Common use of Rückgabe des Fahrzeuges Clause in Contracts

Rückgabe des Fahrzeuges. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort an den Vermieter während der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zum Rückgabeort, so ist das Fahrzeug am Anmietort zurückzugeben. Vermieter und Xxxxxx haben gemeinsam ein Rücknahmeprotokoll zu erstellen. Das Fahrzeug ist voll getankt und sauber zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht voll getankt zurückgegeben, so hat der Mieter die Kosten des Kraftstoffs bis zur vollständigen Füllung des Tankes zu tragen. Weiterhin hat der Mieter die Kosten für den durch die Betankung erforderlichen Aufwand der Klägerin zu tragen, welcher mit pauschal 20,00 € beziffert wird. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen, dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Wird das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand an den Vermieter zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten für das Fahrzeug zu tragen. Diese werden mit pauschal 30,00 € beziffert, wobei dem Vermieter vorbehalten bleibt, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Im Falle eines Schadens hat der Mieter zudem, soweit nicht bereits geschehen, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine schriftliche Schadensschilderung an den Vermieter zu übergeben (vgl. hierzu auch Ziffer VII. der AGB). Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, für den nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit liegenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinses bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Tarifen des Vermieters bei Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietzeitraum. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe gegenüber dem Mieter bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, daß eine etwaige vereinbarte Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Ablauf der regulären Mietzeit erlischt und für einen hiernach liegenden Zeitraum insoweit kein Versicherungsschutz mehr besteht (vgl. auch Ziffer VIII. der AGB). Bei nicht fristgerechter Rückgabe ist der Vermieter darüber hinaus berechtigt, das Fahrzeug sicherstellen zu lassen. Hierdurch etwaig anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

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Rückgabe des Fahrzeuges. [1.] Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug Fahrzeug in ordnungs- und vereinbarungsgemäßen Zustand unter Berücksichtigung allenfalls im Mietvertrag bereits genannter Mängel zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort an den Vermieter während der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zum Rückgabeort, so ist Ort zurückzustellen; das Fahrzeug am Anmietort zurückzugebenmuss voll aufgetankt sein. Vermieter und Xxxxxx haben gemeinsam ein Rücknahmeprotokoll [2.] Die Rückstellung des Fahrzeuges hat - sofern im Mietvertrag nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde - in Anwesenheit des Vermieters zu erstellenerfolgen. Das Fahrzeug ist voll getankt und sauber zurückzugeben. Wird Stellt der Mieter das Fahrzeug nicht voll getankt zurückgegebenentgegen dieser Verpflichtung ohne Anwesenheit der Vermieter zurück, so trägt er die Gefahr für das Fahrzeug bis zur tatsächlichen Inbesitznahme durch den Vermieter. [3.] Der Mieter hat dem Vermieter alle aus der vereinbarungswidrigen Rückstellung des Fahrzeuges entstehende Schäden bzw. Nachteile zu ersetzen. Sofern der Mieter die Kosten des Kraftstoffs bis zur vollständigen Füllung des Tankes zu tragen. Weiterhin hat der Mieter die Kosten für den durch die Betankung erforderlichen Aufwand der Klägerin zu tragen, welcher mit pauschal 20,00 € beziffert wird. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen, dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Wird das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand Anwesenheit des Vermieters zurückstellt, wird es vom Vermieter mit dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren Überprüfung und Schadensfeststellung in den Besitz rückübernommen. [4.] Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter bei Rückstellung eines nicht voll getankten Fahrzeuges, die Treibstoffkosten + eine zusätzliche Servicegebühr von € 20.—zu stellen. [5.] Der Mieter verpflichtet sich für den Fall der Rückstellung des Fahrzeuges an einem anderen als dem im Mietvertrag vereinbarten Ort den Vermieter zurückgegeben, so von dieser Absicht umgehend zu verständigen und dem Vermieter die daraus resultierenden Kosten für die Überstellung des Fahrzeuges etc. zu ersetzen. [6.] Der Mieter ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten für das Fahrzeug zu tragen. Diese werden mit pauschal 30,00 € beziffertzum vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen; dies ist wesentlich, wobei dem Vermieter vorbehalten bleibt, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Iweil die Fahrzeuge laufend im Falle eines Schadens hat der Mieter zudem, soweit nicht Einsatz und bereits geschehen, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine schriftliche Schadensschilderung an den Vermieter zu übergeben (vgl. hierzu auch Ziffer VII. der AGB). Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, für den nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit liegenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinses bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Tarifen des Vermieters bei Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietzeitraum. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe gegenüber dem Mieter bleibt von vorstehender Regelung unberührtim Vorhinein weiter vermietet sind. Der Mieter wird darauf hingewiesendem Vermieter daher über eine beabsichtigte allfällige spätere Rückstellung des Fahrzeuges umgehend (im Vorhinein) informieren. Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter möglich. Der Vermieter ist berechtigt, daß eine etwaige vereinbarte Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Ablauf ein Mietentgelt laut Stammtarif (der regulären Mietzeit erlischt und auch vom Mietzins laut Mietvertrag abweichen kann) für einen hiernach liegenden Zeitraum insoweit kein Versicherungsschutz mehr besteht (vglden zusätzlichen Gebrauch des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen; die Anwendung eines allenfalls höheren Stammtarifes ist unter anderem deshalb gerechtfertigt, weil ein erheblich zusätzlicher Manipulationsaufwand für die Erfüllung anderer Mietverträge, für die das Fahrzeug bei fristgerechter Rückstellung vorgesehen war, entsteht. auch Ziffer VIII. der AGB). Bei nicht fristgerechter Rückgabe [7.] Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Fahrzeug vor Rückstellung zu reinigen; im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung ist der Vermieter darüber hinaus aber berechtigt, das Fahrzeug sicherstellen dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten laut Punkt VI. dieses Vertrages in Rechnung zu lassen. Hierdurch etwaig anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mietersstellen.

