Common use of Schiedsverfahren Clause in Contracts

Schiedsverfahren. 1. Hinsichtlich Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien zur Auslegung von Rech- ten und Pflichten nach diesem Abkommen, die nicht innert 60 Tagen nach Zeitpunkt des Eingangs des Gesuchs um Konsultationen durch direkte Konsultationen oder im Gemischten Ausschuss beigelegt sind, kann durch die beschwerdeführende Ver- tragspartei mittels schriftlicher Notifikation an die Partei, gegen die Beschwerde geführt wird, das Schiedsverfahren einleitet werden. Eine Kopie der Notifikation wird den anderen Vertragsparteien zugestellt, damit diese entscheiden können, ob sie sich an dem Streitfall beteiligen wollen.

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Schiedsverfahren. 1. Hinsichtlich Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien zur Auslegung von Rech- ten und Pflichten nach diesem Abkommen, die nicht innert 60 Tagen nach Zeitpunkt des Eingangs des Gesuchs um Konsultationen durch direkte Konsultationen oder im Gemischten Ausschuss beigelegt sind, kann durch die beschwerdeführende Ver- tragspartei Partei mittels schriftlicher Notifikation schriftlichen Antrags an die Partei, gegen die Beschwerde geführt wird, das Schiedsverfahren einleitet werdeneinleiten. Eine Kopie der Notifikation des Antrags wird den anderen Vertragsparteien übrigen Vertragspar- teien zugestellt, damit diese entscheiden können, ob sie sich an dem Streitfall am Schiedsverfahren beteiligen wollen.

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