Common use of Rettungs- und Bergungskosten Clause in Contracts

Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungs- fälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versicherungssumme begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: www.brokerport.de

Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall Ver- sicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungs- fälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versicherungssumme Ver- sicherungssumme begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: rechner.prokundo.de

Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kausaler kau- saler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall Ver- sicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungs- fälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versicherungssumme Versi- cherungssumme begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: www.volkswohl-bund.de

Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kausaler kau- saler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Versicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungs- fälle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versicherungssumme begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: Ver Wahrungsvertrag