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Rückgabe des Fahrzeuges. Der Mieter ist verpflichtet, muss das Mietfahrzeug Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort an den Vermieter während Ort ordnungsgemäß zurückgeben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist AVS-Autovermietung X. Xxxx berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. Im Falle der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zum RückgabeortNichtbeachtung, so ist behält sich die AVS-Autovermietung X. Xxxx vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug am Anmietort zurückzugeben. Vermieter und Xxxxxx haben gemeinsam ein Rücknahmeprotokoll von der Polizei sicherstellen zu erstellen. Das Fahrzeug ist voll getankt und sauber zurückzugebenlassen. Wird das Fahrzeug nicht voll getankt – auch im Falle des evtl. Einwurfes der Fahrzeugschlüssen oder –Papiere bei der AVS-Autovermietung außerhalb der Öffnungszeiten oder an einem anderen Ort verspätet zurückgegeben, so verlängert sich der Mietvertrag bis zur Öffnung der AVS-Station oder bis AVS-Autovermietung das Fahrzeug wieder im unmittelbaren Besitz hat; dies gilt auch im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges. Gründe für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnis können sein: nicht eingelöste Bankeinzüge/ - Schecks gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mangelnde Pflege des Fahrzeuges unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterverkehr die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages z. B. wegen hoher Schadensquote Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass – nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster Hilfe – alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, namentlich dass sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. zur Weiterleitung an die AVS-Autovermietung die Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden sowie eine ein, sich in allen Fahrzeugen befindlicher, ausgefüllter Unfallbericht. von dem Mieter/Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird und angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden. Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist. Nach dem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder –Zubehör hat der Mieter die Kosten Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Kraftstoffs bis zur vollständigen Füllung des Tankes Fahrzeuges sind – soweit vorhanden- Zeugen zu tragenbenennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen. Weiterhin hat Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich in der Mieter die Kosten für den durch die Betankung erforderlichen Aufwand der Klägerin AVS-Autovermietung vollständig und wahrheitsgemäß zu tragen, welcher mit pauschal 20,00 € beziffert wirdmelden. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen, dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisenPolizeibescheinigungen sind beizufügen. Wird das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand an den Vermieter zurückgegeben, so Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter Mieter/Fahrer verpflichtet, die Reinigungskosten für das Fahrzeug Fahrzeugschlüssen und –Papiere bei AVS-Autovermietung abzugeben. Auch bei der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, AVS-Autovermietung und deren Versicherer zu tragenunterstützen und jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung der Haftungslage zwischen der AVS-Autovermietung und Mieter/Fahrer erforderlich ist. Diese werden mit pauschal 30,00 € beziffertWenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, wobei dem Vermieter vorbehalten bleibt, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Im Falle eines Schadens hat der Mieter zudemMieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit der AVS-Autovermietung die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen und auch außerhalb derer Öffnungszeiten die Interessen der AVS-Autovermietung bestmöglich zu wahren. Reparaturen, soweit nicht bereits geschehendie notwendig sind, bei Rückgabe die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs eine schriftliche Schadensschilderung an den Vermieter zu übergeben (vgl. hierzu auch Ziffer VII. der AGB). Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegebengewährleisten, so ist der dürfen vom Mieter verpflichtetbis zum Preis von € 30.- ohne weiteres, für den nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit liegenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinses bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Tarifen größere Reparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters bei Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietzeitraum. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe gegenüber dem Mieter bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, daß eine etwaige vereinbarte Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Ablauf der regulären Mietzeit erlischt und für einen hiernach liegenden Zeitraum insoweit kein Versicherungsschutz mehr besteht (vgl. auch Ziffer VIII. der AGB). Bei nicht fristgerechter Rückgabe ist der Vermieter darüber hinaus berechtigt, das Fahrzeug sicherstellen zu lassen. Hierdurch etwaig anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mietersin Auftrag gegeben werden.

