Common use of Rückstau Clause in Contracts

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B oder A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen gebäudeeige- nen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Einrich- tungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenflie- ßenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 A 6.5.3.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 A 6.5.3.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbun- denen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wennwenn folgende Ereignisse den Rückstau verursacht haben: B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Gewässern, oder B A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht habenWitterungsniederschläge.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen gebäudeei- genen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Ein- richtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen verbun- denen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wennwenn folgende Ereignisse den Rückstau verursacht haben: B A 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenflieftenden) Gewässern Gewässern, oder B A 6.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht habenWitterungsniederschläge.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge> bäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 wenn B6>4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenLieSenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 oder B6>4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Hausratversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 A 7.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder B 6.4.2.2 A 7.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn B 6.4.2.1 5.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenfließen- den) Gewässern oder B 6.4.2.2 5.4.2.2 Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.

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Samples: Wohngebäudeversicherung