Rentenversicherung Musterklauseln

Rentenversicherung. Anträge auf Ausstellung von Versicherungskarten für die Höher- und Weiterversicherung neh- men sowohl die Ortsverwaltung als auch das Fachamt bei der Stadtverwaltung entgegen. Das Gleiche gilt für Rentenanträge sowie für Anträge auf Feststellung von Beschäftigungszeiten für Flüchtlinge und Vertriebene einschließlich der hierfür erforderlichen Zeugenerklärungen. Sämtliche Anträge mit Unterlagen werden gesammelt über das Fachamt der Stadtverwaltung an den Versicherungsträger übersandt. Aufrechnungsbescheinigungen für die Höher- und Weiterversicherung können von der Ortsverwaltung unmittelbar erteilt werden.
Rentenversicherung. Zertifizierungsnummer Ihre Daten Effektivkosten Produkt- Informationsblatt [2/2] Person Geplanter Vertragsverlauf Ihr mtl. Beitrag Einmalzahlung
Rentenversicherung. 27.1 Anträge auf Erstausstellung und Folgekarten von Versicherungskarten, die unmittelbar an den Versicherungsträger übersandt werden, nimmt die Ortsverwaltung entgegen. Bei Aufrechnung von Gebrauchskarten bleibt es den Versicherten überlassen, die Karten bei der Ortsverwaltung oder bei der Ausgabestelle der Stadt Ravensburg anzufordern. 27.2 Anträge auf Gewährung von Leistungen (z. B. Renten) sind bei der Orts- verwaltung einzureichen.
Rentenversicherung. Für den Fall, dass Übungsleiter bis zum 31. Dezember 2012 abhängig geringfügig beschäftigt waren, ist mit der Anhebung des Arbeitsentgelts von 400 auf 450 EUR nunmehr die Rentenversicherungspflicht verknüpft (gesetzliche Neuregelung). Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Sofern ein Übungsleiter am 31. Dezember 2012 bereit selbständig tätig war und diese Tätigkeit lediglich geringfügig ausgeübt hat, bestand keine Rentenversicherungspflicht. Dabei bleibt es auch dann, wenn dessen Arbeitseinkommen jetzt auf bis zu 450 EUR angehoben wird, da ab 1. Januar 2013 lediglich für geringfügig entlohnte Beschäftigte (im Sinne des vorherigen Absatzes) die Rentenversicherungspflicht eingeführt worden ist. Für die Übungsleiter nach diesem Vertrag bleib t alles beim Alten – keine Rentenversicherungspflicht!
Rentenversicherung. Zertifizierungsnummer › Daten des Musterkunden Person
Rentenversicherung. In der Rentenversicherung besteht bei Pflichtpraktika Versicherungsfreiheit (§ 5 Abs. 3 SGB VI).
Rentenversicherung. In der Rentenversicherung gibt es hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurtei- lung von Arbeitnehmern, die an Modellen der Flexibilisierung der Arbeitszeit teilneh- men, keine Besonderheiten. Für die Dauer der Arbeitsphase und der Freistellungs- phase besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.
Rentenversicherung. Für den Fall, dass Übungsleiter bis zum 31. Dezember 2012 abhängig geringfügig beschäftigt waren, ist mit der Anhebung des Arbeitsentgelts von 400 auf 450 EUR nunmehr die Rentenversicherungspflicht verknüpft (gesetzliche Neuregelung). Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen.
Rentenversicherung. Für die Übungsleiter nach diesem Vertrag besteht keine Rentenversicherungspflicht!
Rentenversicherung. Leistungen - Mindestjahresrente (Prüfung zum Rentenbeginn) 300 EUR