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Rückgabe des Fahrzeuges. Der Mieter Fahrzeugmieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug Fahrzeug in ordnungs- und vereinbarungsgemäßen Zustand unter Berücksichtigung allenfalls im Mietvertrag bereits genannter Mängel zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort an den Vermieter während der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zum Rückgabeort, so ist Ort zurückzustellen; das Fahrzeug am Anmietort zurückzugebenmuss voll aufgetankt sein. Vermieter und Xxxxxx haben gemeinsam ein Rücknahmeprotokoll Die Rückstellung des Fahrzeuges hat - sofern im Mietvertrag nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde - in Anwesenheit des Vermieters zu erstellenerfolgen. Das Fahrzeug ist voll getankt und sauber zurückzugeben. Wird Stellt der Fahrzeugmieter das Fahrzeug ohne Anwesenheit des Vermieters zurück, trägt der Fahrzeugmieter die Gefahr für das Fahrzeug bis zur tatsächlichen Inbesitznahme durch den Vermieter, soweit der Vermieter nicht voll getankt zurückgegeben, so einer Übergabe ohne seine Anwesenheit zustimmt. Der Fahrzeugmieter hat dem Vermieter alle aus der vereinbarungswidrigen Rückstellung des Fahrzeuges entstehende Schäden bzw. Nachteile zu ersetzen. Sofern der Mieter die Kosten des Kraftstoffs bis zur vollständigen Füllung des Tankes zu tragen. Weiterhin hat der Mieter die Kosten für den durch die Betankung erforderlichen Aufwand der Klägerin zu tragen, welcher mit pauschal 20,00 € beziffert wird. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen, dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Wird das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand Anwesenheit des Vermieters zurückstellt, wird es vom Vermieter mit dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren Überprüfung und Schadensfeststellung in den Besitz rückübernommen. Der Vermieter ist berechtigt, dem Fahrzeugmieter bei Rückstellung eines nicht voll aufgetankten Fahrzeuges, die Treibstoffkosten laut den tagesüblichen Kraftstoffpreisen pro Liter Treibstoff und einer Aufwandsentschädigung von € 20,-- (inkl USt) zu verrechnen. [5.] Der Fahrzeugmieter verpflichtet sich für den Fall der Rückstellung des Fahrzeuges an einem anderen als dem im Mietvertrag vereinbarten Ort den Vermieter zurückgegeben, so von dieser Absicht umgehend zu verständigen und dem Vermieter die daraus resultierenden Kosten für die Überstellung des Fahrzeuges und einer Aufwandsentschädigung von € 50,-- (inkl USt) zu ersetzen. [6.] Der Fahrzeugmieter ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten für das Fahrzeug zu tragenzum vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen; dies ist wesentlich, weil die Fahrzeuge laufend im Einsatz und bereits im Vorhinein weiter vermietet sind. Diese werden mit pauschal 30,00 € beziffert, wobei Der Fahrzeugmieter wird dem Vermieter vorbehalten bleibt, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisendaher über eine beabsichtigte allfällige spätere Rückstellung des Fahrzeuges umgehend (im Vorhinein) informieren. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Im Falle eines Schadens hat der Mieter zudem, soweit nicht bereits geschehen, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine schriftliche Schadensschilderung an Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter möglich. Der Vermieter ist berechtigt, ein Mietentgelt laut Stammtarif (der auch vom Mietzins laut Mietvertrag abweichen kann) für den zusätzlichen Gebrauch des Fahrzeuges in Rechnung zu übergeben (vgl. hierzu auch Ziffer VII. der AGB). Wird stellen; die Anwendung eines allenfalls höheren Stammtarifes ist unter anderem deshalb gerechtfertigt, weil ein erheblich zusätzlicher Manipulationsaufwand für die Erfüllung anderer Mietverträge, für die das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegebenbei fristgerechter Rückstellung vorgesehen war, so entsteht. [7.] Der Fahrzeugmieter ist der Mieter verpflichtet, für grundsätzlich verpflichtet das Fahrzeug vor Rückstellung in Falle einer Verschmutzung zu reinigen; im Fall einer erheblichen über den nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit liegenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinses bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Tarifen des Vermieters bei Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietzeitraum. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe gegenüber dem Mieter bleibt von vorstehender Regelung unberührt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, daß eine etwaige vereinbarte Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Ablauf der regulären Mietzeit erlischt und für einen hiernach liegenden Zeitraum insoweit kein Versicherungsschutz mehr besteht (vgl. auch Ziffer VIII. der AGB). Bei nicht fristgerechter Rückgabe gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung ist der Vermieter darüber hinaus aber berechtigt, das Fahrzeug sicherstellen dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten laut Punkt Vip-F dieses Vertrages in Rechnung zu lassen. Hierdurch etwaig anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mietersstellen.

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Samples: www.vi-p-enna.at

Rückgabe des Fahrzeuges. [1.] Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug Fahrzeug in ordnungs- und vereinbarungsgemäßen Zustand unter Berücksichtigung allenfalls im Mietvertrag bereits genannter Mängel zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort an den Vermieter während Ort zurückzustellen. [2.] Die Rückstellung des Fahrzeuges hat - sofern im Mietvertrag nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde – in Anwesenheit des Vermieters zu erfolgen. Stellt der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung zum Rückgabeort, so ist Mieter das Fahrzeug am Anmietort zurückzugeben. entgegen dieser Verpflichtung ohne Anwesenheit der Vermieter und Xxxxxx haben gemeinsam ein Rücknahmeprotokoll zu erstellen. Das Fahrzeug ist voll getankt und sauber zurückzugeben. Wird zurück, trägt er die Gefahr für das Fahrzeug nicht voll getankt zurückgegeben, so bis zur tatsächlichen Inbesitznahme durch den Vermieter. [3.] Der Mieter hat dem Vermieter alle aus der vereinbarungswidrigen Rückstellung des Fahrzeuges entstehende Schäden bzw. Nachteile zu ersetzen. Sofern der Mieter die Kosten des Kraftstoffs bis zur vollständigen Füllung des Tankes zu tragen. Weiterhin hat der Mieter die Kosten für den durch die Betankung erforderlichen Aufwand der Klägerin zu tragen, welcher mit pauschal 20,00 € beziffert wird. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen, dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Wird das Fahrzeug nicht in sauberem Zustand Anwesenheit des Vermieters zurückstellt, wird es vom Vermieter mit dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren Überprüfung und Schadensfeststellung in den Besitz rückübernommen. [4.] Der Mieter verpflichtet sich für den Fall der Rückstellung des Fahrzeuges an einem anderen als dem im Mietvertrag vereinbarten Ort den Vermieter zurückgegeben, so von dieser Absicht umgehend zu verständigen und dem Vermieter die daraus resultierenden Kosten für die Überstellung des Fahrzeuges etc. zu ersetzen. [5.] Der Mieter ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten für das Fahrzeug zu tragen. Diese werden mit pauschal 30,00 € beziffertzum vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen; dies ist wesentlich, wobei dem Vermieter vorbehalten bleibt, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen höherer Kosten nachzuweisen. Iweil die Fahrzeuge laufend im Falle eines Schadens hat der Mieter zudem, soweit nicht Einsatz und bereits geschehen, bei Rückgabe des Fahrzeugs eine schriftliche Schadensschilderung an den Vermieter zu übergeben (vgl. hierzu auch Ziffer VII. der AGB). Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, für den nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit liegenden Zeitraum eine Nutzungsentschädigung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinses bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den jeweils gültigen Tarifen des Vermieters bei Vertragsschluss und dem vereinbarten Mietzeitraum. Dem Mieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe gegenüber dem Mieter bleibt von vorstehender Regelung unberührtim Vorhinein weiter vermietet sind. Der Mieter wird darauf hingewiesendem Vermieter daher über eine beabsichtigte allfällige spätere Rückstellung des Fahrzeuges umgehend (im Vorhinein) informieren. Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter möglich. Der Vermieter ist berechtigt, daß eine etwaige vereinbarte Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Ablauf ein Mietentgelt laut Stammtarif (der regulären Mietzeit erlischt und auch vom Mietzins laut Mietvertrag abweichen kann) für einen hiernach liegenden Zeitraum insoweit kein Versicherungsschutz mehr besteht (vglden zusätzlichen Gebrauch des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen; die Anwendung eines allenfalls höheren Stammtarifes ist unter anderem deshalb gerechtfertigt, weil ein erheblich zusätzlicher Manipulationsaufwand für die Erfüllung anderer Mietverträge, für die das Fahrzeug bei fristgerechter Rückstellung vorgesehen war, entsteht. auch Ziffer VIII. der AGB). Bei nicht fristgerechter Rückgabe [6.] Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Fahrzeug vor Rückstellung zu reinigen; im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung ist der Vermieter darüber hinaus aber berechtigt, das Fahrzeug sicherstellen dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten laut Punkt VI. dieses Vertrages in Rechnung zu lassen. Hierdurch etwaig anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mietersstellen.

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