Common use of Rückstau Clause in Contracts

Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbunde- nen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbo- dens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versi- cherungsnehmer nachweist, dass

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Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbunde- nen verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbo- densErd- bodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren Erdin- neren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsneh- mer nachweist, dass

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Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Ge- wässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig bestim- mungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren Ableitungsroh- ren oder damit verbunde- nen verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge- bäude eindringt. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbo- densErdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass

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