Erfüllung ausgesetzt sein würde, berücksichtigt.
5.10. Der reduzierte Preis, in den obigen Unterpunkte 5.8. und 5.9 genannt, sollte in einem solchen Verhältnis zu ersetzen dem Preis aus dem Vertrag sein, in welchem der Wert der mangelhaften Ware zu dem Wert der mangelfreien Ware steht.
5.11. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, folgende außergerichtliche Methoden zur Überprüfung von Reklamationen und Geltendmachung von Ansprüchen in Anspruch zu nehmen:
5.11.1. einen Antrag auf Beilegung eines Rechtsstreits, der sich aus einem abgeschlossenen Kaufvertrag ergibt, bei einem ständigen gütlichen Verbrauchergericht der an der Handelsinspektion tätig ist, zu stellen,
5.11.2. Einreichung des Antrags auf Einleitung eines Mediationsverfahrens über die gütliche Beilegung des Rechtsstreits zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer bei der Woiwodschaftsinspektion der Handelsinspektion,
5.11.3. mit Hilfe von Landkreis- oder zurückzunehmen kommunalen Verbraucherbeauftragten oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von einer sozialen Organisation, deren Satzungsaufgaben der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises Schutz der fälligen Ware innerhalb der ZahlungsfristVerbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Reklamationen. 10.1a. Eventuelle Reklamationen, auf die Lieferung der Güter sowie auf verliehene Dienste und auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Güter oder Dienste oder der entsprechenden Rechnungen schriftlich und per Einschreiben bei Superior Coatings & Concrete Trading eingegangen sein, unter präziser Vermeldung der Tat, worauf sich die Reklamation bezieht. Nach Erhalt Das Recht auf Reklamationen von Käufer oder Auftraggeber verfällt in Bezug auf von oder in seinem Namen verarbeiteten Gütern.
b. Reklamationen in Bezug auf Bedingungen in diesen Lieferungsbedingun- gen die z.B. gemeint sind in dem "Nieuw Burgerlijk Xxxxxxx Xxxx 0 titel 5 afdeling 3 artikel 233 sub a." (Nichtigkeit in Bezug auf eine oder mehrere Bedingungen auf Grund von "unredlich beschwerend sein") müssen ebenso innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme von diesen Bedingungen oder dem Zeitpunkt worauf man hiervon billigerweise hätte Kenntnis nehmen können, schriftlich und per Einschreiben bei Superior Coatings & Concrete Trading eingereicht sein unter genauer Angabe der Ware hat Tatsachen auf die die Reklamationen sich beziehen. Das Recht auf Reklamationen verfällt in dem Augenblick, in dem der Vertrag zustande kommt. Die Gegenpartei nimmt Abstand von der Möglichkeit sich im Nachhinein zu berufen auf das "unredlich beschwerend sein" von einer oder mehrerer Bedingungen in diesen Lieferungsbedingungen, soweit die eventuell als unredlich erschwerend erfahrenen Bedingungen nicht durch die Obrigkeit zwingend vorgeschrieben sind.
c. Sollten eingereichte Reklamationen nicht obigen Bedingungen entspre- chen, können sie nicht akzeptiert werden und wird der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins die erhaltene Menge zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichtern, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein Auftraggeber geachtet das Gelieferte und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerkenVerrichtete zu billigen. Wird Wenn Superior Coatings & Concrete Trading der Warentransport vom Meinung ist, dass eine Reklamation eingereicht wurde, hat er das Recht, entweder einen in gegenseitigem Einverständnis festzustellenden Geldbetrag als Schadens- ersatz auszuzahlen an Käufer bereitgestelltoder Auftraggeber, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefertoder eine neue Lieferung zu leisten mit Berücksichtigung der bestehenden Verträge, die auf dem dies mit der Verpflichtung von Spediteur Käufer oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation Auftraggeber um das Falsche oder Beschä- digte franko an Superior Coatings & Concrete Trading zu returnieren; ganz nach Xxxx von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werdenSuperior Coatings & Concrete Trading.
