Common use of Rückstau Clause in Contracts

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Hausratversicherung, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch aus den gebäude- eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch oder b) Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringtRückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsnieder- schläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringtdessen zugehörigen Einrichtungen, unmittelbar austritt.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.. Dies gilt nur, wenn

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Samples: Hausratversicherung, Hausrat Und Glas Versicherung, Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsnieder- schläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen ver- bundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.. Dies gilt nur, wenn

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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch aus den gebäudeeigenen Ablei- tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringtRückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung Und Glasversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden ste- henden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbunde- nen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Insurance Agreement, Hausratversicherung, Insurance Agreement

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsniederschlä- ge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit da- mit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem der Wasserversorgung des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen ober- irdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäu- deeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Einrich- tungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus aus 1. dem Rohrsystem der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen oder 2. den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Rohren des versicherten Gebäudes (dies gilt nicht für Drainagen) oder damit verbundenen Einrichtungen dessen zugehörigen Einrichtungen, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, in das Gebäude eindringt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Rückstau. Rückstau liegt dann vor, wenn Wasser durch Ausuferung Ausufe- rung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig Witterungsnieder-schläge be- stimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ableitungs- rohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsniederschlägen bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen oberirdi- schen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witte- rungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ablei- tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder b) Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Das gilt nur, wenn a. eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung – Ferienhauskonzept

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden ste- henden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig be- stimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbun- denen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung Ausufe- rung von oberirdischen (stehenden oder fließendenflie- ßenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsnie- derschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäude- eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbun- denen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Gewerbe Sachversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Ge- wässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig be- stimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ablei- tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäudeeige- nen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge- bäude eindringt. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein: a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder flie- ßend. b. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen. Drainagen zählen nicht zu den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2018)

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Einrich- tungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen ver- bundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Inhaltsversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Ge- wässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig bestim- mungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ableitungsroh- ren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge- bäude eindringt.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen ge- bäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Produktbezogene Bedingungen

Rückstau. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Gewässern; b) Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witte- rungsniederschläge bestimmungswidrig aus den dem gebäudeeigenen Ableitungsrohren Rohrsystem oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge- bäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.. Das gilt nur, wenn

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.. Das gilt nur, wenn a. eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Hausratversicherung – Homecare (Bb VHB 2019 Homecare)

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Ge- wässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig be- stimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ableitungs- rohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Gebäu- de eindringt.. Dies gilt nur, wenn

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäudeeige- nen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge- bäude eindringt. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein: a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder fließend. b. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen. Drainagen zählen nicht zu den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2021)

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Voraussetzung für die Versicherung von Rückstauschäden ist eine funktionierende Rückstauklappe.

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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenfließen- den) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäude- eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungsnieder- schläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder damit verbundenen dessen zugehörigen Einrichtungen in das Gebäude eindringtaustritt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder o- der durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt, in denen sich die versicherten Sachen befinden. Dies gilt nur, wenn - eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder - Witterungsniederschläge (z. X. Xxxxxxxxxx) den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig bestimmungs- widrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn a. eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder flie- ßenden) Gewässern oder x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung – Protect

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witte- rungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Insurance Agreement

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen oberirdi- schen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witte- rungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ablei- tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Gebäu- de eindringt.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn a. eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Wohngebäudeversicherung – Homecare

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäude- eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt, verursacht durch a) Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder fließend, oder b) Witterungsniederschläge wie z. X. Xxxxxxxxxx.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge Witterungs- niederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen gebäude- eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt, verursacht durch a) Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder flie- ßend, oder b) Witterungsniederschläge, wie z. X. Xxxxxxxxxx.

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Samples: Versicherungsbedingungen