Rückreise Musterklauseln

Rückreise. Die Allianz Assistance organisiert und bezahlt die Zusa t z- kosten für die Extra-Rückreise (Bahnbillet 1.Klasse, Flugti- cket Economy-Klasse) der versicherten Person bezie- hungsweise des versicherten Familienmitglieds, bezie- hungsweise, sofern sinnvoll und zumutbar, die Transp o rt - kosten für die Fortführung der Reise.
Rückreise. Die Reise an die Wohnsitzadresse im Wohnsitzland. • Schwangerschaftskomplikationen Folgende von einem Arzt bestätigte unvorhergesehene Schwan- gerschaftskomplikationen: Toxikose, Gestationshypertonie, Prä- eklampsie, Bauchhöhlenschwangerschaft, Blasenmole, Hyper- emesis gravidarum, Blutungen während der Schwangerschaft, vorzeitige Plazentalösung, Plazenta praevia, nachgeburtliche Blutungen, retinierte Plazenta, Fehlgeburt, Totgeburt, medizi- nisch notwendige Notkaiserschnitte / medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch und Frühgeburten oder drohende frühzeitige Wehen mehr als 8 Wochen (bzw. 16 Wochen im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft) vor dem erwarteten Geburts- termin. • Sehverlust Totaler und unwiederbringlicher Verlust der Sehkraft an einem oder beiden Augen; dieser Verlust liegt vor, wenn die verbleiben- de Sehkraft mit Sehhilfe maximal 3 / 60 auf der Snellen- Skala beträgt. • Sportarten und Aktivitäten Folgende Sportarten und Aktivitäten, sind in jedem Fall vom Ver- sicherungsschutz im Rahmen von Abschnitt H – Reiseunfall aus- geschlossen: • Abseilen • Gletscherskifahren • Segeln (außerhalb von 20 Seemeilen Entfernung von der Küste) • Tauchen (siehe folgende Ausnahme) • Tauchen ist versichert, sofern eine notwenige Qualifikation besteht und unter der Leistung eines akkreditierten Dive Marshals, Tauchlehrers oder Tauchführers und innerhalb der Richtlinien der jeweiligen Tauch- oder Ausbildungs- agentur oder -organisation getaucht wird: • PADI Open Water - 18 Meter • PADI Advanced Open Water - 30 Meter • BSAC Ocean Diver - 20 Meter • BSAC Sporttaucher - 35 Meter • BSAC Tauchlehrer - 50 Meter Die AXA muss jeder gleichwertigen Qualifikation zustim- men. Wenn die versicherte Person keine Qualifikation hat, versichert die AXA nur bis zu einer Tiefe von 18 Metern. • Skidoo / Schneemobilfahren • Trekking (über 4000 Meter ohne Kletterausrüstung) • Kriegsspiele Generell gilt, dass Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten Handlungen, durch die man sich wissentlich einer Gefahr aus- setzt, ausgeschlossen sind. • Streik Jede Form von Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel, die Produktion von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu stoppen, einzuschränken oder zu behindern. • Terrorismus Eine Handlung, einschließlich unter anderem der Ausübung von Kraft oder Gewalt und / oder der Androhung derselben von Per- sonen oder Gruppen von Personen, unabhängig davon, ob diese allein oder im Auftrag von oder in Verbindung mit Organisatio- nen oder Regierunge...
Rückreise. Übernahme der Kosten für die Rückreise aller Insassen an Ihren Wohnort mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Schweiz: Bahnbillett 1. Klasse/Ausland: Bahnbillett 1. Klasse oder Flugticket Economy-Klasse, wenn die Bahnreise sechs Stunden übersteigt). Erfolgt die Rückreise in Ihrem Wohnstaat mit einem Taxi, da kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, werden dafür maximal CHF 300.– vergütet.

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  • Preise Alle Preise von ENIP AG verstehen sich mangels abweichender Angaben in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten etc. wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Die Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeit während der ortsüblichen normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und abgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu vertretender Überstundenarbeit sind die Zuschläge der ENIP AG vom Besteller zu bezahlen. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden nach Aufwand zu ENIP AG Tarifsatz verrechnet. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlender Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen oder zum Bauwerk, an welchem die Leistungen ausgeführt werden, werden vom Besteller nach Aufwand vergütet. Der Mindest- Rechnungsbetrag beträgt, auch wenn der Wert der Bestellung unter CHF 50.00 liegt, in jedem Fall CHF 50.00 exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind ohne ausdrückliche andere Regelung ohne jeden Abzug nach Erbringung einer Leistung oder Teilleistung fällig und innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Zahlungstermin gilt als Verfalltag. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss ENIP AG aufgrund eines Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist sie ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte ohne weiteres befugt, die weitere Ausführung der vertraglichen Arbeiten auszusetzen und vom Besteller Sicherheiten zu verlangen. Erhält ENIP AG keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ferner hat der Besteller, hält er die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ohne Mahnung vom vereinbarten Fälligkeitstermin einen Verzugszins von 10% p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Zurückbehaltung von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

  • Warnhinweise Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Basisprospekt vom 16. Xxxx 2023 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 11. Mai 2023, vom 19. Juli 2023, vom 7. August 2023, vom 2. Oktober 2023 und vom 18. Oktober 2023 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) (der "Basisprospekt") der Goldman Sachs Finance Corp International (die "Emittentin") verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den Basisprospekt und die jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Ganzes stützen. Der Anleger kann sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder, dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer Die vorliegenden Wertpapiere sind Autocallable Wertpapiere bezogen auf den S&P 500® Index (die "Wertpapiere"). ISIN: JE00BLS2TL88 WKN: GP2K84 Common Code: 181492058 Die Emittentin Goldman Sachs Finance Corp International ("GSFCI"). Ihr eingetragener Sitz befindet sich in 00 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx, Xxxxxx XX0 0XX und ihr Legal Entity Identifier (LEI) lautet 549300KQWCT26VXWW684. Der/die Anbieter Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Kontaktdaten: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Zuständige Behörde Der Basisprospekt wurde am 17. Xxxx 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Xxxxx- Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (Telefonnummer: (+00) 00000000) gebilligt.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Hinweise Im elterlichen Haushalt lebende Kinder, die von den Eltern erzogen und unterhalten werden, sind verpflich- tet, den Eltern in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstel- lung entsprechenden Weise in ihrem Hauswesen und Geschäft zu helfen. Jedoch können auch diese Kinder je nach Art und Umfang Leistungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage im Unternehmen der Eltern erbringen.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.