10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb d. Superior Coatings & Concrete Trading ist nur verpflichtet von 45 Tagen nach Lieferung einge- reichten Reklamationen Kenntnis zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransportsnehmen, wenn der Transport vom betroffene Käufer organisiert wurdeoder Auftraggeber in dem Augenblick in dem er die Reklamationen ein- reichte an alle seine bestehenden Verpflichtungen gegen Superior Coatings & Concrete Trading, aus welchen Verträgen auch erwachsend und woraus auch entstehend, integral nachgekommen ist.
e. Rücksendungen die nicht oder nicht genügend frankiert oder verpackt sind, werden von Superior Coatings & Concrete Trading verweigert. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen Alle Rücksendungen von Käufer oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der ZahlungsfristAuftraggeber geschehen auf deren Rechnung und Risiko.
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Samples: General Terms and Conditions
Reklamationen. 10.19.1 Die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH stellt die Mietsache bei Vertragsbeginn in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Nach Erhalt Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach Überlassung der Ware Mietsache diese auf Mängel zu überprüfen. Nimmt der Mieter die Mietsache ohne schriftliche Reklamationen gegenüber der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH in Gebrauch, so wird angenommen, dass die Mietsache frei von solchen sichtbaren Mängeln oder Schäden geliefert wurde, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung vor Ingebrauchnahme aufgefallen wären.
9.2 Reklamationen gleich welcher Art hat der Käufer Mieter unverzüglich schriftlich bei der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH anzuzeigen.
9.3 Die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH entscheidet frei darüber, ob auf eine berechtigte Reklamation durch Unterzeichnung des Lieferscheins Überlassung einer Ersatzmietsache oder Reparatur reagiert wird.
9.4 Bei Überlassung einer Ersatzmietsache ist der Mieter sofort nach deren Zugang verpflichtet, die erhaltene Menge mangelhafte Mietsache an die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH zurück zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports senden.
9.5 Führt die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH die Reparatur durch, behält sich die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH vor, die Arbeiten durch einen Dritten ausführen zu lassen oder der Ladetätigkeiten sowie Reparatur durch einen vom Mieter beauftragten Dritten zuzustimmen. Ohne schriftliche Zustimmung der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH ist die Reparatur durch einen Dritten jedoch nicht zulässig. Bereits jetzt tritt der Mieter mögliche Ansprüche gegen solche Dritte an die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH ab, wobei der Mieter berechtigt und gegenüber der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH verpflichtet bleibt, diese Ansprüche durchzusetzen.
9.6 Ansprüche des Mieters gegen die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH aufgrund von Mängeln sind ausgeschlossen, wenn:
a) der Mieter nicht fristgemäß entsprechend der Bestimmungen 9.2 bei der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH reklamiert hat,
b) der Mieter selbst oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH Reparatur oder andere Arbeiten an der Mietsache vornimmt,
c) durch oder im Falle einer Reklamation über eine unzureichende MengeNamen des Mieters - ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH - Änderungen an der Mietsache vorgenommen werden,
d) die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH nicht unverzüglich vom Mieter Gelegenheit gegeben wird, den reklamierten Mangel zu untersuchen und eventuell zu beheben, wozu es der Mieter der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH oder von ihr beauftragten Fachleuten bereits jetzt unwiderruflich gestattet, die Orte zu betreten, an denen sich die Mietsache befindet,
e) die Mietsache vom Mieter nicht bestimmungsgemäß, unzureichend oder unsachgemäß eingebaut, ausgebaut oder benutzt wird.
