Proportionalitätsregel Musterklauseln

Proportionalitätsregel. Die Proportionalitätsregel legt den Schadensersatz fest, den die Gesellschaft dem Versicherungsnehmer im Schadensfall schuldet, sofern sich Angaben des Versicherungsnehmers ihr gegenüber, die als Grundlage für die Vertragsgestaltung gedient haben, als nicht zutreffend erweisen. Es gibt zwei Arten von Proportionalitätsregeln: die der Beträge und die der Prämien.
Proportionalitätsregel. Die Proportionalitätsregel wird nicht angewandt: ◼ falls der Versicherte die von der Gesellschaft vorgeschlagene Bewertungstabelle für das Gebäude korrekt angewandt und ausgefüllt und die Versicherung für das Gebäude auf Grundlage des ermittelten Xxxxx abgeschlossen hat; ◼ falls der Versicherte das Gebäude auf eigene Kosten von einem Sachverständigen hat schätzen lassen, der ihm von der Gesellschaft genannt worden war, und er die Versicherung mindestens auf Grundlage des ermittelten Xxxxx abgeschlossen hat; ◼ auf die Garantien in Verbindung mit der außervertraglichen Haftpflicht; ◼ auf die zu einem vereinbarten Wert abgeschlossenen Versicherungen.
Proportionalitätsregel. 30 Übergang der Rechte und Regress
Proportionalitätsregel. Jede von der Gesellschaft zahlbare Entschädigung vermindert sich im Verhältnis des Versicherungswerts zu dem Wert, der versichert hätte werden müssen: ▪ falls der Versicherungswert in den Persönlichen Bedingungen vermerkt ist und unter dem Neuwert oder dem per Gutachten festgestellten Wert liegt; ▪ falls die über das System der Modellauswahl gewählte Ausführung des Modells des versicherten Fahrzeugs nicht den Angaben auf den Fahrzeugpapieren (Rechnung und/oder Fahrzeugschein) entspricht. Diese Regel kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass der Versicherungswert von der Gesellschaft festgelegt wurde. Falls Sonderausstattungen oder Zubehör bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurden, wird für sie keine Entschädigung fällig.
Proportionalitätsregel. Ist bei Eintritt eines Schadensfalls die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Gegenstände, reduziert sich der Schadenersatz im gleichen Verhältnis. Raub. Unrechtmäßige Entwendung oder Inbesitznahme gegen den Willen des Versi- cherten von Gegenständen, die von der Police gedeckt sind, unter Kraft- oder Gewalt- anwendung gegen die Gegenstände, einschließlich unter Einsatz von Dietrichen, falschen Schlüsseln und sonstigen Gegenständen, die normalerweise nicht zum Türöffnen ver- wandt werden; oder durch heimliches oder unzulässiges, und von dem Versicherten, sei- ner Familie oder Angestellten unbemerktes Eindringen, wobei der/die Täter sich versteckt halten und die Straftat bei verschlossener Wohnung begehen.
Proportionalitätsregel. Liegt der Versicherungswert unter dem Neuwert, wird jegliche von der Gesellschaft fällige Entschädigung anteilig reduziert. Diese Regel gilt jedoch nicht: ◼ wenn der Versicherungsnehmer den Beweis erbringt, dass der Versicherungswert von der Gesellschaft festgelegt wurde; ◼ für die Erstrisikoversicherung. Wurden Innenausstattung oder Zubehör nicht bei der Unterzeichnung erklärt, werden sie nicht entschädigt.

Related to Proportionalitätsregel

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.