Rückgabe und Löschung Musterklauseln

Rückgabe und Löschung. 11.1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Auftraggeber die Nutzung der Software einstellen und auf Anforderung die Software sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an den Auftragnehmer zurückgeben.
Rückgabe und Löschung. Nach Beendigung der Ausschreibung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen der Ausschreibung erlangten vertraulichen Informationen zurückgeben. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist es ausreichend, wenn vertrauliche Informationen unter Verwendung geeigneter Löschtechniken, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, vollständig und unwiederbringlich gelöscht werden. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass sämtliche in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen übergeben bzw. unter Beachtung der vorstehenden Voraussetzungen gelöscht wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie der vertraulichen Informationen zurückzubehalten, wenn und soweit dies für gesetzlich vorgeschriebene Archivierungszwecke erforderlich ist. Die Rückgabe und/oder Löschung von vertraulichen Informationen durch den Auftragnehmer ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Rückgabe und Löschung. 1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Software sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich Sicherungskopie) sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an Asprova zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten des Mieters
Rückgabe und Löschung. (1) Nach Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, alle bei ihm vorhandenen - Datenträgeroriginale und Kopien umgehend an das LfULG herauszugeben und - Vervielfältigungen des Programms, Kopien von Handbüchern und Anleitungen umge- hend zu löschen.
Rückgabe und Löschung. 12.1.Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten des Klienten nach Ende des vorliegenden Vertrags oder nach Aufforderung durch den Klienten auch früher zurückzugeben oder auszuhändigen. 12.2.Details in Bezug auf die Verpflichtungen zum Löschen von Daten können im Anhang des vorliegenden Vertrags und gegebenenfalls durch ausdrückliche Anweisungen des Klienten hinzugefügt werden. Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, einen eigenen Plan für die Löschung zu erstellen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, nach Ende des vorliegenden Vertrags oder nach Aufforderung durch den Klienten auch früher alle personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, die keinen gesetzlichen Speicherverpflichtungen seitens des Auftragsverarbeiters gemäß EU-Recht oder dem Recht eines EU-Mitgliedsstaats oder einer mit dem Klienten abgeschlossenen, ausdrücklichen gegenteiligen Vereinbarung in Bezug auf das Speichern und Löschen von personenbezogenen Daten unterliegen. Der Auftragsverarbeiter muss eine Aufzeichnung der Löschung anfertigen und aufheben.
Rückgabe und Löschung. Alle der einen Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen verbleiben Eigentum der anderen Partei, dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung durch die andere Partei kopiert werden und sind nach Aufforderung unverzüglich an die andere Partei zurückzusenden oder auf Verlangen zu löschen. Informationen, die im Rahmen einer regelmäßigen Datensicherung archiviert wurden, sind nicht herauszugeben oder zu löschen, sondern lediglich für die sonstige Nutzung zu sperren und im Rahmen der regelmäßigen Datenlöschung gemeinsam mit der Datensicherung zu löschen. Gleiches gilt, soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Derartige Informationen sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht unverzüglich zu löschen.
Rückgabe und Löschung. Nach Beendigung der Vereinbarung gibt Xxxxx alle in den Services gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß der DSR zurück und löscht sie, sofern anwendbares Recht keine Speicherung der personenbezogenen Daten über einen längeren Zeitraum erfordert
Rückgabe und Löschung. Bei Beendigung oder Ablauf dieser ADV, aus welchem Grund auch immer, stellt Luware die persönlichen Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung oder des Ablaufs für den Export zur Verfügung ("Exportzeitraum"). Für personenbezogene Kundendaten, die von Luware aufbewahrt werden und exportierbar sind, und vorausgesetzt, dass der Kunde alle anfallenden Gebühren bezahlt hat, kann der Kunde Luware über xxxxxxx@xxxxxx.xxx innerhalb des Exportzeitraums kontaktieren und personenbezogene Kundendaten durch Luware gegen Gebühr exportieren lassen. Nach Ablauf des Exportzeitraums löscht Luware die verfügbaren persönlichen Kundendaten, es sei denn, eine weitere Verarbeitung ist erforderlich, um die rechtlichen Pflichen von Luware zu erfüllen, genaue Finanz- und andere Aufzeichnungen zu führen, Streitigkeiten beizulegen oder um diese ADV durchzusetzen. Einmal gelöschte Kundendaten können nicht wiederhergestellt werden.