Rückgriffsrecht. Die Gesellschaften verzichten auf einen Rückgriff gegen den Spediteur und seine Arbeitnehmer sowie gegen den Zwischenspediteur, der den SVS gezeichnet hat, und dessen Arbeitnehmer.
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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)