Schadensregulierung. Die Schadensregulierung erfolgt ab dem 30. Tag nach Erhalt der Schadensmeldung, durch Vereinbarung zwi- schen den Parteien bzw. die Parteien können mit der Entscheidung zwei Sachverständige beauftragen, von denen einer von der Gesellschaft und der an- dere vom Versicherungsnehmer benannt wird. Sind sich die Sachverständigen uneinig, benennen sie einen dritten Sachverständigen und fällen ihre Entscheidungen mehrheitlich. Benennt eine Partei keinen Sachverständi- gen oder einigen sich die Sachverständigen nicht über die Xxxx des dritten Sachverständigen, wird dieser vom Prä- sidenten des Landgerichtes am Wohnsitz des Versicherten ernannt. Die Sachverständigen entscheiden ohne jegliche gerichtliche Formalität und ihre Entscheidungen sind un- anfechtbar und bindend für die Parteien, auch wenn der Sachverständige, der eine abweichende Meinung vertritt, nicht unterzeichnet hat. Jede Partei trägt die Kosten ihres eigenen Sachverständigen. Die Kosten des dritten Sachverständigen tragen die Gesellschaft und der Versicherte zu gleichen Teilen. Die Sachver- ständigen sind von allen gerichtlichen Formalitäten ent- bunden.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung
Schadensregulierung. Die Schadensregulierung erfolgt ab dem 30. Tag nach Erhalt der Schadensmeldung, durch Vereinbarung zwi- schen zwischen den Parteien bzw. die Parteien können mit der Entscheidung zwei Sachverständige beauftragen, von denen einer von der Gesellschaft und der an- dere andere vom Versicherungsnehmer benannt wird. Sind sich die Sachverständigen uneinig, benennen sie einen dritten Sachverständigen und fällen ihre Entscheidungen mehrheitlich. Benennt eine Partei keinen Sachverständi- gen Sachverständigen oder einigen sich die Sachverständigen nicht über die Xxxx des dritten Sachverständigen, wird dieser vom Prä- sidenten Präsidenten des Landgerichtes am Wohnsitz des Versicherten ernannt. Die Sachverständigen entscheiden unanfechtbar ohne jegliche gerichtliche Formalität und ihre Entscheidungen sind un- anfechtbar und bindend für die Parteien, auch wenn der Sachverständige, der eine abweichende Meinung vertritt, nicht unterzeichnet hat. Jede Partei trägt die Kosten ihres eigenen Sachverständigen. Die ; die Kosten des dritten Sachverständigen tragen die Gesellschaft und der Versicherte zu gleichen Teilen. Die Sachver- ständigen Sachverständigen sind auf Antrag von einer der beiden Parteien von allen gerichtlichen Formalitäten ent- bundenentbunden.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder, Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Schadensregulierung. Die Schadensregulierung erfolgt ab dem 30. Tag nach Erhalt der Schadensmeldung, durch Vereinbarung zwi- schen Vereinba- rung zwischen den Parteien bzw. die Parteien können mit der Entscheidung zwei Sachverständige beauftragen, von denen einer von der Gesellschaft und der an- dere andere vom Versicherungsnehmer benannt wird. Sind sich die Sachverständigen Sach- verständigen uneinig, benennen sie einen dritten Sachverständigen Sach- verständigen und fällen ihre Entscheidungen mehrheitlichmehrheit- lich. Benennt eine Partei keinen Sachverständi- gen Sachverständigen oder einigen sich die Sachverständigen nicht über die Xxxx des dritten Sachverständigen, wird dieser vom Prä- sidenten Präsidenten des Landgerichtes am Wohnsitz des Versicherten ernannt. Die Sachverständigen entscheiden unanfechtbar ohne jegliche gerichtliche Formalität und ihre Entscheidungen sind un- anfechtbar und bindend für die Parteien, auch wenn der SachverständigeSachver- ständige, der eine abweichende Meinung vertritt, nicht unterzeichnet hat. Jede Partei trägt die Kosten ihres eigenen ei- genen Sachverständigen. Die ; die Kosten des dritten Sachverständigen Sachver- ständigen tragen die Gesellschaft und der Versicherte zu gleichen Teilen. Die Sachver- ständigen Sachverständigen sind auf Antrag von einer der beiden Parteien von allen gerichtlichen Formalitäten ent- bundenFormali- täten entbunden.
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder