Common use of Reklamationen Clause in Contracts

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen, sowohl hinsichtlich der Lieferung von Waren als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen und in Bezug auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt im Hinblick auf Waren, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner die gelieferten Waren und/oder verrichteten Arbeiten genehmigt hat. Wenn die ExportPartner B.V. der Auffassung ist, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, hat sie das Recht, entweder einen in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags bzw. welchen Inhalts. e. Retoursendungen, die nicht oder nur unzureichend frankiert oder verpackt sind, werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesen. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und Gefahr.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Delivery, and Payment

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen7.1 Der Käufer ist verpflichtet die von HIT Trading gelieferten Waren bei Lieferung oder so schnell wie möglich (spätestens aber innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach der Lieferung) zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Der Käufer muss bei dieser Kontrolle feststellen, sowohl hinsichtlich der Lieferung von ob die gelieferten Waren als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen den im Vertrag gestellten Anforderungen entsprechen, und in Bezug auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Produkte zwar: - ob die richtigen Waren und/oder Dienstleistungen geliefert wurden; - ob die Quantität (zum Beispiel Menge und Betrag) der Waren und/oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt im Hinblick auf Waren, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner Dienstleistungen den Vereinbarungen entsprechen; - ob die gelieferten Waren und/oder verrichteten Arbeiten genehmigt hatDienstleistungen die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen, oder sofern keine spezifischen Qualitätsanforderungen festgelegt wurden, zumindest den allgemeingültigen Anforderungen für den normalen Gebrauch und/oder normalem Zweck gerecht werden. 7.2 Wenn Mängel festgestellt werden, muss der Käufer diese HIT Trading innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen schriftlich an HIT Trading mitteilen. 7.3 Falls durch den Käufer auf Grund von Artikel 7.2 angezeigte Mängel oder Forderungen, durch HIT Trading als berechtigt anerkannt werden, kann HIT Trading nach eigenem Ermessen die Mängel beseitigen oder den Netto-Rechnungsbetrag zurückerstatten. 7.4 Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen vom Käufer innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich gemeldet werden. 7.5 Durch Meldung einer Reklamation wird der Käufer nicht von der Erfüllung der Bedingungen aus dem Vertrag mit HIT Trading befreit. 7.6 Der Käufer verliert das Recht auf Reklamation wenn die Beschwerden nicht innerhalb der in Absatz 7.2 angegebenen Fristen von HIT Trading erhalten wurden. 7.7 Das Einreichen von Reklamationen befreit Käufer zu keiner Zeit von seinen Bezahlungsverpflichtungen gegenüber HIT Trading; das Bestimmte in Artikel 13 bleibt unverkürzt gehandhabt. 7.8 Für die Anwendung dieser Bestimmungen wird jede Teillieferung als eine getrennte Lieferung gesehen. 7.9 Käufer ist nicht berechtigt Güter worüber er reklamiert ohne schriftliche Zustimmung von HIT Xxxxxxx zurückzusenden. Wenn die ExportPartner B.V. er dies trotzdem macht, dann gilt unverkürzt das Bestimmte in Artikel 18. 7.10 Wenn Käufer (ein Teil von) das Gelieferte in Gebrauch genommen hat, bearbeitet hat, in Gebrauch nehmen hat lassen, bearbeiten oder verarbeiten oder an Dritten weitergeliefert hat, kann er keine Ansprüche bezüglich non-konformität mehr erheben. 7.11 Wenn vom Käufer an einem Teil einer Lieferung Mängel festgestellt werden, ist er berechtigt den betreffenden Teil der Auffassung Lieferung abzulehnen. Jedoch unter Berücksichtigung von dem was in den vorigen Absätzen dieses Artikels bestimmt wurde. 7.12 Außer wenn schriftlich anders vereinbart, ist HIT Trading berechtigt in dem Fall dass falsch und/oder fehlerhaft geliefert worden ist, dass eine Reklamation gerechtfertigt istzu neuen Lieferungen überzugehen, hat sie das Recht, entweder einen in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung dies mit Instandhaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit der Verpflichtung des Vertragspartners, Vertrags. Käufer ist dann verpflichtet das falsch oder ungeeignet fehlerhaft Gelieferte franko an zurückzusenden, in Verzug dessen Käufer den auf die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags bzw. welchen InhaltsGüter Bezug habende Rechnungsbetrag schuldig bleibt. e. Retoursendungen7.13 Reklamationen durch ziehen/eingehen oder reißen von Holz, entstanden nach Verlassen des Lagers von HIT Trading, ebenso wie anderer Schaden der nachdem die nicht oder nur unzureichend frankiert oder verpackt sindGüter das Lager von HIT Trading verlassen haben eintritt, werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesen. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und Gefahrsind Risiko des Käufers.

