Retentionsrecht. Das dem Lagerhalter übergebene Lagergut haftet ihm als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Nach ungenutztem Ablauf einer vom Lagerhalter unter Verwertungs- androhung angesetzten Zahlungsfrist darf der Lagerhalter die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens verwerten. Der Lagerhalter ist berechtigt, die Verwertungsandrohung an die letzte bekannte Adresse gemäss Art. 9 zuzustellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Allgemeine Lagerbedingungen
Retentionsrecht. Das dem Lagerhalter übergebene Lagergut haftet ihm als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Nach ungenutztem Ablauf einer vom Lagerhalter unter Verwertungs- androhung Verwertungsandrohung angesetzten Zahlungsfrist darf der Lagerhalter die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens verwerten. Der Lagerhalter ist berechtigt, die Verwertungsandrohung an die letzte bekannte Adresse gemäss Art. 9 zuzustellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Retentionsrecht. Das dem Lagerhalter übergebene Lagergut haftet ihm als Pfand für den jeweiligen je- weiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Nach ungenutztem Ablauf einer vom Lagerhalter unter Verwertungs- androhung Verwertungsandro- hung angesetzten Zahlungsfrist darf der Lagerhalter die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens verwerten. Der Lagerhalter ist berechtigt, die Verwertungsandrohung an die letzte bekannte Adresse gemäss ge- mäss Art. 9 zuzustellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lagerbedingungen