Schadensersatz und Haftungsbeschränkung Musterklauseln

Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 1. AZ frs haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 10.1 Die FUT haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund: • Für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der FUT oder Erfüllungsgehil- fen der FUT beruhen. • Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von der FUT oder Erfül- lungsgehilfen verursacht werden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Be- schränkung auf der vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. • Nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwin- genden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 11.1 Hält Deutsche Glasfaser die wichtigsten technischen Leistungsdaten ihrer Leistungen nicht ein, so ergeben sich etwaige Entschädigungs- und Erstattungs- regelungen aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 11.
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 12.1. Vorbehaltlich der Ziffer 12.2. wird die gesetzliche Haftung von AZ für Schadensersatz wie folgt beschränkt: AZ haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; AZ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber von allen Verlusten, Kosten, Ausgaben oder Haftungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustel- len, die sich aus einem Anspruch eines Dritten gegen den Lizenzgeber ergeben, der auf der Verwendung der Software oder einer ihrer Anpassungen, Aktualisierungen und/oder Korrek- turen durch den Lizenznehmer beruht. Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer gegenüber nicht für Schäden, die der Lizenzneh- mer infolge der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer erleidet, unabhängig davon, ob solche Schäden aus Vertragsbruch, unerlaubter Handlung oder anderweitig entstehen. Insbesondere und der Klarheit halber, aber ohne Einschränkung der Allgemeinheit dieser Xxxxxxx, haftet der Lizenzgeber in keiner Weise für den Fall, dass die Software falsche oder ungenaue Messergebnisse und/oder Ableitungen daraus liefert, die direkt oder indirekt zu Schäden an Rohstoffen und/oder Werkzeugen und Produkten führen. Der Lizenznehmer hat die Software getestet und verlässt sich bei ihrer Nutzung auf sein eigenes Urteilsvermögen. Der Lizenzgeber garantiert, dass die Nutzung der ursprünglich zur Verfügung gestellten Soft- ware keine Patente, Urheberrechte oder Warenzeichen verletzen wird. Die hier dargelegten Verpflichtungen sind von der jeweils anderen Partei abhängig:
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 1. Die Haftung von SL sowie die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SL für schuldhaft verursachte Schäden ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 6.1 Die Haftung der entwicklungsschmiede ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 9.1 Die Haftung von Keyou gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser AGB eingeschränkt. Alle hierin nicht ausdrücklich genannten Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche – sind ausgeschlossen. KEYOU haftet jedoch nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 10.1 Die WF haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund:
Schadensersatz und Haftungsbeschränkung. 12.1. Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz