Schadensfeststellung. Ein Schadensfall ist vom AN ehestens dem AG zu melden und zu dokumentieren.
Schadensfeststellung. Ein Schadensfall ist vom AN ehestens dem AG zu melden und zu dokumentieren. Er hat zudem alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die notwendig und/oder sinnvoll sind, um eine unverzügliche Abwicklung durch die Versicherung sicher zu stellen
Schadensfeststellung. 35.1) Bei der Annahme und Auslieferung der Güter sowie beim Direktumschlag stellt die NTB lediglich solche Mängel fest, die äußerlich leicht erkennbar sind (vgl. Nr. 10). Das Ergebnis wird schriftlich niedergelegt oder auf elektronischen Datenträgern erfasst und dem Verfügungsberechtigten auf Verlangen mitgeteilt.
Schadensfeststellung. Unbeschadet der in den Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Artikel 10 ff. ist der Versicherungsnehmer verpflichtet: Der Versicherungsnehmer hat zudem alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die dazu notwendig sind, den Schaden zu erfassen, die Rechte der Versicherungsgesellschaft zu wahren und zu schützen, die Schadenserfassung zu ermöglichen sowie alle Unterlagen bereitzustellen, die die Existenz, die Art und den Wert der versicherten Güter belegen. Der Versicherungsnehmer oder eine stellvertretende Person muss im Falle von Diebstahl oder Raub umgehend die zuständigen Behörden hinzuziehen und eine ausführliche Beschreibung zum Sachverhalt, die erforderlichen Angaben zur Bestimmung und Feststellung des Schadens, des Fahrers und eventueller Zeugen liefern. Er hat darüber hinaus über das Vorhandensein von Diebstahlalarmanlagen oder anderen Sicherheitssystemen zu informieren und eine Kopie über die Erstattung einer Anzeige einzureichen.
Schadensfeststellung. Wird an einem Container während der Abstellung im Terminal eine Beschädigung festgestellt, so veranlasst TFG die Aufnahme des Tatbestandes. Der Verfügungsberechtigte erhält auf Antrag eine Kopie der Schadensaufnahme. Aus der Aufnahme des Tatbestandes und der Abgabe einer Kopie der Schadensaufnahme kann kein Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch an TFG abgeleitet werden.
Schadensfeststellung. Wenn von der Yacht ein Unfall oder Schaden verursacht wird, ersucht der Nutzer / Skipper die nächstgelegene Hafenbehörde um Feststellung des Schadens oder Unfalls und der Umstände, unter denen er verursacht wurde, und um Erstellung einer schriftlichen Aufzeichnung und Erklärung hierüber. Er ist verpflichtet, gleichzeitig den Verein, vertreten durch den Bootswart oder ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, über den Unfall / Schaden zu unterrichten.
Schadensfeststellung. 27.1. BTS stellt lediglich solche Mängel bei der Aufnahme und Auslieferung bzw. Übergabe von Gütern, sowie bei Umschlagsak- tivitäten fest, die offensichtlich und äußerlich leicht erkennbar sind. Der Mangel wird auf den zugehörigen Aufträgen oder sonst schriftlich festgehalten und dem Berechtigten zügig in geeigneter Weise mitgeteilt.
Schadensfeststellung. (1) Bei der Annahme und Auslieferung bzw. Übergabe der Güter sowie beim Direktumschlag stellt der Auftragnehmer lediglich solche Mängel an den Gütern und den Transportmitteln fest, die äußerlich leicht erkennbar sind. Das Ergebnis wird auf den zugehörigen Aufträgen vermerkt oder sonst schriftlich niedergelegt und dem Berechtigten auf Verlangen mitgeteilt.
Schadensfeststellung. Artikel 19 Behandlung der Schäden
Schadensfeststellung. 18.1 Wird die Beschädigung eines Wagens oder der Verlust bzw. die Beschädigung von am Wagen angeschriebenen losen Wagenbestandteilen von einem EVU entdeckt oder vermutet oder vom Halter behauptet, so hat das EVU die Art der Beschädigung oder des Verlustes und, soweit möglich, die Ursache des Schadens sowie den Zeitpunkt seines Entstehens unverzüglich und nach Möglichkeit in Gegenwart des Halters in einem Schadensprotokoll (Anlage 4) festzuhalten.