9.7 Soweit die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH Reparaturarbeiten verrichtet, ist der Mieter verpflichtet, angemessene Hilfe zu leisten. Der Mieter hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Mietsache an ihrem Einsatzort zugänglich ist und hierfür Hilfskräfte, Räumlichkeiten, Hebe- und Transportwerkzeuge sowie sonstiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass diesen Erfordernissen zum Reparaturtermin genügt ist. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach und ist die Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH daher an der Reparatur gehindert, hat der Käufer Mieter der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH sämtliche für diesen Termin entstandenen Kosten (Löhne der Monteure, Reise- und Unterkunftskosten etc.) zu ersetzen.
9.8 Soweit der Mieter aufgrund eines Mangels im Sinne der 9.2 dieses Artikels die Mietsache nicht nutzen kann und auch keiner der Ausschlusstatbestände gemäß 9.3 dieses Artikels greift, kann er den Mietzins bei einem unbefristeten Mietvertrag entsprechend mindern. Bei einem befristeten Mietvertrag verlängert sich die Vertragsdauer um die Anzahl der Tage, den der Mieter den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Bei der Berechnung der Ausfallzeit wird der Zeitraum abgezogen, der zwischen dem Tag der am frühesten möglichen Anzeige der Reklamation und der tatsächlichen Anzeige der Reklamation liegt. Maßgeblich ist jeweils der Eingang bei der Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH.
9.9 Sollte sich herausstellen, dass die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) des Mieters unberechtigt war und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt hätte er dies vor der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgehterkennen können, insbesondere weil er gegen seine Pflichten gemäß Art. Um die Schadensminderung zu erleichtern8 und Art. 9 verstoßen hat, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen so hat der Käufer Mieter der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH die aufgrund der Reklamation entstandenen Schäden und Aufwendungen zu erbringenerstatten. Wenn Dies betrifft insbesondere: Kosten der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt Übersendung einer Ersatzmietsache. Hierzu gehören auch Mietkosten für die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefert, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werden.
10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüftErsatzmietsache, so gilt lange die Prüfung Mietsache noch nicht wieder einsatzfähig der Ware als erfolgt Xxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH zur Verfügung steht. Personalkosten, für Reparaturversuche (mutmaßliche Prüfung). Wenn Löhne der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt Monteure, Reise- und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend Unterkunftskosten) gehen zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machenLasten des Mieters.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der Zahlungsfrist.
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Samples: Mietvertrag
Reklamationen. 10.1. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins die erhaltene Menge zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichtern, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen Sollte es in Verbindung mit dem Spediteur Ferienhaus wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese schnellst möglich innerhalb der normalen Öffnungszeiten SJ mitzuteilen. Danach wird SJ schnellstmöglich den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerkenMangel beheben. Wird Reklamationen bei und nach der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefert, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werdenAbreise werden nicht anerkannt.
10.2. Der Käufer hat Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferien- hauses sind SJ sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus mitzuteilen. SJ wird danach schnellstmöglich das Ferienhaus besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten, verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machenReinigung angeht.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen Für offensichtliche Fehler und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für MängelMängel am Ferienhaus, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht SJ nicht mitgeteilt wurden, kann der Mieter haftbar gemacht werden (vgl.
10.4. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung SJ bemüht sich in angemessenem Umfang, Fehler und Mängel innerhalb angemessener Zeit auszubessern.
10.5. Bei Schäden am Ferienhaus und seiner Umgebung oder bei Risiko für Schäden oder VerlusteVerlust, die obliegt es dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sindMieter, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstattenangemessene schadens- und verlustbegrenzende Maßnahmen einzuleiten.
10.6. Eine Reklamation entbindet bezüglich der Ausbesserung der Fehler und Mängel ist SJ ohne unnötige Verzögerung mitzuteilen.
