Common use of Risiken Clause in Contracts

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.ikb.de, www.ikb.de

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben haben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt beeinträchtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bundenverbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: Übernahmevertrag, www.ikb.de

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellenfreizustel- len, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung Frei- stellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te könnte sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbran- che könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen über das Kreditwesen (Sa- nierungs- und AbwicklungsgesetzKreditwesengesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbe- steuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder o- der Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.consorsbank.de

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- Element Abschnitt D – Risiken trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellenfreizustel- len, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung Frei- stellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te könnte sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbran- che könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen über das Kreditwesen (Sa- nierungs- und AbwicklungsgesetzKreditwesengesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbe- steuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder o- der Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.ikb.de

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit ▪ Die IKB ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- land) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB könnte dadurch beein- trächtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bundenverbunden. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB auswirken. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheit- lichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen.

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Samples: www.consorsbank.de

Risiken. D.2 Zentrale Anga- ben zu den zent- ralen Risiken, die der Emitten- tin eigen sind Risiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situati- on und der Situation an den Finanzmärkten: ▪ Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich we- sentlich nachteilig auf die Finanzlage der IKB auswirken. ▪ Die IKB war von niedrigen Wachstumsraten in allen wichtigen Industrieländern betroffen sowie von volatilen Märkten auf Grund von hohen Staatsverschuldungen von europäischen Staaten sowie dem laufenden Krisenmanagement von wichti- gen der andauernden unkonventionellen Geldpolitik aller wichtigen Zentralbanken und könnte auch künftig davon betroffen sein. ▪ Systemrisiken können sich nachteilig auf die Geschäftstätig- keit der IKB auswirken. Risikofaktoren bezüglich der IKB und ihrer Geschäftstätig- keit Geschäftstätigkeit: ▪ Die IKB AG ist Liquiditätsrisiken Liquidität- und Refinanzierungsrisiken ausgesetzt, die sie möglicher- weise nicht auffangen kann, wenn ihr keine ausreichende Fi- nanzierung zur Verfügung steht. ▪ Die Maßnahmen der IKB zum Risikomanagement sind mög- licherweise möglicherweise nicht erfolgreich. ▪ Die IKB AG ist erheblichen Kredit- und Kontrahentenrisiken aus- gesetztausgesetzt. ▪ Eine Verringerung des Wertes oder Schwierigkeiten bei der Verwertung der den Krediten der IKB zugrunde liegenden Si- cherheiten Sicherheiten können sich nachteilig auf das Kreditportfolio der IKB auswirken. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist auf kleine und mittelständi- sche mittelständische Unternehmen in Westeuropa (insbesondere in Deutsch- landDeutschland) fokussiert, weshalb schwierige wirtschaftliche Rahmen- Rahmen-bedingungen in diesen Märkten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der IKB ha- ben haben können. ▪ Die IKB ist Länderrisiken ausgesetzt. ▪ Die Geschäftsentwicklung der IKB AG könnte dadurch beein- trächtigt beeinträchtigt werden, dass das Eigenkapital der IKB nicht effektiv eingesetzt wird. Element Abschnitt D – Risiken ▪ Marktrisiken in Verbindung mit Schwankungen bei Zinssätzen und Anleihe- und Aktienkursen sowie in Verbindung mit sons- tigen sonstigen Marktfaktoren sind Bestandteil des IKB-Geschäfts. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit operativen Risiken ver- bundenverbunden. ▪ Die IKB ist dem Risiko ausgesetzt, dass Maßnahmen zur Kosteneinsparung und Rationalisierung unter Umständen nicht die erwartete Wirkung erzielen. ▪ Die Geschäftstätigkeit der IKB ist mit Compliance-Risiken verbunden. ▪ Die IKB ist dem Risiko von Ausfällen anderer Finanzinstitute oder staatlicher Schuldner ausgesetzt. ▪ Obwohl die KfW sich verpflichtet hat, die IKB in bestimmtem Umfang von Ansprüchen in Bezug auf Rhineland Funding, Rhinebridge bzw. die Havenrock-Gesellschaften (jeweils ehemalige außerbilanzielle Finanzierungsvehikel) frei- zustellen, können die Ansprüche der IKB auf entsprechende Freistellung unter bestimmten Umständen erlöschen. ▪ Die IKB ist erheblichen Verlustrisiken im Hinblick auf rechtli- che rechtliche und aufsichtsrechtliche Verfahren ausgesetzt. ▪ IKB ist Risiken aus strukturierten Kreditprodukten ausgesetzt. ▪ Die bezüglich der IKB AG durchgeführte Sonderprüfung könn- te sich negativ auf den Ruf und die Erfolgsaussichten der IKB auswirken. ▪ Eine strengere Regulierung der Banken- und Finanzdienst- leistungsbranche Finanzdienstleistungsbranche könnte sich nachteilig auf die Geschäftstä- tigkeit Geschäftstätigkeit der IKB AG auswirken. Element Abschnitt D – Risiken ▪ IKB AG ist Risiken im Zusammenhang mit Bankenstresstests ausgesetzt. ▪ Die IKB ist Risiken im Zusammenhang mit Beiträgen zum einheitlichen Abwicklungsfonds sowie Einlagensicherungssystemen ausgesetzt. ▪ Rechte von Gläubigern der IKB AG könnten durch Maßnahmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz), dem Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditin- stituteKreditinstitute-Reorganisationsgesetz) und dem Gesetz zur Sanie- rung Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sa- nierungs- Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) nachteilig betroffen sein. ▪ Es besteht ein Risiko zusätzlicher Steuern aufgrund einer abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung zur Anwen- dung Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteu- ergesetzesGewerbesteuergesetzes. ▪ Reputationsrisiken könnten die IKB und ihre Geschäftsaus- sichten Geschäfts- aussichten beeinträchtigen. ▪ Die IKB AG könnte nicht in der Lage sein, Führungspersonal oder Arbeitnehmer in anderen Schlüsselpositionen zu halten oder zu gewinnen. ▪ Die IKB AG ist dem Risiko schwindenden Kundenvertrauens ausgesetzt. ▪ Die IKB AG ist Risiken im Zusammenhang mit Übernahmen ausgesetzt. ▪ Die IKB AG ist Risiken ausgesetzt, die mit einem starken Wettbewerb einhergehen. ▪ Die Interessen der LSF6 als alleiniger Aktionärin können mit den Interessen der Gläubiger der Schuldverschreibungen in Konflikt stehen.

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