Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, General Terms and Conditions
Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf17.1. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommenin Bezug auf Mängel sind innerhalb der Garantiezeit mittels eines an Holbox gerichteten Einschreibens vorzubringen; bei Überschreitung dieser Frist entfällt für Holbox jede Haftung, wenn unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 17.2.
17.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Xxxxxx gelieferten Sachen unmittelbar nach Eingang und vor Ingebrauchnahme zu kontrollieren und/oder die ausgeführten Arbeiten zu prüfen (prüfen zu lassen), zu kontrollieren, ob sich diese per Einschreiben in einwandfreiem Zustand befinden, da sonst alle Ansprüche, gleich welcher Art, verfallen. Eine eventuelle Reklamation in Bezug auf die (Menge und Beschaffenheit von) gelieferten Sachen muss bei Lieferung auf dem Frachtschein bzw. Lieferschein vermerkt werden, andernfalls die im Frachtbrief bzw. im Lieferschein genannten Mengen einen zwingenden Beweis gegen den Auftraggeber darstellen.
17.3. Reklamationen in Bezug auf die Farbe und/oder Maßabweichungen und/oder Mengen der gelieferten Sachen gegenüber den vereinbarten Maßen und/oder Mengen müssen, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9.6., innerhalb von vierzehn acht Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend mittels eines an Holbox gerichteten Einschreibens vorgebracht werden, andernfalls jeder Anspruch, gleich welcher Art, verfällt.
17.4. Wenn der Auftraggeber reklamiert, ist er verpflichtet, Holbox Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel oder Fehler in der gelieferten Sache (eventuell unter Einschaltung von Dritten) festzustellen. Danach werden Holbox und der Auftraggeber eine gemeinsame Lösung anstreben.
17.5. Wenn die Beanstandungen des Auftraggebers von Holbox für begründet befunden werden, hat Holbox das Recht, entweder die betreffenden Sachen zu ersetzen oder eine angemessene Preisreduzierung anzuwenden, in jedem Fall nach dem ausschließlichen Ermessen von Holbox.
17.6. Reklamationen bewirken keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers. Nach Feststellung eines vermeintlichen Mangels oder einer mangelhaften Sache ist der Auftraggeber verpflichtet, alles zu tun, um (weiteren) Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen, und sich unverzüglich mit Holbox in Verbindung zu setzen.
17.7. Klagen in Bezug auf die Mängel müssen innerhalb eines Jahrs nach fristgerechter Reklamation anhängig gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen, da sie sonst verfallen.
17.8. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach Mängel in Bezug auf einen Teil der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der gelieferten Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jeneberechtigen den Auftraggeber nicht, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die gesamte Partie der gelieferten Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferantenzurückzuweisen oder abzulehnen.
10.2 17.9. Geringe Abweichungen in Bezug auf Qualität, MaßeFarbe, FarbenHärte, Oberflächenbehandlung Satinierung, Dicke sowie Schriftart und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund darFarbe beim Bedrucken von Sachen begründen kein Reklamationsrecht.
17.10. Reklamationen Muster werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die von Hand hergestellt und können daher geringfügig von aufgrund des betreffenden Musters maschinell hergestellten Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollierenabweichen. Vom Lieferanten werden nur Geringe Abweichungen zwischen Handmustern und maschinell hergestellten Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtetbegründen kein Reklamationsrecht.
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Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf12.1. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben auf gelieferte Waren sind innerhalb von vierzehn 8 Tagen ab dem Tag der Übernahme der Produkte und Lieferungen möglich und müssen ausschließlich in schriftlicher Form an Printera zugestellt werden. Reklamationen beziehen sich auf alle Aspekte der Qualität der gelieferten Produkte und Lieferungen, jedoch können nachträgliche vom Auftraggeber nach der Lieferung Bestätigung der Sachen bei ihm geltend gemacht Genauigkeit der PDF-Datei mit der Druckvorstufe und der Genehmigung für den Druck gemäß den Punkten 4 und 5 angeforderte Änderungen nicht reklamiert werden. Damit Reklamationen angenommen werden können, ist es notwendig, die gelieferten Produkte und Leistungen an Printera zurückzusenden. Eine Rücksendung von Produkten ohne vorherige Ankündigung kann nicht angenommen werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt von 8 Tagen ab Übernahme der Produkte hat der Auftraggeber kein Anrecht mehr auf Erfüllung irgendwelcher Rechte auf Grund von materiellen und juristischen Mängeln.