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Samples: General Sales Conditions

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen, sowohl hinsichtlich der Lieferung von Waren als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen 8.1 Der Käufer haftet für die Richtigkeit und in Bezug auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich Vollständigkeit und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau ist verantwortlich für die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt im Hinblick auf WarenAngaben, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Reklamationen er der MSE übergeben hat. Der Käufer muss in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungenvon MSE in ihrem Angebot mitgeteilten Angaben, wie u.azu denen Maße, Gewichte und Farbechtheit gehören, die üblichen Spielräume berücksichtigen. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit Die von MSE gelieferten Waren dürfen daher von der Beschreibung im Hinblick Auftrag abweichen, wenn und sofern es sich um kleine Maßunterschiede, Mengenunterschiede und unwesentliche Änderungen handelt. 8.2 Eventuelle Reklamationen sowohl in Bezug auf eine oder mehrere KlauselnWarenlieferungen, die unangemessen belastend sind)Rechnungen, als auch durchgführte Reparaturen, müssen ebenfalls innerhalb acht von sieben Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, Empfang der Waren beziehungsweise durchgeführten Reparatur schriftlich bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben MSE unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, des Reklamationsgrundes eingereicht seinwerden. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln Nach Ablauf dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es Frist wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner Käufer die gelieferte Xxxx genehmigt hat. MSE ist nur verpflichtet, Reklamationen in Bearbeitung zu nehmen, wenn die fällige Zahlung aus dem dieser Reklamation zugrunde liegenden Vertrag erfüllt wurde. 8.3 Mängel, die während der Lieferung nicht ausdrücklich wahrnehmbar, und auch bei sorgfältiger und rechtzeitiger Kontrolle nicht ersichtlich waren, müssen vom Käufer innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Mangels an MSE gemäß der in Absatz 2 genannten Weise mitgeteilt werden. 8.4 Jedes Forderungsrecht des Käufers gegen MSE, das sich auf Mängel an gelieferten Waren bezieht, erlischt, wenn: a. die Mängel nicht innerhalb der hierfür festgesetzten Frist und/oder verrichteten Arbeiten genehmigt nicht auf die hierfür angegebene Weise an uns mitgeteilt wurden; b. der Käufer keine/unzureichende Mitarbeit im Rahmen einer Untersuchung nach den Gründen für die Reklamation gewährleistet; c. der Käufer die Waren nicht auf die korrekte Weise aufgestellt, behandelt, genutzt, verwahrt oder gepflegt hat. , oder wenn der Käufer die Waren unter Umständen oder zu Zwecken verwendet hat, die nicht von MSE hierfür vorgesehen sind; d. die Verwendung und der Gebrauch dieser Waren, die reklamiert wurden, fortgesetzt werden; e. die im individuellen Vertrag genannte Garantiezeit abgelaufen ist, oder wenn eine solche Frist fehlt, die Reklamation erst mitgeteilt wird, nachdem ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten seit der Lieferung vergangen ist. 8.5 Wenn die ExportPartner B.V. MSE der Auffassung Meinung ist, dass eine die Reklamation gerechtfertigt berechtigt ist, hat sie MSE das Recht, entweder eine Entschädigung zu zahlen oder einen Ersatz oder die Reparatur der gelieferten Waren vorzunehmen, was der alleinigen Beurteilung von MSE obliegt. Ein von MSE zu zahlender Schadensersatz wird in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an keinem Fall den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit Wert der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags bzw. welchen Inhaltsgelieferten Waren übersteigen. e. Retoursendungen8.6 Sofern nicht anders festgelegt wurde, verfallen von Rechts wegen alle Rechtsansprüche, zu denen die nicht oder nur unzureichend frankiert oder verpackt sindTransaktion, werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesen. