Rücktritt / Kündigung / Stornierung Musterklauseln

Rücktritt / Kündigung / Stornierung. Dauerschuldverhältnisse ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sind durch bei- de Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schrift- lich kündbar, soweit nicht abweichend hiervon eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Das Recht der Vertragsparteien zur vorzeitigen, außerordentlichen Kün- digung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund der Agentur zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Rechnungen oder Leistungspauschalen in Zahlungsverzug gerät. Im Falle der Kündigung des Auftrages seitens des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, 40 % des vereinbarten Honorars für die Bearbeitung des Auftrages und entgangenen Gewinns zu fordern, es sei denn, der Auf- traggeber weist einen tatsächlich geringeren Schaden nach. Die Möglich- keit der Geltendmachung eines tatsächlichen, höheren Schadensersatzan- spruchs bleibt unberührt. Gesellschaft für Information und Public Relations mbH Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Fon: 0000 00000-0 Fax: 0000 00000-00 xxxx@xxx-xxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx Geschäftsführer Xxxxx Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Hannover HRB 7503 Nord/LB Hannover Kto.-Nr. 101 417 517 BLZ 250 500 00 Dresdner Bank AG Hannover Kto.-Nr. 523 123 100 BLZ 250 800 20 Sparkasse Hannover Kto.-Nr 205 74 95 BLZ 250 502 99 USt.-IdNr. DE115823797 St.-Nr. 2325 02527100915 Mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Abrechnungen wird die Agentur alle für die Verwendung benötigten Nutzungsrechte in dem Umfang an den Auftraggeber übertragen, wie dies für den Auftrag verein- bart ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die noch nicht oder nicht vollständig vergütet worden sind, verbleiben bis zum Ausgleich sämtlicher gestellter Rechnungen bei der Agentur. Von der Agentur zur Verfügung gestellte Bilder, Grafiken, Texte und Soft- warelösungen sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht anders ver- einbart, räumt die Agentur dem Auftraggeber nicht ausschließliche Nut- zungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Dauer des Einsatzes des Werbemittels ein. Die darüber hinausgehenden Verwendungen der Erzeugnisse oder Teilen hiervon, insbesondere die Be- arbeitung oder Veränderung, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Schadensersatzansprü- chen Dritter we...
Rücktritt / Kündigung / Stornierung. Ein kostenloser Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung – auch aus wichtigem oder besonderem Grund – muss schriftlich und bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei einer späteren Stornierung, bis 24 Std. vor Beginn der Veranstaltung, wird die halbe Teilnahmegebühr berechnet. Bei einer kurzfristigen Stornierung, weniger als 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Maßgebend ist der Posteingangsstempel / Zugang der Stornierung bei der ifa systems AG. Ist eine kostenlose Stornierung zeitlich nicht mehr möglich, kann sich der Teilnehmer in der Veranstaltung vertreten lassen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise bei Nicht-Erscheinen zu einzelnen Tagen einer mehrtägigen Veranstaltung ist jedoch die gesamte Veranstaltungsgebühr zu bezahlen / geschuldet. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der ifa systems AG Aufwendungen in wesentlichem Umfang erspart geblieben sind.
Rücktritt / Kündigung / Stornierung. Im Falle des Rücktritts hat der Auftraggeber STUDIO D4 darüber hinaus den entgangenen Gewinn sowie die eine anteilige Stornierungsgebühr, die sich prozentual an der Höhe der vereinbarten Vergütung bemisst, nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen werden durch STUDIO D4 unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass STUDIO D4 kein Schaden oder kein Schaden in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und wird mit dem Zugang bei STUDIO D4 wirksam. Das Recht zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Vereinbarungen unberührt.
Rücktritt / Kündigung / Stornierung. 16.1 Erfolgt seitens des Auftraggebers ein Vertragsrücktritt ohne dass Little Kitchen hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat oder eine Kündigung des Vertrags, so hat Little Kitchen die Xxxx gegenüber dem Auftraggeber statt eines konkret berechneten Schadensersatzanspruchs folgende Pauschalen gelten zu machen: - ab Vertragsabschluss bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Vergütung - bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Vergütung - bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35 % der Vergütung - bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Vergütung - bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Vergütung Bei Stornierungen ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder am Liefertag selbst, behällt sich Little Kitchen vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, zuzüglich ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich Little Kitchen vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Vertragsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits getätigte Anzahlungen oder Kautionsleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet. Soweit der Auftraggeber nachweist, dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden für Little Kitchen entstanden ist, ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. Little Kitchen ist ebenfalls berechtigt nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Pauschalierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Auftraggeber zu ersetzen.
Rücktritt / Kündigung / Stornierung. Bei einer Stornierung einer zuvor verbindlichen zugesagten Veranstaltung erheben wir folgende Stornogebühren: Nach Bestätigung ist die Anzahlung ebenfalls der Stornowert. Ansonsten gilt: bis 30 Tage vor der Veranstaltung 33% bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% ab 14 Tage vor der Veranstaltung 100% des Auftragswertes Der Auftragswert umfasst sämtliche im Angebot enthaltene Leistungen. Bei Veranstaltungen die nach Verbrauch abgerechnet werden, wird die Stornogebühr vom geschätzten Umsatz errechnet. Bei vermittelten Fremdleistungen wie Xxxxx, Künstler etc. gelten deren Stornogebühren.
Rücktritt / Kündigung / Stornierung. Ein kostenloser Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung – auch aus wichtigem oder besonderem Grund – muss schriftlich und bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfol- gen. Bei einer späteren Stornierung bis 24 h vor Beginn der Veranstaltung wird die halbe Teilnahmegebühr berechnet. Maßgebend ist der Posteingangsstempel / Zugang der Stornie- rung bei medatixx. Ist eine kostenlose Stornierung zeitlich nicht mehr möglich, kann sich der Teilnehmer in der Veranstaltung vertreten las- sen. Bei einer Entschuldigung beziehungsweise bei Nichter- scheinen zu einzelnen Tagen einer mehrtägigen Veranstaltung ist gleichwohl die gesamte Veranstaltungsgebühr zu bezah- len/geschuldet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der medatixx in wesentlichem Umfang Aufwendun- gen erspart geblieben sind.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.