Rückreise Musterklauseln

Rückreise. Die Allianz Assistance organisiert und bezahlt die Zusa t z- kosten für die Extra-Rückreise (Bahnbillet 1.Klasse, Flugti- cket Economy-Klasse) der versicherten Person bezie- hungsweise des versicherten Familienmitglieds, bezie- hungsweise, sofern sinnvoll und zumutbar, die Transp o rt - kosten für die Fortführung der Reise. Wenn eine versicherte Person die Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen muss, wer- den ihr durch die Allianz Assistance die Kosten für den nicht benützten Teil der Reise anteilmässig zum Preis d e s versicherten Arrangements zurückersta ttet. Die Ent- schädigung ist auf CHF 15'000.- pro versicherte Person und Ereignis, im Maximum auf CHF 60'000.- für al l e P e r- sonen zusammen, beschränkt, unabhängig von der Anzahl Buchungen. Keine Rückerstattung erfolgt für die Kosten der ursprünglich gebuchten Heimreise sowie für die n i ch t benützten, ursprünglich gebuchten Unterkunftsleistungen , sofern die Allianz Assistance die Kosten für die Ersatzu n - terkunft übernimmt.
Rückreise. Übernahme der Kosten für die Rückreise aller Insassen an Ihren Wohnort mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Schweiz: Bahnbillett 1. Klasse/Ausland: Bahnbillett 1. Klasse oder Flugticket Economy-Klasse, wenn die Bahnreise sechs Stunden übersteigt). Erfolgt die Rückreise in Ihrem Wohnstaat mit einem Taxi, da kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, werden dafür maximal CHF 300.– vergütet.
Rückreise. Die Reise an die Wohnsitzadresse im Wohnsitzland. • Schwangerschaftskomplikationen Folgende von einem Arzt bestätigte unvorhergesehene Schwan- gerschaftskomplikationen: Toxikose, Gestationshypertonie, Prä- eklampsie, Bauchhöhlenschwangerschaft, Blasenmole, Hyper- emesis gravidarum, Blutungen während der Schwangerschaft, vorzeitige Plazentalösung, Plazenta praevia, nachgeburtliche Blutungen, retinierte Plazenta, Fehlgeburt, Totgeburt, medizi- nisch notwendige Notkaiserschnitte / medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch und Frühgeburten oder drohende frühzeitige Wehen mehr als 8 Wochen (bzw. 16 Wochen im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft) vor dem erwarteten Geburts- termin. • Sehverlust Totaler und unwiederbringlicher Verlust der Sehkraft an einem oder beiden Augen; dieser Verlust liegt vor, wenn die verbleiben- de Sehkraft mit Sehhilfe maximal 3 / 60 auf der Snellen- Skala beträgt. • Sportarten und Aktivitäten Folgende Sportarten und Aktivitäten, sind in jedem Fall vom Ver- sicherungsschutz im Rahmen von Abschnitt H – Reiseunfall aus- geschlossen: • Abseilen • Gletscherskifahren • Segeln (außerhalb von 20 Seemeilen Entfernung von der Küste) • Tauchen (siehe folgende Ausnahme) • Tauchen ist versichert, sofern eine notwenige Qualifikation besteht und unter der Leistung eines akkreditierten Dive Marshals, Tauchlehrers oder Tauchführers und innerhalb der Richtlinien der jeweiligen Tauch- oder Ausbildungs- agentur oder -organisation getaucht wird: • PADI Open Water - 18 Meter • PADI Advanced Open Water - 30 Meter • BSAC Ocean Diver - 20 Meter • BSAC Sporttaucher - 35 Meter • BSAC Tauchlehrer - 50 Meter Die AXA muss jeder gleichwertigen Qualifikation zustim- men. Wenn die versicherte Person keine Qualifikation hat, versichert die AXA nur bis zu einer Tiefe von 18 Metern. • Skidoo / Schneemobilfahren • Trekking (über 4000 Meter ohne Kletterausrüstung) • Kriegsspiele Generell gilt, dass Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten Handlungen, durch die man sich wissentlich einer Gefahr aus- setzt, ausgeschlossen sind. • Streik Jede Form von Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel, die Produktion von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu stoppen, einzuschränken oder zu behindern. • Terrorismus Eine Handlung, einschließlich unter anderem der Ausübung von Kraft oder Gewalt und / oder der Androhung derselben von Per- sonen oder Gruppen von Personen, unabhängig davon, ob diese allein oder im Auftrag von oder in Verbindung mit Organisatio- nen oder Regierunge...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.