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und Gefahrfür welche die Bedingungen gelten, dem Käufer Anlass bieten kann, mit Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen(a) Angaben und Daten, sowohl hinsichtlich die die Spezifikation der Lieferung Ware oder ein Muster der Ware betreffen, beinhalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, sondern sind nur als annähernde Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware zu verstehen, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vorgesehenen und vereinbarten Zweck eine exakte Übereinstimmung voraussetzt. (b) Der Käufer ist verpflichtet, die Qualität gelieferter Waren vor der Verarbeitung zu prüfen. (c) Qualitätsmängel, die aus den Dokumenten des Verkäufers oder auf der Grundlage eines vom Verkäufer gelieferten Musters festgestellt werden können, sind vom Käufer innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Käufer die Dokumente oder das Muster erhalten hat, zu reklamieren. (1) unverzüglich, wenn der Mangel durch Sichtprüfung der Waren als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen und in Bezug auf Rechnungsbeträgeoder ihrer Verpackung festgestellt werden kann; (2) sobald der Mangel entdeckt wird, müssen spätestens jedoch innerhalb acht von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Produkte Entdeckung bei Mängeln, die sich auf Flächengewicht, Größe, Farbe, Sauberkeit, Festigkeit oder Dienstleistungen oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen andere Gründe beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt im Hinblick auf Waren, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen Probennahme festgestellt werden können, bei und (3) im Übrigen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung des Mangels, falls es nicht möglich war, den Mangel durch Sichtprüfung oder Probennahme festzustellen. Wenn ein Mangel nicht rechtzeitig reklamiert worden ist, kann der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe bereits verarbeitete Teil der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht Lieferung nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. (d) Bei der Mängelanzeige ist der Käufer verpflichtet, die Waren eindeutig zu identifizieren und sämtliche Tatsachen anzugeben, auf denen seine Reklamation beruht und dem Verkäufer gleichzeitig oder sobald wie möglich danach sämtliche Dokumente zum Beleg seiner Reklamation zuzusenden. (e) Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen eine gelieferte Partie oder ein Teil davon nicht erfülleninnerhalb der entsprechenden in Klausel 4 oder 5 angegebenen Toleranzen liegt oder bei vernünftiger Betrachtungsweise in der Qualität nicht mit einem vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Muster vergleichbar ist oder nicht den Spezifikationen des Verkäufers entspricht, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangenkann der Käufer die Annahme der Partie verweigern, wenn die gesamte Partie mangelhaft ist. (f) Reklamationen, die daraus entstehen, dass der Vertragspartner die Verkäufer dem Käufer eine höhere oder niedrigere Menge an Waren liefert, als vertraglich vereinbart war, sind dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Käufer Dokumente erhalten hat, in denen das Gewicht der gelieferten Waren und/angegeben oder verrichteten Arbeiten genehmigt hat. Wenn die ExportPartner B.V. der Auffassung istbestätigt wird, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, hat sie das Recht, entweder einen in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags bzw. welchen Inhaltsmelden. e. Retoursendungen(g) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 434 I BGB kann der Käufer zunächst ausschließlich nur Nacherfüllung nach § 439 BGB verlangen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die nicht oder nur unzureichend frankiert oder verpackt sindArt der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesenNachbesserung) festzulegen. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und Gefahr.Zur

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen1. Der Auftragnehmer verpflichtet den Kunden, sowohl hinsichtlich Reklamationen an Geräten noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Kenntnisnahme schriftlich (per E-Mail) zu melden. Falls keine Reklamationen geltend gemacht werden, wird das Gerät innerhalb beider Parteien als einwandfrei und unbeschädigt gewertet, mit Ausnahme von Elementen, die nicht vom Auftraggeber nach sorgfältiger Untersuchung hätten entdeckt werden können. Darüber hinaus hat der Kunde das Gerät am Tag der Lieferung von Waren als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen und auf die im vorigen Satz genannten Elemente zu prüfen. Will er eine Beschwerde einreichen, muss dies spätestens am Folgetag erfolgen. In beiden Fällen unterschreiben die Kunden den Lieferschein zur Genehmigung. Im Falle einer Nichtunterzeichnung kann sich der Kunde nicht nachträglich auf Mängel und/oder Unvollständigkeit der bestellten Mietgegenstände berufen. 