Rücktritt und Kündigung. (1) Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. (2) Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. (3) Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder (a) das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt; (b) oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 3. a. soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
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Rücktritt und Kündigung. (1) 10.1 Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) 10.2 Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.
(3) 10.3 Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder
(a) 10.3.1 das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt;
(b) 10.3.2 oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 3. a. soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
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Rücktritt und Kündigung. (1) 10.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) 10.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.
(3) 10.3. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder
(a) 10.3.1. das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt;
(b) 10.3.2. oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.3.2.; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 3Ziffer
3.1. a. soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
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Rücktritt und Kündigung. (1) Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.
(3) Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder
(a) das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt;
(b) oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen zuzurech- nen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.(b); in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 3. a. (a) soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
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Rücktritt und Kündigung. (1) 10.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
(2) 10.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.
(3) 10.3. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur entweder
(a) 10.3.1. das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt;
(b) 10.3.2. oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Möbelspediteurs zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Ziffer 3. b.3.2.; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Ziffer 33.1. a. soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
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