Common use of Rückstau Clause in Contracts

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt. c) Nicht versicherte Schäden

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt. c) Nicht versicherte Schäden

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen gebäudeei- genen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein: a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder fließend. c) Nicht versicherte Schädenb. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen.

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Samples: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (Vhb 2021)

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ablei- tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt. c) Nicht versicherte Schäden

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung