Common use of Reklamationen Clause in Contracts

Reklamationen. 1. Meldungen in Bezug auf sichtbare Mängel, worunter die Anzahl, das Maß oder das Gewicht, haben sofort nach der Feststellung beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach der Anlieferung beim Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. 2. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, sofern die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu bestätigen. 3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten: a. Eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels, und zwar untermauert mit Beweismaterial wie Fotos oder einem Sachverständigengutachten; b. Den Nachweis, dass die gerügten Produkte aus der Lieferung des Verkäufers stammen. 4. Der Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat in Schriftform angegeben, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu halten. 5. Mängelrügen, die sich nur auf einen Teil der Lieferung beziehen, rechtfertigen keinesfalls die Ablehnung der restlichen Lieferung. 6. Nach Ablauf der Fristen im Sinne von Absatz 1 und 2 dieses Artikels gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom Käufer gebilligt. Dennach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert. 7. Sofern eine vom Käufer eingereichte Reklamation nicht berechtigt ist, hat der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstatten.

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Reklamationen. 16.1 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel ohne überflüssigen Aufschub zu beanstanden (zu reklamieren), nachdem er die Mängel bei Aufwendung der fachlichen Sorgfalt bei der durchgeführten Untersuchung hatte feststellen sollen, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag, da es zum Übergang des Schadensrisikos für die Ware vom Auftragnehmer auf den Kunden kommt. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zu untersuchen oder ihre Untersuchung gemäß den Umständen innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums zu veranlassen. Meldungen in Bezug auf sichtbare Das Recht des Kunden aus den Mängeln der Ware erlischt, falls der Käufer dem Auftragnehmer nicht schriftlich den Charakter dieser Mängel ohne überflüssigen Aufschub mitteilt, nachdem a) er sie festgestellt hat oder b) er sie bei Aufwendung der fachlichen Sorgfalt bei der Untersuchung der Ware, die er laut Kaufvertrag durchzuführen verpflichtet ist, festzustellen hatte. 6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, worunter falls diese Mängel nach dem Übergang des Eigentumsrechts an der Ware vom Auftragnehmer auf den Kunden durch äußere Ereignisse bewirkt wurden. der Auftragnehmer haftet gleichfalls nicht für Mängel, die Anzahldurch eine fehlerhafte Handhabung der Ware und eine fehlerhafte Lagerung entstanden. 6.4 Die schriftliche Reklamation muss eine Beschreibung des Mangels der Ware sowie auch die Bestimmung des Ortes enthalten, wo sich die Ware mit den Mängeln befindet. In der schriftlichen Reklamation muss zudem die vom Kunden bevollmächtigte Kontaktperson angeführt sein, die auf Wunsch des Auftragnehmers weitere Informationen und Erklärungen bezüglich der Mängel der Ware erteilt. Nicht zuletzt müssen in der Reklamation Tag und Uhrzeit angeführt sein, wann der Auftragnehmer frühestens mit der örtlichen Untersuchung der Reklamation beginnen kann. 6.5 Die schriftliche Reklamation muss dem Auftragnehmer innerhalb der oben angeführten Frist zugestellt werden. Nach Erhalt der schriftlichen Reklamation entscheidet der Auftragnehmer ohne überflüssigen Aufschub über die Weise ihrer Erledigung sowie darüber, ob die Reklamation begründet ist, oder er lehnt sie schriftlich ab. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, darüber den Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Reklamation oder innerhalb derselben Frist ab dem Tag der Beendigung der örtlichen Untersuchung der Reklamation zu informieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der örtlichen Untersuchung der Reklamation innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erhalt der schriftlichen Reklamation zu beginnen, sofern sich die Ware auf dem Gebiet der Tschechischen Republik befindet, anderenfalls innerhalb der zwischen den Teilnehmern vereinbarten Frist. Diese Frist verpflichtet sich der Auftragnehmer unter der Bedingung einzuhalten, dass die schriftliche Reklamation sämtliche in diesen AGB angeführten Formalitäten haben wird. 6.6 Der Auftragnehmer führt die örtliche Untersuchung auf eigene Kosten durch, und dies an dem Ort, wo sich die gegenständliche Ware befindet. Ist die Reklamation begründet, entfernt der Auftragnehmer die Mängel, die Gegenstand der Reklamation sind, a) durch eine Reparatur der Ware, sofern sie reparabel ist, oder b) durch die Lieferung einer mängelfreien Ware oder c) durch Gewährung eines angemessenen Nachlasses des Kaufpreises. 6.7 Für den Fall, das Maß oder das Gewichtder Kaufpreis bereits entrichtet wurde, haben sofort nach verpflichtet sich der Feststellung beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach Auftragnehmer, dem Käufer den Betrag, der Anlieferung beim Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. 2. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, sofern die Mitteilung nicht schriftlich erfolgtvereinbarten Nachlass des Werklohns entspricht, innerhalb von 24 Stunden nach 14 Tagen ab dem Tag des Abschlusses der Mitteilung schriftlich zu bestätigenReklamationsvereinbarung zurückzuerstatten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Bezahlung eines Verzugszinses. War der Kaufpreis noch nicht in voller Höhe bezahlt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Forderung aus dem Titel des Nachlasses des Kaufpreises einseitig gegen die Forderung des Verkäufers auf Bezahlung des Kaufpreises aufzurechnen. 3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten: a. Eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels6.8 Das Eigentumsrecht an der defekten Ware, und zwar untermauert mit Beweismaterial wie Fotos oder einem Sachverständigengutachten; b. Den Nachweisdie umgetauscht wird, dass die gerügten Produkte aus geht am Tag der Lieferung des Verkäufers stammenUnterzeichnung der Reklamationsvereinbarung wieder auf den Verkäufer über. 4. Der 6.9 Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, und Käufer schließen hiermit ausdrücklich die Richtigkeit Anwendung der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat in Schriftform angegeben, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten. Die beanstandeten Produkte sind §§ 436 und 437 des Handelsgesetzbuches in der Originalverpackung zur Verfügung zu haltengültigen Fassung aus. 5. Mängelrügen, 6.10 Die Höhe des finanziellen Ausgleichs für die sich nur auf einen Teil Mehrkosten bei der Lieferung beziehen, rechtfertigen keinesfalls die Ablehnung der restlichen LieferungMängelbeseitigung kann nach Billigung durch den Auftragnehmer vereinbart werden. 6. Nach Ablauf der Fristen im Sinne von Absatz 1 und 2 dieses Artikels gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom Käufer gebilligt. Dennach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert. 7. Sofern eine vom Käufer eingereichte Reklamation nicht berechtigt ist, hat der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reklamationen. 1. Meldungen in Bezug auf sichtbare Mängel, worunter die Anzahl, das Maß oder das Gewicht, haben sofort nach der Feststellung beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach der Anlieferung beim Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. 2. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, sofern die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu bestätigen. 3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten: a. Eine eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels, und zwar untermauert mit Beweismaterial wie Fotos oder einem Sachverständigengutachten; b. Den den Nachweis, dass die gerügten Produkte aus der Lieferung des Verkäufers stammen. 4. Der Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat in Schriftform angegeben, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu halten. 5. Mängelrügen, die sich nur auf einen Teil der Lieferung beziehen, rechtfertigen keinesfalls die Ablehnung der restlichen Lieferung. 6. Nach Ablauf der Fristen im Sinne von Absatz 1 und 2 dieses Artikels gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom Käufer gebilligt. Dennach Danach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert. 7. Sofern eine vom Käufer eingereichte Reklamation nicht berechtigt ist, hat der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstatten.

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Samples: Customer Information and Terms Agreement

Reklamationen. 18.1 Nach Empfang der Waren hat der Abnehmer unmittelbar festzustellen, ob die Waren sichtbar mangelfrei und be-­‐ stellungskonform sind. Meldungen in Bezug Wenn die vom Verkäufer gelieferten Waren sichtbar nicht mangelfrei oder bestellungskon-­‐ form sind, ist der Abnehmer verpflichtet, direkt bei Ablieferung zu reklamieren und die Mängel auf sichtbare Mängeldem bei Emp-­‐ fang zu unterzeichnenden Transportdokument bzw. Lieferzettel anzugeben. Dieses Transportdokument bzw. dieser Lieferzettel muss eine korrekte Beschreibung und Angabe der gelieferten Waren enthalten. Reklamationen anderer Mängel haben schriftlich innerhalb von 8 Tagen nachdem der Abnehmer diese Mängel festgestellt hat oder vernünf-­‐ tiger Weise hätte feststellen können, worunter die Anzahl, das Maß oder das Gewicht, haben sofort nach der Feststellung beziehungsweise jedoch auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden 6 Tagen nach Lieferdatum zu erfolgen. Wenn die Verpackung der Anlieferung beim betreffenden Produkte eine kürzere Haltbarkeit erwähnt, sind dem Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt die Be-­‐ schwerden spätestens vor Ende dieser Frist schriftlich mitzuteilen. 8.2 Der Abnehmer verliert all seine Rechte und Befugnisse, wenn der Abnehmer mit der Verarbeitung oder Weiterliefe-­‐ rung angefangen hat, während er den angeblichen Mangel der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden seineine einfache Prüfung hätte feststel-­‐ len können. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machenKeine einzige Beschwerde ist aufgrund technischer unvermeidlicher Abweichungen von (angegebenen) Farben und Eigenschaften zulässig. 28.3 Der Abnehmer kann die mangelnde Eignung gelieferter Farbenprodukte – unter Ausschluss aller anderen Beweis-­‐ mittel – nur durch die Vorlage eines Gutachtens der am besten geeigneten Abteilung von TNO (Nederlandse Organi-­‐ satie voor toegepast-­‐natuurwetenschappelijk Onderzoek) [Niederländische Organisation für Angewandte Naturwis-­‐ senschaftliche Forschung] oder einer anderen unabhängigen Sachverständigenorganisation nachweisen, wobei die Berichterstattungskosten zulasten der unterliegenden Partei gehen. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, sofern die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu bestätigenFür alle sonstigen Waren gilt keine verbindliche Beweislastregelung. 3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten: a. Eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels, und zwar untermauert mit Beweismaterial wie Fotos oder einem Sachverständigengutachten; b. Den Nachweis, dass die gerügten Produkte aus der Lieferung des Verkäufers stammen. 4. Der Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat in Schriftform angegeben, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu halten. 5. Mängelrügen, die sich nur auf einen Teil der Lieferung beziehen, rechtfertigen keinesfalls die Ablehnung der restlichen Lieferung. 6. Nach Ablauf der Fristen im Sinne von Absatz 1 und 2 dieses Artikels gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom Käufer gebilligt. Dennach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert. 7. Sofern eine vom Käufer eingereichte Reklamation nicht berechtigt ist, hat der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstatten.

