Reparaturaufträge. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Reparaturaufträge. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben. Lediglich wenn eine Rücksprache mit dem Vermieter aus Gründen, die in dessen Sphäre liegen, nicht möglich ist und Gefahr im Verzug besteht oder sonst die Voraussetzungen für eine notwendigen Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen, ist der Mieter berechtigt, Reparaturarbeiten bei einer autorisierten Vertragswerkstätte der jeweiligen Fahrzeugmarke durchführen zu lassen.
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Samples: Mietvertrag
Reparaturaufträge. Der Mieter Fahrzeugmieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dem/der Mieter/in dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben, unabhängig davon ob diese auf Kosten des Vermieters oder der Fahrzeugmieters erfolgen. .
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Samples: Mietvertrag
Reparaturaufträge. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es . Es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben.
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Samples: Mietvertrag
Reparaturaufträge. [1.] Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen schriftlicher Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben. [2.] Bei einer Panne ist der Vermieter zu verständigen. Ist dies nicht möglich, so ist die Behebung des Schadens durch den ARBÖ oder eine Vertragswerkstätte (Garantie) der jeweiligen Automarke möglich, sofern die Kosten
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Samples: Mietvertrag