2. Hält der Auftragnehmer die Meldung des Auftraggebers für begründet, ersetzt der Auftragnehmer nur die fehlerhaften Teile der Anlage, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadenersatz hat. 3. Jegliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer in Bezug auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt Schäden im Hinblick auf WarenSinne dieses Artikels erlöschen, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, bei sofern: – der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner die gelieferten Waren Schaden und/oder verrichteten Arbeiten genehmigt hat. Wenn die ExportPartner B.V. Mängel dem Auftragnehmer nicht innerhalb der Auffassung ist, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, hat sie das Recht, entweder einen in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen Absatz 1 genannten Frist und/oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit in der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournierendarin angegebenen Weise angezeigt wurden; beides unterliegt dem Ermessen - der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags bzw. welchen Inhalts. e. Retoursendungen, die Auftraggeber nicht oder nur unzureichend frankiert mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet, sodass untersucht werden kann, ob die Beschwerde begründet ist; - der Auftraggeber die Gegenstände nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behandelt, verwendet, gelagert oder verpackt gewartet hat oder falls er die Gegenstände nicht zweckgemäß verwendet oder genutzt hat; - der Auftraggeber ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Reparaturen und/oder Änderungen an der Ware vorgenommen und/oder durchführen lassen hat; - die Gegenstände nach Entdeckung der in Absatz 2 genannten Mängel in Gebrauch genommen worden sind. 4. Darüber hinaus weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, werden dass der Auftraggeber über Möglichkeiten zur Auflösung und/oder Vernichtung durch den Verbraucher verfügt, sofern der Auftragnehmer seinen gesetzlich festgelegten Informationspflichten nicht nachkommt. Jede spezifische Unterbindung und/oder das Recht auf Vernichtung des Verbrauchers des Kunden wegen Verletzung von der ExportPartner B.V. zurückgewiesenInformationspflichten durch den Auftragnehmer muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss erfolgen, sofern das Gesetz keine andere Frist vorschreibt. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und GefahrDer Verbraucher des Kunden kann sein Recht ausüben, indem er eine E-Mail an den Auftragnehmer sendet: xxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen1. Wenn der Kunde den Lieferanten anweist, sowohl hinsichtlich ein bestimmtes Material bzw. Herstellungsverfahren zu verwenden, berechtigen resultierende Mängel nicht zur Reklamation. Eine Garantie für die Haltbarkeit von Farben – selbst wenn diese als bleichresistent oder lichtecht deklariert sind – ist nicht gegeben. Unabhängig davon ist ein Ausschuss von 3 % kein Grund zur Reklamation von Mängeln. Der Lieferant hat das Recht, die beanstandeten Produkte vor Ort unter Arbeitsbedingungen zu untersuchen. Im Falle einer berechtigten Reklamation auf der Lieferung Grundlage von Waren als Mängeln bzw. Unterlieferung stellt der Lieferant in seinem Ermessen einen kostenfreien Ersatz, d.h. eine Nachlieferung oder er stellt eine entsprechende Gutschrift aus. Falls eine Ersatzlieferung denselben Mangel aufweist, hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Kaufpreises in seinem Ermessen zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Bedingungen sind auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen auf die Ersatz- oder Nachlieferung anwendbar. 2. Weitere Beanstandungen seitens des Kunden sind nach Definition von Artikel VII unzulässig. Im Falle fehlender zugesicherter Eigenschaften übernimmt der Lieferant die Haftung gemäß den rechtlichen Bestimmungen. Den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen ist unmöglich, vorausgesetzt die Zusicherung beinhaltet nicht eine Versicherung für den Kunden bezüglich eines resultierenden Schadens. In jedem Fall ist die Forderung auf den Wert (=Preis) der betroffenen gelieferten Ware begrenzt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet der Lieferant nicht für die Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit den im Ausland geltenden Bestimmungen und Standards. 3. Der Kunde hat das Rückbehaltungsrecht auf der Grundlage von berechtigten Reklamationen nur in Bezug auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt dem Ausmaß wie es angemessen im Hinblick auf Waren, den Schaden scheint. In allen anderen Fällen setzt die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Beseitigung von Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangenvoraus, dass der Vertragspartner Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. 4. Forderungen des Kunden sind unzulässig, falls die gelieferten Waren und/Reklamation bei Schäden oder verrichteten Arbeiten genehmigt hatabweichender Liefermenge, die bei genauer Untersuchung erkennbar sind, nicht sofort, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Lieferung beim Lieferanten schriftlich eingehen. Wenn die ExportPartner B.V. der Auffassung ist, dass eine Für andere Reklamationen gilt dies nach Erkennen des Mangels. Die Reklamation gerechtfertigt ist, hat sie das Recht, entweder einen muss ein Muster des beanstandeten Materials mit genauer Angabe des Mangels enthalten. 5. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels des Kaufgegenstandes verjähren in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags einem Jahr ab Übergabe bzw. welchen InhaltsAblieferung des Kaufgegenstandes. e. Retoursendungen6. Der Lieferant haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die nicht infolge von unsachgemäßer Handhabung oder nur unzureichend frankiert außergewöhnlichen Risiken im Einflussbereich des Kunden entstehen. Darüber hinaus wird keine Haftung übernommen, falls die Schäden und Folgeschäden infolge von Eingriffen oder verpackt sind, werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesen. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und GefahrVeränderungen am Produkt ohne Einverständnis des Lieferanten vorgenommen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäfts , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen, sowohl 1. Reklamationen - welcher Art auch immer - haben hinsichtlich der Lieferung von Waren als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen und Zahlungsverpflichtung des Käufers keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen dem Verkäufer schriftlich innerhalb der in Bezug auf Rechnungsbeträge, müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder Eingang der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt im Hinblick auf Waren, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurdendiesem Artikel genannten Fristen mitgeteilt werden. b. 2. Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln sind nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner die gelieferten Waren und/oder verrichteten Arbeiten genehmigt hat. Wenn die ExportPartner B.V. der Auffassung ist, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, hat sie das Recht, entweder einen in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtetstatthaft, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt Käufer eine Verarbeitung oder Weiterlieferung veranlasst hat, ganz gleichobwohl der Käufer den behaupteten Mangel der Waren durch einfache Kontrolle hätte feststellen können. Reklamationen hinsichtlich technisch unvermeidlicher Abweichungen von Farben und Eigenschaften sind unzulässig. 3. Reklamationen hinsichtlich Fehlmengen, aufgrund welches Vertrags Abweichungen im Aussehen, Gewicht, Stückzahlen oder Verpackung und des in Rechnung gestellten Preises können nur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Waren erfolgen. 4. Reklamationen über die Qualität der gelieferten Waren können nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Käufer die Untauglichkeit der gelieferten Ware festgestellt hat, in keinem Fall jedoch später als sechs Monate nach Lieferung der Waren, erfolgen. Falls auf der Verpackung eine kürzere Haltbarkeitsfrist angegeben ist, müssen die Reklamationen innerhalb dieser Frist eingereicht werden. 5. Die Untauglichkeit der gelieferten Farberzeugnisse kann vom Käufer - unter Ausschluss jedes anderen Beweismittels - nur durch Vorlage eines Berichts des Farbeninstituts TNO nachgewiesen werden. Die Kosten für diesen Bericht gehen zulasten der unterlegenen Partei. Für alle anderen Produkte gilt keine verbindliche Beweisregelung. 6. Die Untauglichkeit der gelieferten Druckfarben kann vom Käufer mit allen Mitteln nachgewiesen werden, unter der Voraussetzung, dass unter Untauglichkeit ausschließlich verstanden wird, dass das betreffende Produkt der geltenden Spezifikation bzw. welchen Inhaltsden geltenden Spezifikationen des Verkäufers nicht genügt. e. Retoursendungen7. Die Schadenersatzpflicht des Verkäufers hinsichtlich der Untauglichkeit der gelieferten Waren, für Unterlagen, Verarbeitungsratschläge und andere Ratschläge, Betreuung und Kontrolle wird niemals den 3½fachen Rechnungsbetrag für die Waren, deren Untauglichkeit nachgewiesen worden ist, übersteigen. Die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden jeglicher Art und Ursache ist ausgeschlossen. 8. Der Käufer trägt die Beweislast, dass es sich bei den Waren, auf die sich die Reklamation bezieht, um dieselben handelt wie die, die nicht oder nur unzureichend frankiert oder verpackt sind, werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesenvom Verkäufer geliefert wurden. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und Gefahr.p.o. box 131 • nl-8900 ac leeuwarden • the netherlands + 31(0)00-0000000 • xxx.xxxxxxxxx.xxx • xxxx@xxxxxxxxx.xxx

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Samples: Sales Contracts