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Reklamationen. 10 1. Meldungen in Bezug auf sichtbare Mängel, worunter die AnzahlAlle Reklamationen sollen Auto Partner SA unverzüglich nach Aufdeckung des Warenmangels gemeldet werden. Die Anmeldung soll mit Hilfe der Reklamationsformulars, das Maß oder das Gewichtim Onlinekatalog zur Verfügung steht, haben sofort nach der Feststellung beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach der Anlieferung beim Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machenerfolgen. 2. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen undAlle Xxxxxx des Reklamationsformulars sollen ausgefüllt sein, sofern die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu bestätigenWarenmangel soll ausführlich beschrieben werden. Fehlende Angaben bei irgendwelchem Feld können den Prozess der Reklamationsprüfung verlängern oder ihn total verhindern. 3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten: a. Eine ausführliche Der Käufer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach ihrem Empfang zu prüfen und genaue Beschreibung des Mangelseventuelle Unstimmigkeiten zu melden: mechanische Beschädigungen, und zwar untermauert mit Beweismaterial wie Fotos oder einem Sachverständigengutachten; b. Den NachweisMängel, dass die gerügten Produkte aus gebrochene Siegel etc. entsprechend der Lieferung des Verkäufers stammenoben beschriebenen Punkten. 4. Der Verkäufer muss in Die reklamierte Xxxx soll für den Stand gesetzt werdenVersand entsprechend gesichert und nach der Aufdeckung des Fehlers korrekt gelagert werden (z.B. vor der schädlichen Einwirkung der Umwelteinflüsse: Feuchtigkeit, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat in Schriftform angegeben, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu haltenVerunreinigungen). 5. MängelrügenDie Anmeldung der Reklamation und ihre Prüfung kann mit einem notwendigen Eingriff in die Ware verbunden sein, der Verkäufer wird somit zu solchem Eingriff bevollmächtigt. Der Eingriff, von dem die sich nur auf einen Teil Rede oben ist, kann die Funktionalität oder die Substanz der Lieferung beziehenWare ganz oder teilweise beeinflussen, rechtfertigen keinesfalls sollte die Ablehnung Prüfung dies erfordern, darunter die Beschädigung der restlichen LieferungWare verursachen. 6. Nach Ablauf Der Verkäufer wird den Käufer nach Abschluss des Reklamationsprozesses über das Ergebnis der Fristen im Sinne von Absatz 1 und 2 dieses Artikels gelten durchgeführten Prüfung benachrichtigen. Sollte sie abgelehnt werden, wird er ein entsprechendes erläuterndes Schreiben erstellen, sollte sie aber anerkannt werden, wird er sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs abrechnen. Die Ware, die Produkte sowie die Rechnung als vom der Gegenstand einer unbegründeten Reklamation ist, wird dem Käufer gebilligt. Dennach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiertzurückgegeben. 7. Sofern Wird eine vom Reklamation anerkannt, wird sie unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von 30 Tagen abgerechnet. 8. Die Anmeldung der Reklamation befreit den Käufer eingereichte nicht von der Pflicht, den Preis für die gelieferten Waren oder ihren Teil pünktlich zu bezahlen. 9. In Sachen, die die Haftung des Verkäufers für die Mängel der verkauften Waren und die Termine der Reklamationsprufung betreffen, finden die jeweiligen Vorschriften des Zivilgesetzbuchs bezüglich der Gewährleistung für physische und rechtliche Mängel, unter Beachtung der Bestimmungen dieses Vertrags Anwendung. 10. Wird eine anerkannte Reklamation mit einer korrigierenden Rechnung abgerechnet, stellt der Verkäufer dem Käufer eine korrigierende Rechnung aus, nicht berechtigt ist, hat später als innerhalb von 30 Tagen ab Anerkennung der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstattenReklamation.

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