12.2. Wenn Printera eine Reklamation des Auftraggebers erhält, wird sie ein Musterstück überprüfen und, falls die Lieferung als von Reklamation gerechtfertigt ist, die Mängel ausbessern oder die Produkte entsprechend den realen Produktionsbedingungen umtauschen. Printera wird über die Ausbesserung der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommenMängel oder den Umtausch der Produke eine Bestätigung erstellen, die sie dem Auftraggeber einhändigen wird.
12.3. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation Printera verpflichtet sich auf Zahlung eines Schadensersatzes nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegtin dem Fall, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten.
10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen der Schaden durch einen Fehler im Originalzustand in Produktionsprozess entstanden ist, der Originalverpackung zu kontrollierenzur Herstellung eines mangelhaften und nicht funktionellen Produkts geführt hat. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommenAbweichungen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden Drucknormen und für Druckstandards gemäß Punkt 5 zulässig sind und die sich auf die Schnittpräzision, die Wiedergabetreue der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung Reproduktion im Vergleich zum Original, den Farbtonwert und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die ArtikelQualität des Materials, auf das gedruckt wird, beziehen, nimmt der Auftraggeber mit der Annahme des Angebots an und sie können kein Grund für Reklamationen sein.
12.4. Printera übernimmt keine Verantwortung für Schäden über dem Wert der bestellten Produkte und Leistungen, der in der Angebotsannahme festgelegt wird und kann in keinem Fall die sich Verantwortung für Schadensersatz für nicht realisierten Gewinn übernehmen.
12.5. Printera übernimmt keine Verantwortung für jegliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gelieferten Produkte entstehen können.
12.6. Falls es keine Einigung zwischen dem Auftraggeber und Printera über die Berechtigung der Reklamation beziehtkommt, ersetzen oder werden der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen Auftraggeber und Printera die entstandenen Missverständnisse einvernehmlich lösen und im Falle von Streitigkeiten wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtetdie Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb vereinbart.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationen. 10.1 Wie 6.1 Der Besteller hat die gelieferte Xxxx unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Ansprüche wegen eines offenbaren Mangels der Ware kann der Besteller nur binnen zwei Wochen, wegen eines verdeckten Mangels nur binnen drei Monaten nach Wareneingang geltend machen. Bei Lieferung nach Probe oder Muster sind Mängelansprüche auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommenwegen verdeckter Mängel ausgeschlossen, wenn diese per Einschreiben die gelieferte Ware der Probe oder dem Muster entspricht. Soweit ein Mangel seine Ursache in dem vom Besteller selbst gestellten Material hat, entfällt jeder Mangelanspruch.
6.2 Alle Mängelansprüche setzen voraus, dass der Xxxxxx XXXXXXX unverzüglich nach Feststellung vor Ver- oder Bearbeitung schriftlich oder auf elektronischem Wege gemeldet und eine Probe der beanstandeten Ware zugesandt wird. Transportschäden sind auf dem Frachtbrief und dem Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer mit Unterschrift zu bestätigen. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden nicht ersetzt.
6.1 Wir gewährleisten, dass alle gelieferten Produkte der jeweils bestätigten Spezifikation entsprechen, sofern folgende Lagerbedingungen für die gelieferten Fasern eingehalten wurden: Umgebungstemperatur zwischen 10°C und 30°C und einer Luftfeuchtigkeit zwischen 30% und 80%.
6.3 Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels innerhalb der Mängelverjährungsfrist gemäß nachfolgender Ziffer 6.5 wird HERACLE nach ihrer Xxxx den vertragsmäßigen Zustand der Ware herstellen oder kosten- und frachtfrei an den vertraglichen Lieferort Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten bzw. den Kaufpreis des mängelbehafteten Produktes zu erstatten. Ersetzte Xxxx wird Eigentum von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werdenHERACLE. Nach dreimaliger vergeblicher Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung kann der Besteller vom jeweiligen Einzelbestellvertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen. Weitere Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht (i) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers, leitender Angestellter oder von Erfüllungsgehilfen vorliegt, (ii) Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurde, (iii) eine vertragliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt wurde, (iv) eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gegeben ist oder (v) eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie i.S.v.§ 443 BGB abgegeben wurde.
