Schadensfall. Jedes Ereignis, das einen möglichen Anspruch auf Versicherungsleistungen begründet, muss während der Gültigkeit des betreffenden Versicherungs- schutzes eintreten und innerhalb der hierin festgelegten Zeiträume oder, falls kein Zeitraum festgelegt wurde, bis spätestens 6 Monate nach Ende des Versicherungszeitraums gemeldet werden.
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