Responsabilità Musterklauseln

Responsabilità dots risponde dei danni dovuti a una violazione intenzionale o per grave negligenza degli obblighi nonché a dolo da parte di dots, dei suoi rappresentanti legali o suoi agenti. Qualora dots sia responsabile per una grave violazione degli obblighi secondo il paragrafo 1, la responsabilità per danni nei confronti degli imprenditori è limitata al danno prevedibile, che tipicamente si verifica. dots è inoltre responsabile anche per danni provocati da lieve negligenza, nella misura in cui tale negligenza riguardi la violazione di quegli obblighi contrattuali sostanziali, necessari per l'implementazione conforme del contratto e sul cui rispetto il licenziatario può fare regolarmente affidamento (obblighi cardinali). In questo caso la responsabilità è però limitata al danno prevedibile, che tipicamente si verifica. dots risponde inoltre illimitatamente per danni a vita, corpo e salute da essa causati e dovuti a inadempimento per negligenza o dolo. dots inoltre è responsabile limitatamente a garanzie di qualità e durabilità che abbia fornito come parte di questa garanzia. Se non diversamente prescritto per legge, si esclude, indipendentemente dalla natura giuridica del diritto rivendicato, qualsiasi responsabilità contrattuale o giuridica più estesa. Resta salva, per quanto applicabile, la responsabilità prescritta dalla legge tedesca sulla responsabilità da prodotto (Produkthaftungsgesetz). Nella misura in cui la responsabilità di dots è esclusa o limitata, questo vale anche per la responsabilità personale dei suoi impiegati, dipendenti, collaboratori, rappresentanti e agenti, nonché la responsabilità per il loro comportamento. dots è esonerata da qualsiasi rivendicazione di terzi, dovuta a un utilizzo colposo delle prestazioni di dots da parte del cliente o avvenuta con il suo benestare o derivante in particolare da controversie legate alla tutela dei dati, al diritto d'autore o giuridiche di altra natura, che siano collegate all'utilizzo delle prestazioni di dots. Se il cliente si accorge o è tenuto ad accorgersi di un'incombente violazione, è tenuto a informare tempestivamente dots.
Responsabilità. L'utente riconosce, in qualità di utente del sito, che l'utilizzo dei servizi offerti è a suo esclusivo rischio. Meemento non sarà ritenuta responsabile per qualsiasi danno diretto o indiretto (perdita finanziaria, perdita di profitti, perdita di tassi di cambio) che l'utente o terzi possano subire per qualsiasi ragione a causa della connessione al sito, dell'impossibilità di accedere o di connettersi al sito, o del mancato funzionamento o del funzionamento del sito. In particolare, sono coperti i danni che possono derivare da contenuti inesatti, errori, lentezza o interruzione della trasmissione, perdita, scomparsa o alterazione dei dati, virus, qualunque sia la loro origine, intrusioni di terzi e più in generale dall'utilizzo del sito o dall'impossibilità di utilizzarlo. Meemento garantisce di fare ogni sforzo per assicurare la disponibilità del servizio Meemento. Per motivi tecnici, tuttavia, è possibile un'interruzione temporanea dei servizi. Meemento farà tutto il possibile per informare i propri clienti sulla natura e la durata di eventuali interruzioni, ma non può essere ritenuta responsabile per l'indisponibilità dei propri servizi. Allo stesso modo, Meemento non può garantire l'affidabilità e la qualità della rete Internet al di fuori di Meemento. Meemento dispone di un'infrastruttura ad alte prestazioni per l'archiviazione dei dati (informazioni personali, immagini, ecc.). Anche in caso di guasto grave, ciò dovrebbe consentire di recuperare tutti i dati ricevuti. Tuttavia, Meemento non è responsabile per eventuali perdite di dati, quindi si consiglia di conservare sempre una copia dei file. L'utente è l'unico responsabile della comunicazione e del caricamento dei dati sul sito da solo. I link ad altri siti sono forniti per vostra comodità. Meemento non può in nessun caso garantire il contenuto di questi siti e non può essere ritenuta responsabile in caso di reclami contro questi siti.