6.4 Soweit eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) abgegeben wurde, werden eventuelle Schadensersatzansprüche auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Auftragswert der jeweiligen Einzelbestellung ohne MwSt. bzw. USt., der das fehlerhafte Produkt angehört.
6.5 Alle Mängelansprüche des Bestellers verjähren mit Ablauf der oben genannten Frist Mängelverjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Empfangs der Ware. Dies gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferantenauch für kostenfreie Ersatzlieferungen.
10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei1. Die Gegenpartei kann kontrolliert die Richtigkeit ihrer gelieferte Xxxx sofort nach Erhalt, und sie meldet etwaige sichtbare Mängel/Fehler, Schäden und/oder Abweichungen bei den Mengen im Frachtbrief oder in den Begleitpapieren, oder sie meldet diese - wenn diese Dokumente nicht vorliegen - innerhalb von 2 Werktagen schriftlich an BG Products. Wenn solche Reklamationen nicht rechtzeitig gemeldet werden, wird die Xxxx als ordnungsgemäß in gutem Zustand erhalten und vertragskonform angesehen.
2. Andere Reklamationen meldet die Gegenpartei direkt nach deren Feststellung - spätestens aber innerhalb der vereinbarten/geltenden Haltbarkeitsdauer - BG Products schriftlich. Alle Folgen im Zusammenhang mit einer nicht sofort erfolgten Meldung gehen auf Gefahr der Gegenpartei.
3. Wenn die Reklamation nur anhand der Sachen beweisennicht rechtzeitig vorgebracht wurde, wobei ihr außerdem ist eine Berufung auf eine vereinbarte Garantie / eine geltende Haltbarkeitsdauer nicht (mehr) möglich.
4. Wenn die Beweispflicht obliegtbestellte Ware ausschließlich in beim BG Products vorrätigen (Großhandels-) Verpackungen oder in Mindestmengen geliefert werden kann, darf die Ware geringe - branchenübliche - Abweichungen bei den angegebenen Gewichten, Mengen, Maßen usw. aufweisen. Solche Abweichungen stellen keine Nichterfüllung seitens BG Products dar, und hierbei ist eine Berufung auf die Garantie nicht möglich.
5. Eine Reklamation führt nicht dazu, dass diese Sachen die gleichen sind wie jeneZahlungspflichten der Gegenpartei ausgesetzt sind.
6. Der vorstehende Absatz gilt nicht für den Konsumenten.
7. Die Gegenpartei bietet BG Products die Möglichkeit, die vom Lieferanten geliefert wurden Reklamation zu untersuchen, und sie erteilt alle dafür benötigten einschlägigen Informationen. Wenn für die Untersuchung eine Rücksendung erforderlich ist, geschieht diese auf Kosten der Gegenpartei; es sei denn, dass die Reklamation sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferantenim Nachhinein als begründet erweist. Das Transportrisiko liegt immer bei der Gegenpartei.
10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde8. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung in einer vom BG Products zu bestimmenden Weise und Risiko in der GegenparteiOriginalverpackung bzw. Bei einer in Verpackung.
9. Reklamationen sind nicht möglich bei:
a. Unvollkommenheiten oder Eigenschaften von Waren, die aus natürlichen Materialien oder Rohstoffe gefertigt sind, wenn diese Unvollkommenheiten oder Eigenschaften für die Art dieser Materialien oder Rohstoffe inhärent sind;
b. Mängel bzw. Unvollkommenheiten in/an den von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant genehmigten Mustern;
c. Mängel bzw. Unvollkommenheiten in/an Waren, die gemäß den in Satz b bestimmten genehmigten Mustern hergestellt wurden;
d. Waren, die nach eigenem Ermessen dem Erhalt durch die Teile Gegenpartei in ihrer Art und/ oder ihrer Zusammensetzung geändert wurden, oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen ganz oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtetteilweise bearbeitet oder verarbeitet wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung a. Eventuelle Beanstandungen von Warenlieferungen, Dienstleistungen oder Rechnungsbeträgen müssen innerhalb von 8 (Acht) Tagen nach Eingang der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommenWaren, wenn diese Erbringung der Dienstleitungen oder Erhalt der Rechnung schriftlich und per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach bei Zwarthout eingereicht worden sein, und zwar unter genauer Angabe der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten.
