Common use of Sachlicher Geltungsbereich Clause in Contracts

Sachlicher Geltungsbereich. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft abzuschließenden Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht gelten als Grundlage für die Auftragsdurchführung in nachfolgender Reihenfolge: 1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen; 1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen; 1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingung-en“ der Max-Planck-Gesellschaft; 1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh-rung von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung; 1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige ein- schlägige Gesetze und Verordnungen, in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der Max-Planck-Gesellschaft, die damit Bestandteil des Angebotes und bei dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen. Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingun-gen" sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abweichung bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Sachlicher Geltungsbereich. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft GWDG abzuschließenden Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und u nd Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht gelten als Grundlage für die Auftragsdurchführung in nachfolgender Reihenfolge: 1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen; 1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen; 1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingung-enVertragsbedingungen“ der Max-Planck-GesellschaftGWDG; 1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh-rung Ausführung von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung; 1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige ein- schlägige einschlägige Gesetze und Verordnungen, in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der Max-Planck-GesellschaftGWDG, die damit Bestandteil des Angebotes und bei dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters/Bieters/ Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen. Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingun-genVertragsbedingungen" sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abweichung bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Sachlicher Geltungsbereich. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft abzuschließenden abzuschließen- den Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht gelten als Grundlage für die Auftragsdurchführung in nachfolgender Reihenfolge: 1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen; 1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen; 1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingung-Vertragsbedingung- en“ der Max-Planck-Gesellschaft; 1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh-Ausfüh- rung von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung; 1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige ein- schlägige Gesetze und Verordnungen, in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der Max-Planck-Planck- Gesellschaft, die damit Bestandteil des Angebotes und bei dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die Anwendbarkeit An- wendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen. Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingun-Vertragsbedingun- gen" sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abweichung Abwei- chung bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Sachlicher Geltungsbereich. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft abzuschließenden abzuschließen- den Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht gelten als Grundlage für die Auftragsdurchführung in nachfolgender Reihenfolge: 1.1 der Wortlaut der Beauftragung (Auftrags- oder Zuschlagsschreiben bzw. Vertrag) einschließlich eventueller Leistungsbeschreibungen und Anlagen; 1.2 soweit vereinbart: Ergänzende Vertragsbedingungen; 1.3 die nachstehenden "Zusätzlichen Vertragsbedingung-Vertragsbedingung- en“ der Max-Planck-Gesellschaft; 1.4 die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh-rung von Leistungen" (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung; 1.5 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie sonstige ein- schlägige Gesetze und Verordnungen, in der jeweils gültigen Fassung. Mit der Abgabe eines Angebotes akzeptiert der Bieter diese "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" der Max-Planck-Planck- Gesellschaft, die damit Bestandteil des Angebotes und bei dessen Annahme Vertragsbestandteil werden. Die Anwendbarkeit An- wendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers ist hierdurch ausgeschlossen. Abweichungen von den "Zusätzlichen Vertragsbedingun-Vertragsbedingun- gen" sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als Abweichung Abwei- chung bezeichnet und vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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