Rooming-in. (zu Ziffer 2 AUB 2014) Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medi- zinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird für höchstens 5 Übernachtungen je Übernachtung ein pauschaler Kosten- zuschuss in Höhe von 30 EUR gezahlt. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das ver- sicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de
Rooming-in. (zu Ziffer 2 AUB 2014) Befindet sich das versicherte Kind nach einem Unfallereignis in medi- zinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet ein Elternteil mit dem Kind im Krankenhaus (Rooming-in), so wird für höchstens 5 Übernachtungen je Übernachtung ein pauschaler Kosten- zuschuss Kostenzuschuss in Höhe von 30 60 EUR gezahlt. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für das ver- sicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
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