10.7. Liegen Fehler und Mängel vor, darunter eine unzureichende Aus- besserung, hat der Mieter nicht das Recht, den Käufer Mietvertrag ohne Mitteilung an SJ aufzuheben. Falls sich der Xxxxxx dazu berechtigt sieht, den Mietvertrag aufzuheben, muss er dies SJ ohne unnö- tige Verzögerung mitteilen. Daraufhin nimmt SJ unverzüglich und ggf. in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer Stellung dazu, ob man zustimmt, dass der Mieter zur Aufhebung des Vertrags be- rechtigt ist, und in welchem Umfang sich Eigentümer und SJ dazu verpflichtet sehen, den vereinbarten Mietpreis zurückzuzahlen.
10.8. Xxxxx der Mieter vorzeitig ab, ohne SJ mitzuteilen, dass er sich auf Fehler und Mängel am Mietobjekt beruft, und damit ohne SJ die Möglichkeit zu geben, die Mängel auszubessern oder den Miet- vertrag durch Bereitstellung eines vergleichbaren Ferienhauses zu erfüllen, verliert der Mieter jegliches Recht in Verbindung mit
10.9. Ungeachtet der oben genannten Reklamationsfristen behält sich SJ das Recht vor, Reklamationen abzuweisen, die später als 3 Wochen nach Abreise eingegangen sind oder die bis spätestens 3 Wochen nach Abreise auf andere Art als per E-Mail an die Adresse: xx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder per Brief an die Adresse: SJ Feriehusudlejning, Xxxxxxxxxxx 00, Xxxxx, 0000 Xxxxxxxx eingegangen sind. SJ ist außerdem dazu berechtigt, Reklama- tionen abzuweisen, die nicht angeben, welchen Sachverhalt die Reklamation betrifft.
10.10. SJ ist jederzeit dazu berechtigt, Reklamationen abzuweisen, die auf eine unterschiedliche Behandlung des Mieters abzielen, wenn andere Mieter durch ein Upgrade ein besseres oder teureres Ferienhaus erhalten haben. Es kann viele Gründe für solche Upgrades geben und sie begründen keinerlei Rechtsansprüche für andere Mieter.
10.11. Informationen über Beschwerdemöglichkeiten finden Sie auf der Homepage von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der Zahlungsfrist.SJ. Eine Beschwerde über ein Produkt oder eine Dienstleistung, die bei SJ erworben wurde, kann an das Wettbe- werbs- und Verbraucherbehörden Center für Konfliktbeilegung geschickt werden. Die Beschwerde muss in diesem Fall an Xxxx Xxxxxxxx Xxx 00, XX-0000 Xxxxx geschickt werden. XXX.XXXXXXXXXXXXX.XX 15 §
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Samples: Mietbedingungen
Reklamationen. 10.18.1 Der Kunde hat die Ware bei der Lieferung sofort zu kontrollieren. Nach Erhalt Der Kunde hat seine Reklamationen dem Verkäufer bei binnen acht Tagen nach der Lieferung der Ware hat der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins zu melden, andernfalls ist die erhaltene Menge zu bestätigenGeltendmachung ausgeschlossen. Im Falle Schreiben sind die Mängel detailliert aufzulisten. Die Nutzung einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung Lieferung bzw. entsprechender Teile gilt unwiderlegbar als Annahme der Waren und Verpackungen während des Transports oder der Ladetätigkeiten sowie vollständigen Lieferung.
8.2 Reklamationen im Zusammenhang mit verborgenen Mängeln sind binnen 8 Tagen nach der betreffenden Feststellung dem Verkäufer schriftlich zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Die in Artikel 1648 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannte kurze Frist beträgt zwischen den Parteien 2 Monate ab der Feststellung des Mangels.
8.3 Im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Mengeeines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig auf dem Frachtbrief und vor Montage und gemäß diesem Artikel gemeldet wurde, hat der Verkäufer das Recht, die betreffende Ware ohne weiteres zu ersetzen. Der Verkäufer kann nie zum Ersatz oder zur Rücknahme gelieferter Ware gezwungen werden. Falls schriftliche Bestätigung vom Verkäufer, können nur Lagerartikel zurückgenommen worden an 70 % der angerechneten Nettoverkaufspreis. Außerdem soll die Ware sich im ursprünglichen und volle Verpackung befinden. Der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehen, aus der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichtern, muss der Käufer die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit soll den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringenTransport organisieren. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind kann der Erfüllungsort ein Standort Verkäufer, nach Eingangskontrolle, keine Gutschrift aufmachen.