10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die ArtikelFakten, auf die sich die Beanstandungen beziehen.
b. Sollten eingereichte Reklamationen nicht obigen Bedingungen entsprechen, können sie nicht akzeptiert werden und wird den Vertragspartner geachtet das Gelieferte und/oder Verrichtete zu billigen. Wenn Zwarthout der Meinung ist, dass eine gerechtfertigte Reklamation beziehteingereicht wurde, ersetzen hat sie das Recht, entweder einen in gegenseitigem Einverständnis festzustellenden Geldbetrag als Schadensersatz auszuzahlen an dem Vertragspartner, oder der Gegenpartei gutschreibeneine neue Lieferung zu leisten mit Berücksichtigung des bestehenden Vertrages, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte mit der Gegenpartei Verpflichtung von dem Vertragspartner um das Falsche oder Beschädigte franko an Zwarthout zu retur- nieren; ganz nach Xxxx von Zwarthout
x. Xxxxxxxxx ist nur verpflichtet von eingereichten Reklamationen Kenntnis zu nehmen, wenn der betroffenen Vertragspartner in dem Augenblick in dem sie die Reklamationen einreichte an alle seine bestehenden Verpflichtungen gegen Zwarthout, aus welchen Verträgen auch erwachsend und woraus auch entstehend, integral nachgekommen ist.
d. Rücksendungen die unzureichend xxxxxxxxx oder verpackt sind, werden nicht von Zwarthout entgegengenommen. Alle Rücksendungen von dem Vertragspartner erfolgen auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtetseiner eigene Rechnung und Gefahr.
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Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen Der Abnehmer muss nach der Lieferung genau kontrollieren, ob die Lieferung seiner Bestellung bzw. seinem Auftrag entspricht. Ist dies nicht der Sachen Fall, muss er dem Lieferanten sofort nach der Feststellung oder bei ihm geltend gemacht frischen Eiern zumindest innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung bzw. bei gekochten/gepellten/gefärbten Eiern und Eiprodukten innerhalb von 72 Stunden schriftlich die Mängel mit einer detaillierten Beschreibung melden.
10.2 Reklamationen aufgrund von Mängeln, die trotz genauer Inspektion der Waren nicht innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist festgestellt werden konnten, müssen schriftlich innerhalb von vier (4) Tagen nach Feststellung der Mängel dem Lieferanten mitgeteilt werden. Nach Ablauf .
10.3 Wenn der Abnehmer nicht innerhalb der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von Fristen reklamiert, erlischt das Beschwerderecht des Abnehmers.
10.4 Der Lieferant haftet nicht und ist nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegtAbnehmer nicht nachweisen kann, dass diese Sachen er die gleichen sind wie jeneWaren richtig entsprechend den in der Branche geltenden Normen gelagert, aufbewahrt und transportiert hat.
10.5 Wenn ordnungsgemäß erwiesen ist, dass die vom Lieferanten geliefert wurden und dass Waren mangelhaft sind, ist der Lieferant berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder neuerlich zu liefern oder den Rechnungsbetrag gutzuschreiben.
10.6 Der Lieferant ist niemals zu mehr als einer neuerlichen Lieferung der betreffenden Waren verpflichtet, außer es handelt sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten.
10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden was vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollierenAbnehmer nachzuweisen ist. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommendem Abnehmer zugeschickte Waren dürfen dem Lieferanten ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und unter den vom Lieferanten genannten Bedingungen zurückgeschickt werden. Die Kosten hierfür sind vom Abnehmer zu tragen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und es sei denn, es handelt sich um Kosten für eine Rücksendung, für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung Lieferant festgestellt und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten anerkannt hat, dass die Waren Mängel aufweisen, für begründet erachteten Reklamation kann die der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtethaftbar ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen