Rückgriffsrecht. Die Versicherer verzichten auf einen Rückgriff gegen den Möbelspediteur und seine Arbeitnehmer. Soweit der Möbelspediteur sich bei der Ausführung des ihm übergebenen Auftrages nachgeordneter Spediteure sowie weiterer Beauftragter bedient hat, verzichten die Versicherer gegen jene Möbelspediteure auf ein Rückgriffsrecht, die diesen Versicherungsschein generell gezeichnet haben.
Appears in 7 contracts
Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)
Rückgriffsrecht. 1. Die Versicherer verzichten auf einen Rückgriff gegen den Möbelspediteur und seine Arbeitnehmer. Soweit der Möbelspediteur sich bei der Ausführung des ihm übergebenen Auftrages nachgeordneter Spediteure sowie weiterer Beauftragter bedient hat, verzichten die Versicherer gegen jene Möbelspediteure auf ein Rückgriffsrecht, die diesen Versicherungsschein generell gezeichnet haben.
2. Ein Rückgriff in voller Höhe ist jedoch gegen jeden gestattet, der den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)