Common use of Reporting Clause in Contracts

Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens folgende Unterlagen vorlegen in der Form gemäß Ziffer 6.2: - kalenderquartalsweise, 30 Tage nach Quartalsende, die betriebswirtschaftlichen Aus- wertungen (BWA) und einen Bericht über die Umsetzung des Business Plans („Statusbe- richt“), der auch Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung so- wie der Entwicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planungsgrößen enthalten muss („Quartalsreporting“); - unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, seinen gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr mitsamt einer separaten Mitteilung über die wirtschaftlichen Kennziffern, die nach Maßgabe der Emissionsbezogenen Angaben und der Anlage „Zinstabelle“ zu den Darlehensbedingungen im Einzelfall für die Berechnung variabler Zinskomponenten maßgeb- lich sind. Das Quartalsreporting enthält angemessene Details für das jeweilige Geschäftsmodell und um- fasst Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung sowie der Entwick- lung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planzahlen sowie nach- folgende Angaben: - Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens / Projektes - Informationen zur Geschäftsführung - Kurzbeschreibung des Unternehmens - Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens - Datum, zu dem diese Finanzierungsrunde durchgeführt wurde (Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Finanzierung) - Region, in der das Unternehmen tätig ist - Anteil bzw. virtueller Anteil der Crowdinvestoren am Unternehmen - Höhe der Crowdfinanzierung - Rückflüsse an Investoren insgesamt und für das zurück liegende Quartal - Gewinn- und Verlustrechnung auf den Reportingstichtag (Quartalsende) - Hochrechnung zum Geschäftsjahresende - Historische Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis, sowie weitere Kennzahlen) - Kurzbeschreibung wesentlicher Erfolge im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung wesentlicher Herausforderungen im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung außerordentlicher Ereignisse im Berichtszeitraum 6.2 Die vorstehend genannten Dokumente macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattformen in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Es wird klargestellt, dass die vorstehend geregelten Informationsrechte dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zustehen, wie dies zur Überprüfung seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.3 geregelte Vertraulich- keitsverpflichtung und die in Ziffer 10.4 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis ge- nommen.

Appears in 2 contracts

Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug Be- zug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens folgende Unterlagen vorlegen in der Form gemäß Ziffer 6.2vorlegen: - kalenderquartalsweisequartalsweise, spätestens 30 Tage nach Quartalsende, die betriebswirtschaftlichen Aus- wertungen (BWA) Auswertungen und einen Bericht über die Umsetzung des Business Plans („Statusbe- richtStatus- bericht)) in Schriftform, der auch Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung so- wie Ge- schäftsentwicklung sowie der Entwicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers Dar- lehensnehmers von den Planungsgrößen enthalten muss („Quartalsreporting“)muss; - unverzüglich nach deren Fertigstellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, seine gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschlüsse in elektronischer Form; - unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, seinen gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr mitsamt einer separaten Geschäftsjahres eine Mitteilung über die wirtschaftlichen Höhe des Gewinns und sonsti- ger Kennziffern, die nach Maßgabe der Emissionsbezogenen Angaben und der Anlage des An- hangs „Zinstabelle“ zu den Darlehensbedingungen im Einzelfall für die Berechnung variabler Zinskomponenten maßgeb- lich maßgeblich sind. Das Quartalsreporting enthält angemessene Details für das jeweilige Geschäftsmodell und um- fasst umfasst Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung sowie der Entwick- lung Ent- wicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planzahlen Planungsgrößen sowie nach- folgende Angabennachfolgende genannte Bestandteile: - Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens / Projektes - Informationen zur Geschäftsführung - Kurzbeschreibung des Unternehmens - Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens - Datum, zu dem diese Finanzierungsrunde das Crowdfunding durchgeführt wurde (Zeitraum zwischen Beginn des Fundings und Ende der Finanzierung) des Fundings - Region, in der das Unternehmen tätig ist - Anteil bzw. virtueller Anteil der Crowdinvestoren am Unternehmen - Höhe der Crowdfinanzierung - Rückflüsse an Investoren insgesamt und für das zurück liegende Quartal die Berichtsperiode - Gewinn- und Verlustrechnung auf den zum Reportingstichtag (Quartalsende) - Cashflow zum Reportingstichtag - Soll-Ist-Vergleich zum Reportingstichtag, Erläuterungen von Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zahlen - Hochrechnung zum Geschäftsjahresende Jahresende - Historische Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis, sowie weitere Kennzahlen) - Kurzbeschreibung wesentlicher Erfolge im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung wesentlicher Herausforderungen im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung außerordentlicher Ereignisse im Berichtszeitraum 6.2 Die vorstehend genannten Dokumente macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Darlehens- geber über die Plattformen in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Es wird klargestellt, dass die vorstehend geregelten Informationsrechte dem Darlehensgeber Darle- hensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zustehen, wie dies zur Überprüfung Über- prüfung seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.3 geregelte Vertraulich- keitsverpflichtung gere- gelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.4 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis ge- nommengenommen.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen

Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Lauf- zeit des Darlehens folgende Unterlagen vorlegen in der Form gemäß Ziffer 6.2: - kalenderquartalsweise, 30 Tage nach Quartalsende, die betriebswirtschaftlichen Aus- wertungen (BWA) und einen Bericht über die Umsetzung des Business Plans („Statusbe- richt“), der auch Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung so- wie der Entwicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planungsgrößen enthalten muss („Quartalsreporting“); - unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, seinen gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr mitsamt einer separaten Mitteilung über die wirtschaftlichen Kennziffern, die nach Maßgabe der Emissionsbezogenen Angaben und der Anlage „Zinstabelle“ zu den Darlehensbedingungen im Einzelfall für die Berechnung variabler Zinskomponenten maßgeb- lich sind. Das Quartalsreporting enthält angemessene Details für das jeweilige Geschäftsmodell und um- fasst Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung sowie der Entwick- lung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planzahlen sowie nach- folgende Angaben: - Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens / Projektes - Informationen zur Geschäftsführung - Kurzbeschreibung des Unternehmens - Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens - Datum, zu dem diese Finanzierungsrunde durchgeführt wurde (Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Finanzierung) - Region, in der das Unternehmen tätig ist - Anteil bzw. virtueller Anteil der Crowdinvestoren am Unternehmen - Höhe der Crowdfinanzierung - Rückflüsse an Investoren insgesamt und für das zurück liegende Quartal - Gewinn- und Verlustrechnung auf den Reportingstichtag (Quartalsende) - Hochrechnung zum Geschäftsjahresende - Historische Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis, sowie weitere Kennzahlen) - Kurzbeschreibung wesentlicher Erfolge im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung wesentlicher Herausforderungen im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung außerordentlicher Ereignisse im Berichtszeitraum 6.2 Die vorstehend genannten Dokumente macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattformen Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Es wird klargestellt, dass die vorstehend geregelten Informationsrechte dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zustehen, wie dies zur Überprüfung seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.3 geregelte Vertraulich- keitsverpflichtung und die in Ziffer 10.4 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis ge- nommen.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensvertrag

Reporting. 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Lauf- zeit Laufzeit des Darlehens folgende Unterlagen vorlegen in der Form gemäß Ziffer 6.2vorlegen: - kalenderquartalsweisequartalsweise, spätestens 30 Tage nach Quartalsende, die betriebswirtschaftlichen Aus- wertungen (BWA) Auswertungen und einen Bericht über die Umsetzung des Business Plans („Statusbe- richtStatusbericht)) in Schriftform, der auch Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung so- wie sowie der Entwicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planungsgrößen enthalten muss („Quartalsreporting“)muss; - unverzüglich nach deren Fertigstellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, seine gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschlüsse in elektronischer Form; - unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, seinen gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr mitsamt einer separaten Geschäftsjahres eine Mitteilung über die wirtschaftlichen Höhe des Gewinns und sonstiger Kennziffern, die nach Maßgabe der Emissionsbezogenen Angaben und der Anlage des Anhangs „Zinstabelle“ zu den Darlehensbedingungen im Einzelfall für die Berechnung variabler Zinskomponenten maßgeb- lich maßgeblich sind. Das Quartalsreporting enthält angemessene Details für das jeweilige Geschäftsmodell und um- fasst umfasst Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung sowie der Entwick- lung Entwicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planzahlen Planungsgrößen sowie nach- folgende Angabennachfolgende genannte Bestandteile: - Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens / Projektes - Informationen zur Geschäftsführung - Kurzbeschreibung des Unternehmens - Kurzbeschreibung des Investitionsvorhabens - Datum, zu dem diese Finanzierungsrunde das Crowdfunding durchgeführt wurde (Zeitraum zwischen Beginn des Fundings und Ende der Finanzierung) des Fundings - Region, in der das Unternehmen tätig ist - Anteil bzw. virtueller Anteil der Crowdinvestoren am Unternehmen - Höhe der Crowdfinanzierung - Rückflüsse an Investoren insgesamt und für das zurück liegende Quartal die Berichtsperiode - Gewinn- und Verlustrechnung auf den zum Reportingstichtag (Quartalsende) - Cashflow zum Reportingstichtag - Soll-Ist-Vergleich zum Reportingstichtag, Erläuterungen von Abweichungen zwischen Soll und Ist-Zahlen - Hochrechnung zum Geschäftsjahresende Jahresende - Historische Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis, sowie weitere Kennzahlen) - Kurzbeschreibung wesentlicher Erfolge im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung wesentlicher Herausforderungen im Berichtszeitraum - Kurzbeschreibung außerordentlicher Ereignisse im Berichtszeitraum 6.2 Die vorstehend genannten Dokumente macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattformen in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 6.3 Es wird klargestellt, dass die vorstehend geregelten Informationsrechte dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zustehen, wie dies zur Überprüfung seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.3 geregelte Vertraulich- keitsverpflichtung Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.4 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis ge- nommengenommen.

Appears in 1 contract

Samples: Darlehensbedingungen