Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kau- saler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Ver- sicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versi- cherungssumme begrenzt.
Appears in 1 contract
Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kau- saler kausaler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Ver- sicherungsfall Versicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungsfälle Versicherungs- fälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versi- cherungssumme Versicherungssumme begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kau- saler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Ver- sicherungsfall Versicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versi- cherungssumme Versicherungssumme begrenzt.
Appears in 1 contract
Rettungs- und Bergungskosten. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer nach einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für die Bergung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein kau- saler kausaler Zusammenhang zwischen einem ersatzpflichtigen Schadenereignis und der notwendigen Bergung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere besteht. Die Versicherungssumme für diese Schäden beträgt je Ver- sicherungsfall 5.000 Euro und ist für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache dieser Versi- cherungssumme Ver- sicherungssumme begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Private Tierhalterhaftpflicht