Rücklieferung Musterklauseln

Rücklieferung. 6.1 Das Unternehmen wird dem Kunden nach dessen schriftlicher Aufforderung das Eigentum des Kunden (mit Ausnahme des Eigentums, das im Rahmen der Leistungen zerstört wurde) nach Erbringung der Leistungen an diesem Eigentum zurückliefern. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen die Art der Lieferung frei wählen und dabei als Vertreter des Kunden handeln. Vorbehaltlich der in Klausel 8 enthaltenen Bestimmungen übernimmt das Unternehmen dabei keinerlei Haftung bezüglich eines auf diesem Wege gelieferten Gegenstandes. Die in Klausel 8 enthaltenen Bestimmungen finden auf solche Personen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der Lieferung von Eigentum des Kunden an diesen ggf. beauftragt hat, entsprechend Anwendung, sofern die Parteien des Vertrags keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen haben.
Rücklieferung. 14.1 Die Rücklieferung der Mietsache erfolgt durch den Mieter selbst, wenn nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Rücklieferung. 6.1. Originalmedien können nach der Digitalisierung vom Kunden abgeholt oder per Post zurückgeschickt werden.
Rücklieferung. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Bei Mietverhältnissen ohne konkret bestimmtes Mieten- de hat der Mieter das Ende der Einsatzzeit rechtzeitig schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Solan- ge keine entsprechende Freimeldung vorliegt, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag vereinbart ist, um jeweils eine Woche, wenn der Mietpreis pro Woche vereinbart ist, bzw. um einen Monat, wenn der Mietpreis pro Monat vereinbart ist. Der Vermie- ter ist grundsätzlich berechtigt, den Zeitraum zwischen Freimeldung und Rückerlangung des Mietge- genstandes nach den ursprünglich vereinbarten Mietpreisen in Rechnung zu stellen. Der Mietgegenstand ist in voll funktionsfähigem, mit sämtlichem Zubehör (z.B. Ladegerät), ordnungs- gemäßem, gereinigtem und der Hingabe entsprechendem Zustand ohne Beschädigungen an den Vermieter zurückzugeben. Eventuelle Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Eintreffen am vom Vermieter bestimmten Ort durch eine schriftliche oder in Textform erfolgte Mängelanzeige mit Bekanntgabe der festgestellten Mängel beanstandet worden sind.
Rücklieferung. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung der Xxxxxxxxx dem Vermieter rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Rücklieferung. 7.2.1 Die Geräte werden, von einem durch Metabo beauftragten Transportunternehmen, an die vom Kunden, bei der Reparaturbeauftragung, angegebenen Adresse zurückgeschickt.
Rücklieferung. 26.1 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Beendigung der Mietzeit in dem gleichen Zustand und schaufelrein zurückzuliefern. Nach dem Einsatz auf chemisch oder sonst wie verschmutztem oder kontaminiertem Boden ist das Mietobjekt zudem vollständig zu reinigen. Bei der Rücklieferung hat eine spezifizierte schriftliche Übergabe des Mieters beizuliegen.
Rücklieferung. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Ver- mieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Bei Mietverhältnissen ohne konkret be- stimmtes Xxxxxxxx hat der Mieter das Ende der Einsatzzeit rechtzeitig schriftlich oder in Text- form anzuzeigen. Solange keine entsprechende Freimeldung vorliegt, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um einen Tag, wenn der Mietpreis pro Tag vereinbart ist, um jeweils eine Woche, wenn der Mietpreis pro Woche vereinbart ist, bzw. um einen Monat wenn der Mietpreis pro Monat vereinbart ist. Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, den Zeit- raum zwischen Freimeldung und Rückerlangung des Mietgegenstandes nach den ursprüng- lich vereinbarten Mietpreisen in Rechnung zu stellen.