8.4 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der Inno-Comp istdem Verkäufer rechtzeitig und gemäß diesem Artikel gemeldet wurde und wenn der Verkäufer entscheidet, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung betreffende Ware zu ersetzen, schuldet er keine andere Entschädigung.
8.5 Der Verkäufer kann wie auch immer niemals für Schäden oder Defekte an der gelieferten Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge gelieferthaftbar gemacht werden, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme Nutzung der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werdenin einer spezifischen Umgebung zurückzuführen sind.
10.2. Der Käufer hat 8.6 Jede Haftung des Verkäufers in Bezug auf die Qualität gelieferte Ware ist auf sechs Monate ab der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der betreffenden Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang)begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist verfällt kann der Anspruch, Verkäufer vom Kunden nicht mehr für Mängel an der gelieferten Ware belangt werden.
8.7 Reklamationen bezüglich ästhetische oder dekorative Aspekte werden indem Konform an der Norm auf Oberflächenbehandlung nicht akzeptiert. Indem ästhetische oder dekorative Aspekte wichtig sind für den Käufer soll der Käufer ist nicht mehr berechtigtbevor Bestellung eine realisierbare Beschichtigung vereinbaren. In diesem Fall werden die Güter speziell auf Anfrage der Käufer produziert, Gewährleistungsansprüche geltend zu machenund soll der Käufer rechnen mit einem höheren Preis, längere Liefertermine und eine eventuelle Minimum Abnahme.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der Zahlungsfrist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationen. 10.121.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, direkt nach dem Empfang der Produkte, eine Kontrolle auszuführen. Nach Erhalt Das Abnehmerunternehmen muss Technirub spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Ware hat Lieferung mittels einer schriftlichen Erklärung über die bei der Käufer durch Unterzeichnung Lieferung festgestellten, sichtbaren Fehler, Mängel und/oder fehlenden Produkte informieren. In Ermangelung dessen ist Technirub berechtigt, die Reklamationen nicht zu bearbeiten.
21.2 Sonstige Reklamationen, darunter Beschwerden in Bezug auf die gelieferten und produzierten Produkte, müssen Technirub schriftlich direkt nach dem Entdecken gemeldet werden. Die Folgen der nicht direkten Meldung gehen vollständig zu Lasten des Lieferscheins Abnehmers. Die Reklamationen müssen Technirub vom Abnehmerunternehmen auf jeden Fall innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung gemeldet werden.
21.3 Der Konsument muss Technirub über Mängel an den Produkten innerhalb angemessener Zeit nach der Entdeckung informieren, wobei eine Frist von 2 Monaten nach der Entdeckung als angemessen betrachtet wird.
21.4 Wenn die erhaltene Menge obengenannten Reklamationen nicht innerhalb dieser Fristen bei Technirub eingegangen sind, werden die Produkte als in gutem Zustand empfangen worden zu bestätigen. Im Falle einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung oder Verunreinigung der Waren sein betrachtet.
21.5 In Bezug auf Unvollkommenheiten von Produkten können keine Reklamationen geltend gemacht werden wenn diese Unvollkommenheiten sich auf die Art und Verpackungen während die Eigenschaften des Transports Rohstoffs oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende Menge, hat der Käufer die Reklamation auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) und einer Wägung zu versehenRohstoffe beziehen, aus dem/denen die Produkte gefertigt sind. Dies nach Ermessen von Technirub.
