Fahrzeug. Ein zum Transport von einem Gut auf Verkehrswegen eingesetztes Beförderungsmittel.
Fahrzeug. Das Fahrzeug, für das diese AGV abgeschlossen oder auf das sie gemäß AGV-Bedingungen wirksam übertragen wird. „Wir“, „uns“, „unser“ oder „Versicherer“ Ist die Ihnen gegenüber gemäß vorliegender AGV vertraglich verpflichtete Person. Der Versicherer kann die Gewähr direkt übernehmen oder einen bevollmächtigten Dritten („autorisiertes Polestar- Servicecenter“) beauftragen, um die Leistungen im Auftrag des Versicherers zu erbringen. Eine Liste autorisierter Polestar-Servicecenter in Ihrer Nähe finden Sie unter xxx.Xxxxxxxx.xxx. „Sie“ oder „Ihr“ Ist der zulässige Käufer bzw. wirksame Übertragungsempfänger dieser AGV.
Fahrzeug. Abgesichert gegen Beschädigung, Totalschaden, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses gemäß Ziffer 3 sind – unter Berücksichtigung der nachstehenden Regelungen – das im jeweiligen Einzelleasingvertrag festgelegte von Arval verleaste Fahrzeug sowie die unter Ziffer 2.1.2 als eingeschlossen aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile.
Fahrzeug. Ein Fahrzeug, das von Ubeeqo im Rahmen des Ubeeqo Carsharing-Service zur Miete angeboten wird. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Nichtraucher-Fahrzeuge.
Fahrzeug. Es handelt sich um das für den Unfallmeldedienst registrierte und im Versiche- rungsschein bezeichnete Fahrzeug. Das Fahrzeug ist als Pkw in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Der Unfallmeldestecker wird für das registrierte Fahrzeug verwendet.
Fahrzeug. Über die Anmietung des nachstehend bezeichneten Wohnwagens wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser Mietvertrag abgeschlossen. Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträch- tigungen wie z.B. Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler und Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt ist.
Fahrzeug. Es handelt sich um das für den Unfallmeldedienst registrierte Fahrzeug. Die Registrierung des Pkw für den Unfallmeldedienst ist in der Bedienungsanleitung im Einzelnen beschrieben; • das Fahrzeug ist als Pkw in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen; • Sie sind Halter des Fahrzeugs; • der Unfallmeldestecker wird für dieses Fahrzeug verwendet.
Fahrzeug. Als Fahrzeug wird bezeichnet: ein motorisiertes Landfahrzeug, ein touristisch genutztes Fahrzeug oder Nutzfahrzeug, ein Pkw mit weniger als 3,5 Tonnen bzw. mit einem Hubraum von mindestens 125 m³, das in einem der Länder des europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist und dessen Zulassung in den besonderen Bestimmungen aufgeführt ist. Vom Fahrzeug gezogene Anhänger oder Wohnwagen, einschließlich solcher über 750 kg zGM (zulässige Gesamtmasse) gelten für die Versicherungsleistung „Pannenhilfe oder Abschleppdienst“ nur unter der ausdrücklichen Bedingung als versicherte Fahrzeuge, dass die aus dem Zugfahrzeug und seinem Anhänger (oder Wohnwagen) bestehende Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht) nicht überschreitet.
Fahrzeug. Marke kW / PS Fahrzeugart Modell Hubraum Amtliches Kennzeichen Fahrzeugidentifikations-Nr. (FIN) Fahrzeugbrief-Nr. / Zulassungsbescheinigung Teil II Nächste Hauptuntersuchung CO2-Effizienzklasse Erstzulassung zum Gesamtpreis von
Fahrzeug. 13.1 VWE Remarketing überprüft, dass Fahrzeuge nicht gestohlen oder veruntreut wurden, und garantiert, dass die Fahrzeuge nicht (als gestohlen oder anderweitig) gemeldet sind. VWE Remarketing kontrolliert dazu die zentralen Melderegister innerhalb von Europa.
13.2 VWE Remarketing liefert jedes Fahrzeug mit den richtigen, vollständigen Fahrzeugpapieren, mit denen das Fahrzeug garantiert angemeldet und/oder überschrieben werden kann.
13.3 Für alle in den Niederlanden angemeldeten Fahrzeuge wird im zentralen Fahrzeugregister der Verlauf der Kilometerstandsanzeige geführt (bei Parallelimport nur im Zeitraum der Anmeldung in den Niederlanden); sie steht zur Verfügung und kann abgerufen werden.
13.4 Bei Online-Verkaufsveranstaltungen sowie Versteigerungen bietet bzw. kauft der Käufer auf der Grundlage seiner visuellen Eindrücke sowie der gewissenhaft erstellten Darstellung in der Fahrzeugbeschreibung. Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf physische Inspektions- und Kontrollmöglichkeiten.
13.5 Bei Gebrauchtfahrzeugen ist nicht die gesamte Vergangenheit bekannt und lässt sich auch nicht ermitteln, womit das Risiko unvorhergesehener oder verdeckter Mängel am Fahrzeug besteht. VWE Remarketing gibt keinerlei Garantie, dass das Fahrzeug mängel- und unfallfrei ist. Der Kauf des Fahrzeugs erfolgt anhand des gegenwärtigen Zustands ohne jedwede Erklärung oder Garantie von VWE Remarketing.
13.6 Bild gilt gegenüber Text vorrangig. Forderungen in Bezug auf Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt waren bzw. nach vernünftigem Ermessen hätten bekannt sein können oder müssen, werden nicht berücksichtigt. Dabei vereinbaren die Vertragsparteien, dass Fotos schriftliche Darstellungen widerlegen. Beispiel: Der schriftliche Hinweis, dass das Fahrzeug mit Klimaautomatik ausgestattet ist, und das gleichzeitig vorhandene Foto des Armaturenbretts zeigt, dass keine Klimaautomatik vorhanden ist. Die Vertragsparteien vereinbaren dann, dass das Fahrzeug bezüglich der Konformität keine Klimaautomatik besitzt.
13.7 Forderungen in Bezug auf den technischen oder physischen Zustand des Fahrzeugs (Karosserie u. Ä.), der von der Fahrzeugbeschreibung abweicht, sind VWE Remarketing innerhalb von 48 Stunden nach Abholung des Fahrzeugs schriftlich anhand eines offiziellen Schadensberichts zu melden.
13.8 Bei Fahrzeugen mit abgelaufener technischer Überprüfung wird eine Forderung nur dann berücksichtigt, wenn sie sich auf den Motor oder den Antriebsstrang bezieht. Bei Fahrzeug...