Schiedsklausel. Für alle sonstigen, nicht bereits unter § 12 zu fassenden Meinungsverschie- denheiten oder Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, findet die Schlichtung nach § 16d der DFB-Satzung Anwendung. Der Rechtsweg zum Schiedsgericht gemäß § 17 der DFB-Satzung bleibt eröffnet.
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Samples: Grundlagenvertrag
Schiedsklausel. Für alle sonstigen, nicht bereits unter § 12 zu fassenden Meinungsverschie- denheiten fassende Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, findet die Schlichtung nach § 16d der 16 d) DFB-Satzung Anwendung. Der Rechtsweg zum Schiedsgericht gemäß § 17 der DFB-DFB- Satzung bleibt eröffnet.
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Schiedsklausel. Für alle sonstigen, nicht bereits unter § 12 zu fassenden Meinungsverschie- denheiten fassende Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, findet die Schlichtung nach § 16d der DFB-Satzung 16 d) DFB−Satzung Anwendung. Der Rechtsweg zum Schiedsgericht gemäß § 17 der DFB-Satzung DFB−Satzung bleibt eröffnet.
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Schiedsklausel. Für alle sonstigen, nicht bereits unter § 12 zu fassenden Meinungsverschie- denheiten fassende Meinungsverschieden- heiten oder Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, findet die Schlichtung nach § 16d der DFB-Satzung Anwendung. Der Rechtsweg zum Schiedsgericht gemäß § 17 der DFB-Satzung bleibt eröffnet.
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