21.6 Technirub behält sich das Recht vor, dem Abnehmerunternehmen 10 % mehr oder weniger zu liefern als die bestellte Menge und bei bestimmten Produktarten 15 %. Der Preis wird dementsprechend angepasst. Dieser Artikel gilt nicht für Bestellungen, die über die Website getätigt wurden.
21.7 Wenn der der zum Zeitpunkt der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um die Schadensminderung zu erleichternAbnehmer eine bestimmte Materialhärte vorgeschrieben hat, muss der Käufer Abnehmer einen Toleranzwert von +5 ° oder -5 ° tolerieren.
21.8 Technirub muss in die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet Lage versetzt werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegen. Bei Mengenreklamationen hat der Käufer der Inno-Comp einen entsprechenden Nachweis die Reklamation zu erbringenuntersuchen. Wenn für die Untersuchung der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp Reklamation die Rückgabe des Produkts notwendig ist, stellt geschieht diese ausschließlich auf Rechnung und Risiko von Technirub, wenn letztgenannter dem vorab schriftlich zugestimmt hat.
21.9 In allen Fällen geschieht die Inno-Comp angemessene Bedingungen zur Prüfung Rückgabe auf eine von Technirub zu bestimmende Weise und in der Ware durch den Käufer sicherOriginalverpackung bzw. Wenn der Erfüllungsort der Standort des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein Originalverpackungsmaterial.
21.10 Wenn die Produkte nach der Lieferung in ihrer Art und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestelltZusammensetzung verändert wurden, gilt ganz oder teilweise bearbeitet, verarbeitet, beschädigt oder umgepackt wurden, verfällt jedes Reklamationsrecht.
21.11 Reklamationen setzen die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefertZahlungsverpflichtung des Abnehmers nicht aus.
21.12 Wenn sich an den gelieferten Produkten sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel ergeben, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werden.
10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware bereits zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatumvorhanden gewesen sein müssen, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigtverpflichtet sich Technirub, die Produkte nach seinem Ermessen kostenlos zu ersetzen reparieren oder zurückzunehmen zu ersetzen.
21.13 Reklamationen in Bezug auf das gelieferte Produkt werden nicht (weiter) in Behandlung genommen, wenn:
a. Mängel die Folge der unsachgemäßen Anwendung sind;
b. vom Kunden und/oder dem Käufer den gesamten einem Dritten Arbeiten und/oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der ZahlungsfristÄnderungen und/oder Reparaturen am Produkt ausgeführt worden sind.
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Reklamationen. 10.1. Nach Erhalt 8.1 Geringfügige, im Handel zulässig erachtete oder technisch nicht zu vermeidende Abweichungen in Qualität, Model, Farbe oder Verarbeitung, sind kein Grund für eine Reklamation.
8.2 Der Auftraggeber muss direkt bei der Ware hat der Käufer durch Unterzeichnung des Lieferscheins die erhaltene Menge zu Ablieferung auf ausserlich erkennbare Schaden und/oder kontrollieren und den Empfang bestätigen. Im Falle Falls eine Fehlmenge oder eine sichtbare Beschädigung fegestellt wird, muss dieses bei der Quittungslesitung vermerkt werden.
8.3 Der Auftraggeber muss direkt bei der Ablieferungund/oder Ausfuhrung und bei der Annahme der Produkte kontrolieren ob die Lieferung und/oder Dienstleistung mit seinem Auftrag übereinstimmen. Eventuele Mangel sind spätestens am darauffolgenden Werktag schriflich an Molco zu melden.
8.4 Bei sichtbaren oder anders wahrnehmbaren Abweichungen und/oder Mängeln an den Produkten, die erst nach dem Auspacken erkennbar wurden, muss der Auftraggeber spätestens einen Werktag nach Ablieferung, Molco hierüber schriftlich informieren.
