Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
B oder A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen gebäudeeige- nen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Einrich- tungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenflie- ßenden) Gewässern oder
B 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.2.1 A 6.5.3.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
B 6.4.2.2 A 6.5.3.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbun- denen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wennwenn folgende Ereignisse den Rückstau verursacht haben:
B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Gewässern, oder
B A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht habenWitterungsniederschläge.
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Samples: Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
B A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen gebäudeei- genen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
B 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbun- denen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wennwenn folgende Ereignisse den Rückstau verursacht haben:
B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenflieftenden) Gewässern Gewässern, oder
B A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht habenWitterungsniederschläge.
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Samples: Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge> bäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.2.1 wenn B6>4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenLieSenden) Gewässern oder
B 6.4.2.2 oder B6>4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Hausratversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.2.1 A 7.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
B 6.4.2.2 A 7.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
B 6.4.2.1 5.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenfließen- den) Gewässern oder
B 6.4.2.2 5.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
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Samples: Wohngebäudeversicherung