Risikodiversifikation Musterklauseln

Risikodiversifikation. Für die Entscheidung für eine Kapitalanlage, ist es von besonderer Wichtigkeit, sich dem Zusammenspiel verschiedener Risikofaktoren bewusst zu sein. Um zu einer Risikoverringerung zu kommen, sollten Anleger ihr Kapital auf mehrere Anlagen verteilen. Es sollte also eine Diversifikation vorgenommen werden, um eine Senkung der Risiken zu erzielen. Durch eine geeignete Kombination von verschiedenen Anlageinstrumenten kann das Portfoliorisiko reduziert; zugleich jedoch die angestrebte Rendite berücksichtigt werden. Diese gezielte Streuung zur Reduktion des Anlegerrisikos wird als „Diversifikation“ bezeichnet. Diversifikation entspricht dem Grundprinzip, dass nicht alles „auf eine Karte“ gesetzt werden sollte, da diese Vorgehensweise ein unnötig hohes Risiko mit sich bringt. Durch die Diversifikation lässt sich das grundsätzliche Risiko jedenfalls senken, wobei der Grad der Reduktion davon abhängt, wie unabhängig sich die einzelnen Preise der Portfoliobestandteile entwickeln. Dies hat zur Folge, dass Verluste einer Anlage durch etwaige Gewinner einer anderen Anlage ausgeglichen werden können.
Risikodiversifikation. Die Kreditsummen reichen von mindestens EUR 50.000 bis in der Regel höchstens EUR 10.000.000. Kreditsummen von über EUR 10.000.000 bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Die Vergabe kleinerer Kredite erfolgt an Partnerorganisationen, denen in den meisten Fällen von den jeweiligen lokalen Banken aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit die Kredite verweigert wurden. Die größeren Kredite werden in der Regel Mikrofinanzinstitutionen (d.h. lokalen Finanzinstituten, die Kleinkredite vergeben) zur Verfügung gestellt, die die Mittel für eine direkte Unterstützung einer großen Anzahl benachteiligter Menschen durch kleine Kredite verwenden. Relativ große Kredite wurden auch für Infrastrukturprojekte im Bereich erneuerbare Energien angeboten. In bestimmten Fällen werden Mittel auch in Form von Garantien oder durch direkte oder indirekte Kapitalbeteiligungen zur Verfügung gestellt. Die Kreditverträge und Garantien werden gemäß dem lokalen Recht des Landes, in dem die Kredite bzw. Garantien zur Verfügung gestellt werden, erstellt und können sich inhaltlich erheblich unterscheiden. Oikocredit vergibt auch Kapitalbeteiligungen an Mikrofinanzinstitutionen und kleine und mittlere Unternehmen. Ferner hat Oikocredit Richtlinien auf Grundlage ihres Risikomesssystems eingeführt, anhand derer Risikolimits in Bezug auf die folgenden Größen festgelegt werden: • die pro Land und pro Region ausstehenden Beträge (in Abhängigkeit von einer Risikobeurteilung der Länder, in denen Xxxxxxxxxx tätig ist) • die pro Partnerorganisation ausstehenden Beträge • die seitens einer Unternehmensgruppe ausstehenden Beträge Die Einhaltung dieser Limits wird regelmäßig überwacht. Für mehr als 90 Tage überfällige Kredite oder umgeschuldete Kredite wurden in Abhängigkeit von der Situation der jeweiligen Partnerorganisation oder den vorhandenen Sicherheiten Rückstellungen in voller Höhe oder in Höhe eines Teils des jeweiligen Kredits gebildet. Zudem wurden auf Grundlage des jeweiligen Ratings der Länder, in denen Oikocredit tätig ist, Rückstellungen für Länderrisiken gebildet. Vom Gesamtbetrag der ausstehenden Projektfinanzierungen waren mit Stand 31.12.2020 bezogen auf das Kapital 5,8% mehr als drei Monate überfällig. Im Jahr 2020 mussten 1,9% auf die ausstehenden Projektfinanzierungen abgeschrieben werden. (2018: 0,6%; 2019: 0,6%; 2020: 1,9%). Das Projektfinanzierungsportfolio unterliegt laufenden Änderungen, da Oikocredit fortlaufend neue Finanzierungen ausreicht. Anleger müssen dies berücksichtigen...

Related to Risikodiversifikation

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.