8.5 Molco muss immer Gelegenheit gegeben werden um das Produkt zu reparieren und/oder ein vergleichbares Produkt zu liefern. Falls sich während oder nach der Montage eines Produktes ein Problem herausstellt, muss bezüglich der Reklamationsabwicklung immer erst Kontact zu Molco aufgenommen werden. Falls dieser Weg nicht eingehalten wurde und der Auftraggeber oder Dritte eigenmächtig, ohne schriftliche Zustimmung von Molco , Ersatzartkel verwandt und/oder andere Kosten verursacht haben, verfallen alle Ansprüche.
8.6 Sollte Molco aus Kulanz Stundenlöhne resultierend aus einem Folgeschaden vergüten, wird hierfür ein Betrag in Höhe von 40,00 euro pro Stunde gerechnet. Die vom Auftraggeber für seine Arbeit zum Austausch des Ersatzteils zu berechnende Stundenzahl, wird anhand der in der Schwacke Eurotax Liste festgelegten Zeiten ermittelt. Molco hat zu allen Zeiten das Recht eine Vergütung vom Ergebnis einer Reklamation hinsichtlich Beschädigung Untersuchung.
8.7 Eventuele austauschersatzteile von Dritten die mit schriftlicher Zustimmung von Molco montiert wurden, werden nach Rechnungsvorlage seitens Molco in Höhe des Einkaufspreises vergütet.
8.8 Wenn Produkte nach Ablieferung von art u.o. Zusammenstellung verändert werden, oder Verunreinigung teilweise beschädigt werden verfällt die Garantie.
8.9 Falls die Lieferung an der Waren und Verpackungen während des Transports Ablieferungadresse ganz oder der Ladetätigkeiten sowie im Falle einer Reklamation über eine unzureichende MengeTeilweise beschädigt ankommen oder verloren geht, hat der Käufer Kunde ausschliesslich Recht das die Lieferung aufgefüllt u.o. verbessert wird. Molco ist dann verpflichtet das die Lieferung so schnell wie möglich zu verschicken.
8.10 Der Kunde soll noch im Angesichtes des Verlustes, Mängel oder Beschädigung von Gütern während des Transportes enstanden oder wegen Verzögerung bei dem Transport, die die Auslieferung verzögert. Können nicht mehr Rechte geltend machen als in diesen Artikel bestimmt wird.
8.11 Beschwerben geben den Kunden nicht das Recht um die Bezahlung aufzuschieben, Dadurch geht hervor das erst dann Garantie ansprachlich gestellt werden kann wennder Kunde all seinen Bezahlungsverpflichtungen an Molco nach gekommen ist.
8.12 Molco gibt den Kunden die selben Rechte auf Garantie/Reklamation in Bezug auf dem Lieferschein mit (einem) Foto(s) Dauer und einer Wägung zu versehenBedinnungen die Ihre Lieferanten geben, ohne weitere Garantie/Reklamation von Seite der Molco
8.13 Unvermindert der Garantie/Reklamationsbestimmungen, schliesst Molco ausdrücklich jede weitergehende Ansprüche des Kunden aus für allen Schaden, aus welchen Grunde dann auch enstanden, darunter inbegriffen allen Indirekten und Direkten Schaden, zum Beispiel Umsatzgewinnverlustes, Folgeschäden u.o. Betriebsschaden. Schäden die durch unsere Werknehmer verursacht werden bleiben Ansprachlich
8.14 Wenn auf der Molco B.V. irgend welch Ansprüche Ruhen sollten, aus welchem Grunde dann auch, ist diese zu allen Zeiten begrenzt bis zum Wert der gelieferten Ware, Molco ist ausschliesslich ansprachlich bis zum Zeitpunkt Betrag wofür Molco versichert ist.
8.15 Achtung: wir vergüten, gerade wie unsere Lieferanten, maximal einen Stundentarif von 40 Euro pro Stunde (siehe Punkt 8.6 unserer Verkaufsbedingungen) der Reklamation bestehende Zustand deutlich hervorgeht. Um Montagezeiten, berechnet über die Schadensminderung zu erleichternSchwacke Eurotax Liste, muss der Käufer und die Anweisungen der Inno-Comp zum Umgang mit den betroffenen Waren einholen. Die Ware darf nicht verwendet oder vernichtet werden, bis Anweisungen der Inno-Comp vorliegenTeile werden vergütet an Einkaufspreis. Bei Mengenreklamationen hat allen Claims oberhalb 500 Euro gilt dass Sie die Fahrzeuge nicht reparieren können bevor jemand der Käufer der InnoClaim-Comp einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn der Erfüllungsort ein Standort der Inno-Comp ist, stellt die Inno-Comp angemessene Bedingungen Abteilung von DEKRA (oder andere Kontrollorganisation) bei Ihnen vorbei gekommen ist zur Prüfung der Ware durch den Käufer sicher. Wenn der Erfüllungsort der Standort Beurteilung des Käufers oder ein anderer vom Käufer angegebener Standort ist, muss der Käufer zusammen mit dem Spediteur den festgestellten Mengenmangel im Lieferschein und/oder im gemeinsamen Protokoll vermerken. Wird der Warentransport vom Käufer bereitgestellt, gilt die Ware als ordnungsgemäß in jener Menge geliefert, die auf dem von Spediteur oder Käufer unterzeichneten Lieferschein angegeben ist. Für den Fall einer Mengenreklamation von im Tankfahrzeug gelieferten Waren hat der Käufer der Inno-Comp die Eichbescheinigung der Waage des Käufers sowie den auf das Gewicht des Fahrzeugs ausgestellten Wiegezettel zuzusenden. Die Mengenberechnung basiert auf dem am Lieferschein angegebenen Gewicht und kann nur nach schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien geändert werden. Nach Abnahme der Ware können keine Mengenreklamationen gestellt werdenClaims.
10.2. Der Käufer hat die Qualität der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und festgestellte Qualitätsmängel (einschließlich Lieferdatum, Chargennummer, Menge, Lieferscheinnummer und Beschreibung des Qualitätsmangels), zusammen mit einer Begründung der Beanstandung, zu melden. Mängel müssen vom Käufer nachgewiesen und der Inno-Comp ein Muster der beanstandeten Ware ausgehändigt werden. Der Käufer hat mit den Vertretern der Inno-Comp bei der technischen Reklamationsuntersuchung zusammenzuarbeiten und den Vertretern der Inno-Comp eine Besichtigung vor Ort zu gestatten. Wird die Qualität der Ware innerhalb der vorgenannten Frist aufgrund des Versäumnisses des Käufers nicht geprüft, so gilt die Prüfung der Ware als erfolgt (mutmaßliche Prüfung). Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Qualitätsprüfung durchführt und Mängel meldet, trägt der Käufer die Folgen der Verzögerung. Die Inno-Comp haftet nicht für Qualitätsmängel. Der Käufer hat das Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend zu machen (Gefahrübergang). Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, der Käufer ist nicht mehr berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
10.3. Die Inno-Comp untersucht allfällige Reklamationen und benachrichtigt den Käufer als bald als möglich über das Ergebnis. Der Käufer kann die von ihm als mangelhaft eingestufte Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der Inno-Comp unter Berücksichtigung der Vorgaben des EKÁER an die Inno-Comp zurücksenden. Die Inno-Comp haftet nicht für Mängel, die durch äußere Umstände nach Gefahrenübergang verursacht wurden. Die Inno-Comp übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder durch unsachgemäße Verarbeitung von Waren durch den Käufer entstanden sind, sowie für Schäden oder Verluste aufgrund unsachgemäßen Warentransports, wenn der Transport vom Käufer organisiert wurde. Bei begründeten Qualitätsreklamationen ist die Inno-Comp berechtigt, die Produkte zu ersetzen oder zurückzunehmen oder dem Käufer den gesamten oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des vertraglichen Kaufpreises der fälligen Ware innerhalb der Zahlungsfrist.
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