Responsabilità. (1) Der Lead Partner haftet gegenüber der Verwaltungsbehörde für das Management und die Umsetzung des Projekts unter Einhaltung der mit der Inanspruchnahme von EFRE-Fördermitteln gemäß diesem Interreg-Fördervertrag verbundenen Verpflichtungen. Er trägt im Sinne des Art. 26 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) 2021/1059 die Verantwortung für die Durchführung des gesamten Vorhabens. (2) Wenn die Verwaltungsbehörde in Übereinstimmung mit diesem Vertrag die Rückzahlung von EFRE-Fördermitteln verlangt, haftet der Projektpartner gegenüber der Verwaltungsbehörde für die Rückzahlung des geforderten Betrags im Sinne des Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1059. (1) Il Lead Partner risponde nei confronti dell’Autorità di gestione della gestione e dell’attuazione del progetto nel rispetto degli obblighi, collegati all’utilizzo di finanziamenti FESR, previsti in questo contratto di finanziamento Interreg. Egli si assume la responsabilità di garantire la realizzazione dell’intera operazione ai sensi dell’art. 26 co. 1 lett. b) del regolamento (UE) 2021/1059. (2) Se l’Autorità di gestione richiedesse la restituzione del finanziamento FESR ai sensi di questo contratto, il partner di progetto coinvolto dovrà rispondere nei confronti dell’Autorità di gestione per l’importo da restituire ai sensi dell’art. 52 co. 1 del Regolamento (UE) 2021/1059.
Responsabilità. Prescrizione
Responsabilità. 12.1. Qualora l’Utente subisca dei danni in conseguenza di nostre azioni intenzionali o di negligenza grave, saremo responsabili dei danni e della sua xxxxxxx xxxx all’importo rimanente sul suo Abon; non saremo responsabili né accetteremo responsabilità per altre perdite o danni (a titolo esemplificativo e non esaustivo, perdita di onorabilità, reputazione, danni non pecuniari, ecc). 12.2. Nel caso in cui il pagamento sia stato effettuato erroneamente per una svista da parte nostra, provvederemo tempestivamente, a nostra esclusiva discrezione, a (i) emettere un nuovo PIN o (ii) versare sul conto bancario dell’Utente in Svizzera l’importo del pagamento, ivi comprese tutte le commissioni addebitate al suo Abon. A tal fine, siamo autorizzati a chiedere all’Utente una prova d’acquisto di Xxxx, nonché i dati del suo documento d’identità e del suo conto (ove necessario). Quanto sopra non si applica ai seguenti casi, nei quali l’Utente sarà responsabile di tutte le perdite su Abon, ossia: 12.2.1. qualora l’Utente abbia agito in modo fraudolento o abbia messo in pericolo la sicurezza del suo Abon intenzionalmente o per grave negligenza; oppure 12.2.2. qualora l’Utente non abbia contestato e segnalato una transazione eseguita in modo errato entro 13 mesi dalla data della transazione stessa. 12.3. Nel caso di un pagamento errato o eseguito in modo non corretto, adotteremo misure ragionevoli per offrire all’Utente assistenza nel rintracciare e recuperare i fondi. 12.4. Decliniamo ogni responsabilità per qualsiasi interruzione o deterioramento del nostro servizio o per l’interruzione o il deterioramento dei servizi di intermediazione su cui si basano i nostri servizi ai sensi dei presenti Termini, qualora tale interruzione o deterioramento sia dovuto a circostanze straordinarie e imprevedibili al di fuori del nostro ragionevole controllo o del controllo dell’intermediario a cui si fa riferimento. 12.5. Decliniamo ogni responsabilità per qualsiasi perdita indiretta o consequenziale, compresi, a titolo esemplificativo ma non esaustivo, i mancati profitti o i danni non patrimoniali. Decliniamo ogni responsabilità per eventuali perdite derivanti dal nostro rispetto degli obblighi legali e dei requisiti normativi. 12.6. In nessun caso saremo responsabili della registrazione o del pagamento di imposte, tasse o altri oneri derivanti dall’utilizzo di Abon o dei servizi elencati nei presenti Termini da parte dell’Utente. 12.7. Decliniamo ogni responsabilità o obbligo per il ri...