Reklamationen. a. Eventuelle Reklamationen6.1.1 Außer im Fall einer ausdrücklich von VASCO GROUP spezifisch angebotene anderslautende Garantie, sowohl sind Reklamationen hinsichtlich eines Mangels, eines Fehlers oder Nichtkonformitäten (zusammen "Fehler”) der gelieferten Waren nur dann gültig, wenn sie schriftlich mittgeteilt werden mit dem dazu von VASCO GROUP zur Verfügung gestellten Formular, und dies so bald wie möglich nach Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von: - drei Werktagen nach Lieferung bei sofort erkennbaren und sichtbaren Fehler; und - drei Werktagen nach Feststellung des Fehlers oder nach dem Tag, an dem der Fehler vernünftigerweise hätte festgestellt werden müssen, für alle anderen Fehler, jedoch keinesfalls später als drei (3) Monaten nach Lieferung der fehlerhaften Waren. 6.1.2 Außer im Fall einer ausdrücklich von Waren VASCO GROUP spezifisch angebotene anderslautende Garantie, ist eine Reklamation des Käufers gemäß Artikel 6.1 nur dann gültig, wenn: - die Reklamation innerhalb des in Artikel 6.1 festgelegten Zeitraums erfolgt, wenn der Käufer VASCO GROUP nicht innerhalb der vorgenannten Fristen informiert gilt dies gegenüber VASCO GROUP als auch hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen und Verzicht vom Käufer zur Geltendmachung seiner Rechte in Bezug auf RechnungsbeträgeFehler oder die Lieferungsverpflichtung von VASCO GROUP; und - die gelieferte Waren im Lieferzustand geblieben sind; und - die gelieferte Waren ordnungsgemäß und im Einklang mit dem vereinbarten oder üblichen Zweck verwendet wurden; und - der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber VASCO GROUP erfüllt hat. 6.1.3 Mögliche Schäden entstanden während des Transports zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, müssen sofort nach Erhalt der Ware so detailliert wie möglich notiert werden auf dem offiziellen Transportdokument (CMR, Frachtbrief, ...). Dieses Dokument ist ferner vom Empfänger sowie der Fahrer des Transportunternehmers mit Namen, Datum und Uhrzeit zu unterzeichnen. Eine Kopie dieses Dokuments muss zusammen mit einem Foto von dem festgestellten Schaden durch den Käufer an den Innendienst Verkauf von VASCO GROUP zugeleitet werden, und dies innerhalb acht einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder Eingang Ware. Nach Rücksprache zwischen den Innendienst Verkauf von VASCO GROUP und dem Käufer, wird entschieden wie der betreffenden Rechnungen bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben eingereicht sein, wobei genau die Einzelheiten anzugeben sind, worauf sich die Reklamationen beziehenSchaden weiter behandelt wird. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt im Hinblick auf Waren, die durch ihn oder in seinem Namen bearbeitet wurden. b. Reklamationen in Bezug auf die Klauseln dieser Bedingungen, wie u.a. in Artikel 6:233, Unterabsatz a BGB (NL) angegeben (Nichtigkeit im Hinblick auf eine oder mehrere Klauseln, die unangemessen belastend sind), müssen ebenfalls innerhalb acht Tagen nach Kenntnisnahme dieser Bedingungen oder nach dem Zeitpunkt, an dem diese angemessenerweise hätten zur Kenntnis genommen werden können, bei der ExportPartner B.V. schriftlich und per Einschreiben unter genauer Angabe der Fakten, worauf sich die Reklamationen beziehen, eingereicht sein. Das Reklamationsrecht erlischt in dem Moment, in dem der Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertragspartner verzichtet darauf, sich später auf die unangemessene Belastung durch eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, soweit die eventuell als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wurden. c. Wenn eingereichte Reklamationen obige Anforderungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner die gelieferten Waren und/oder verrichteten Arbeiten genehmigt hat. Wenn die ExportPartner B.V. der Auffassung ist, dass eine Reklamation gerechtfertigt ist, hat sie das Recht, entweder einen in gemeinsamer Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung an den Vertragspartner auszuzahlen oder unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags eine neue Lieferung durchzuführen, und zwar verbunden mit der Verpflichtung des Vertragspartners, das falsch oder ungeeignet Gelieferte franko an die ExportPartner B.V. zu retournieren; beides unterliegt dem Ermessen der ExportPartner B.V. d. Die ExportPartner B.V. ist zur Kenntnisnahme von eingereichten Reklamationen nur verpflichtet, wenn der betroffene Vertragspartner zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der ExportPartner B.V. in vollem Umfang erfüllt hat, ganz gleich, aufgrund welches Vertrags bzw. welchen Inhalts. e. Retoursendungen, Transportschäden die nicht oder nur unzureichend frankiert oder verpackt sinddie notwendigen Informationen enthalten (unterzeichneten CMR mit Angabe von dem Schaden, Foto, rechtzeitige Benachrichtigung), werden von der ExportPartner B.V. zurückgewiesen. Alle Retoursendungen von Käufern oder Vertragspartnern erfolgen auf deren Rechnung und GefahrVASCO GROUP nicht akzeptiert.

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