Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt. c) Nicht versicherte Schäden
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt.
c) Nicht versicherte Schäden
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen gebäudeei- genen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein:
a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder fließend.
c) Nicht versicherte Schädenb. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen.
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Samples: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (Vhb 2021)
Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ablei- tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt.
c) Nicht versicherte Schäden
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung