Fahrzeug. Ein zum Transport von einem Gut auf Verkehrswegen eingesetztes Beförderungsmittel.
Fahrzeug. Ein zum Transport von einem Gut auf Verkehrswegen eingesetztes Beförderungsmit- tel. 1.6
Fahrzeug. Das Fahrzeug, für das diese AGV abgeschlossen oder auf das sie gemäß AGV-Bedingungen wirksam übertragen wird. „Wir“, „uns“, „unser“ oder „Versicherer“ Ist die Ihnen gegenüber gemäß vorliegender AGV vertraglich verpflichtete Person. Der Versicherer kann die Gewähr direkt übernehmen oder einen bevollmächtigten Dritten („autorisiertes Polestar- Servicecenter“) beauftragen, um die Leistungen im Auftrag des Versicherers zu erbringen. Eine Liste autorisierter Polestar-Servicecenter in Ihrer Nähe finden Sie unter xxx.Xxxxxxxx.xxx. „Sie“ oder „Ihr“ Ist der zulässige Käufer bzw. wirksame Übertragungsempfänger dieser AGV.
Fahrzeug. Abgesichert gegen Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses gemäß Ziffer 3 sind – unter Berücksichtigung der nachstehenden Regelungen – das im jeweiligen Einzelleasingvertrag festgelegte von Arval verleaste Fahrzeug sowie die unter Ziffer 2.1.2 als eingeschlossen aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile.
Fahrzeug. Ein Fahrzeug, das von Ubeeqo im Rahmen des Ubeeqo Carsharing-Service zur Miete angeboten wird. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Nichtraucher-Fahrzeuge.
Fahrzeug. Es handelt sich um das für den Unfallmeldedienst registrierte und im Versiche- rungsschein bezeichnete Fahrzeug. Das Fahrzeug ist als Pkw in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Der Unfallmeldestecker wird für das registrierte Fahrzeug verwendet.
Fahrzeug. 13.1 VWE Remarketing überprüft, dass Fahrzeuge nicht gestohlen oder veruntreut wurden, und garantiert, dass die Fahrzeuge nicht (als gestohlen oder anderweitig) gemeldet sind. VWE Remarketing kontrolliert dazu die zentralen Melderegister innerhalb von Europa.
Fahrzeug. Als Fahrzeug wird bezeichnet: ein motorisiertes Landfahrzeug, ein touristisch genutztes Fahrzeug oder Nutzfahrzeug, ein Pkw mit weniger als 3,5 Tonnen bzw. mit einem Hubraum von mindestens 125 m³, das in einem der Länder des europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist und dessen Zulassung in den besonderen Bestimmungen aufgeführt ist. Vom Fahrzeug gezogene Anhänger oder Wohnwagen, einschließlich solcher über 750 kg zGM (zulässige Gesamtmasse) gelten für die Versicherungsleistung „Pannenhilfe oder Abschleppdienst“ nur unter der ausdrücklichen Bedingung als versicherte Fahrzeuge, dass die aus dem Zugfahrzeug und seinem Anhänger (oder Wohnwagen) bestehende Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht) nicht überschreitet.
Fahrzeug. Es handelt sich um das für den Unfallmeldedienst registrierte Fahrzeug. Die Registrierung des Pkw für den Unfallmeldedienst ist in der Bedienungsanleitung im Einzelnen beschrieben; • das Fahrzeug ist als Pkw in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen; • Sie sind Halter des Fahrzeugs; • der Unfallmeldestecker wird für dieses Fahrzeug verwendet.
Fahrzeug. Marke kW / PS Fahrzeugart Modell Hubraum Amtliches Kennzeichen Fahrzeugidentifikations-Nr. (FIN) Fahrzeugbrief-Nr. / Zulassungsbescheinigung Teil II Nächste Hauptuntersuchung CO2-Effizienzklasse Erstzulassung zum Gesamtpreis von