Responsabilità. Xxxx non risponde per la correttezza o corrispondenza alla realtà delle informazioni pubblicate dai clienti di Peer sul microsito o nelle altre pub- zeigen und Angeboten den Tatsachen entsprechen. Peer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden aus Nichtverfügbarkeit des Peer-Portalsystems, anderer Peer-Dienste und der Peer-Toolbox, oder deren Betriebsunterbrechung oder missbräuchliche Verwendung seitens Dritter. Peer übernimmt keine Haftung für eine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit des Peer-Portalsystems, anderer Peer-Dienste und der Peer-Toolbox, sowie seiner weiteren Serverdienste und Systeme sowie für allenfalls entstandene Schäden, die aus einer Unterbrechung von Leitungen durch Dritte oder einer vorübergehenden Abschaltung des Peer-Systems resultieren. Peer hat das Recht, jederzeit das Peer-System zu verbessern, modifizieren, verändern, nicht verfügbar zu halten, testen, warten und reparieren, ohne dabei eine Haftung gegenüber den Peer-Kunden und Usern einzugehen. Peer ist bemüht, den Kunden eine ausreichende Vorwarnzeit vor Unterbre- chungen und Umstellungen zu geben, soweit dies möglich ist, sowie Unter- brechungen der Dienste so gering als möglich zu halten. Von der Haftung ausgeschlossen ist insbesondere entgangener Gewinn, Verlust von geschäft- lichen Informationen und Content. Die Peer-Kunden akzeptieren die Einschränkungen der Haftung von Peer, da diese maßgeblich für de Höhe der Preise der Produkte und Dienste sind, die erweiterte Haftung würde eine substantielle Erhöhung der Preise bedingen. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Peer verursacht wurden. Alle Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.
Responsabilità. GBO è responsabile per danni causati per propria colpa e a opera dei suoi agenti. Si esclude qualsiasi responsabilità per negligenza lieve, a meno che non si tratti di pretese per legge connesse a lesioni alla vita, al corpo o alla salute.
Responsabilità. 4.1 Esonero da responsabilità in caso di osservanza delle condizioni generali 4.2 Violazione degli obblighi di diligenza 4.3 Eccezione in caso di uso della carta presso sportelli automatici 4.4 Per le transazioni concluse a mezzo della carta 4.5 In caso di mancata accettazione della carta 4.6 Uso della carta con il codice NIP, password 3-D Secure con avviso di sicurezza o altri mezzi di legittimazione 4.7 Carte supplementari 4.8 Dopo la risoluzione del rapporto contrattuale, richiesta di ritiro o restituzione della/e carta/e

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  • Miete 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters. 2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter. 3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen. 4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet. 5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte. 6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung. 7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert. 8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet. 9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar. 10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. 11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen. 12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige oder ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Vermieter über den Gegenwert verfügen kann. 13. Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Vermieter anerkannt sind. Außerdem ist er zu Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • Beschädigte Sachen Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Punkte R701 Xxxxxxxxx, Nativaufnahme ............................................................................ (nicht gemeinsam mit Pos.Nrn R702 und R703) 49,6 R702 i.v. Pyelographie .......................................................................................... 307,0 R703 Inf. Pyelographie .......................................................................................... 332,2 R704 Retrograde MCU (Miktions-Cysto-Urethrographie) inkl. Refluxprüfung oder Urethrographie inkl. Durchleuchtung mit Kontrastmittel ...................... 347,6 R705 Tomographie der Nieren, bds. ..................................................................... 140,4 Pos.-Nr. Punkte R801 Mammographie, beidseits ............................................................................ 172,5 R802 Mammographie, einseitig ............................................................................. 88,1 R803 Galaktographie ............................................................................................ 191,4 R804 Hystero- Salpingographie ............................................................................ 159,6 R805 Pneumocystographie ................................................................................... 96,4 R806 Phlebographie, pro Extremität ..................................................................... 190,8 R807 Fremdkörperlokalisation (Fistelfüllung) ........................................................ 103,6 R808 Fremdkörperlokalisation (Fistelfüllung) bei entzündlichen Darmerkrankungen……. 195,9

  • Haftung des Mieters Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Solches, welches auf Wunsch des Mieters bestellt wurde und nimmt dieser das Fahrzeug nicht innerhalb der gesetzten Frist ab oder zahlt er die Erstmiete und/oder eine eventuell vereinbarte Mietsonderzahlung nicht, so ist er dem Vermieter im Falle dessen Rücktritts zum Ersatz des hieraus entstehenden bzw. entstandenen Schadens verpflichtet. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt bei Neuwägen 15 % des Anschaffungswertes, bei Gebrauchtwägen 10 % des Anschaffungswertes, zu verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden enstanden ist. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen und den er im Übergabeprotokoll zugesichert hat. Der Mieter haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch für Verstöße des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bis/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen eines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Stellen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts oder in Parkverbotszonen. Der Mieter stellt den Vermieter von Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen gerichtlichen oder behördlichen Kosten frei, die anlässlich solcher Verstöße beim Vermieter erhoben werden. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung derartiger Umstände, die Behörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Vermieter richten, ist dieser berechtigt beim Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 30,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben, es sei denn der Mieter weist nach, dass ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das Fahrzeug bestehende Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Vermieters. Eine Haftungsbeschränkung des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung tritt in diesem Fall nicht ein.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung