Rügepflicht. 11.1 Der Kunde wird die gelieferte Software innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung durch NEVARIS untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und grundlegende Funktionsfähigkeiten. Mängel, die hierbei erkannt werden oder erkennbar sind, müssen NEVARIS innerhalb weiterer 10 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden (Schriftform gemäß § 126 BGB ist erforderlich; Ziffer 2.4 Teil A gilt insofern nicht). Die Rüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten, so dass NEVARIS eine Beurteilung der Mängel möglich ist. 11.2 Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 11.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder soweit NEVARIS eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. 11.4 Eine Rüge des Kunden setzt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht aus. 11.5 Die Rügepflicht gilt auch für Software, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und der Wartung oder Support erhält.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Rügepflicht. 11.1 Der Kunde wird die gelieferte Software innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung durch NEVARIS 123erfasst untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und grundlegende Funktionsfähigkeiten. Mängel, die hierbei erkannt werden oder erkennbar sind, müssen NEVARIS 123erfasst innerhalb weiterer 10 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden (Schriftform gemäß § 126 BGB ist erforderlich; Ziffer 2.4 Teil A gilt insofern nicht). Die Rüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten, so dass NEVARIS 123erfasst eine Beurteilung der Mängel möglich ist.
11.2 Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.
11.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder soweit NEVARIS 123erfasst eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
11.4 Eine Rüge des Kunden setzt die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht aus.
11.5 Die Rügepflicht gilt auch für Software, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und der Wartung oder Support erhält.
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