Schlussregelungen Musterklauseln

Schlussregelungen. Deine etwaigen sonstigen gesetzlichen Ansprüche gegen uns bleiben von dieser Regelung unberührt.
Schlussregelungen. 31- Aufrechnungsverbot § 32- Sachen des Mieters § 33- Erfüllungsort und Gerichtsstand § 34- Teilnichtigkeit
Schlussregelungen. B. Allgemeine Regelung zu den ANB
Schlussregelungen. B. Allgemeine Regelung zu den AGB
Schlussregelungen. 1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bernau bei Berlin.
Schlussregelungen. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg. Soweit eine Anpassung dieser Vereinbarung aufsichtsrechtlich erforderlich oder behördlich angeordnet werden sollte, stimmen die Parteien einer entsprechenden Anpassung bereits jetzt zu. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sämtliche Willenserklärungen und Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung, die schriftlich zu erfolgen haben, sowie Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel können neben der Schriftform jedoch auch in Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit einem elektronischen Identifikationszeichen des Erklärenden/Unterzeichnenden vorgenommen werden. Hierfür muss die Identität des Erklärenden/Unterzeichnenden mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit auf dem elektronischen Wege zu ermitteln sein ("elektronische Identifikation"). Geeignet für die elektronische Identifikation ist insbesondere das DocuSign- Verfahren. Diese Vereinbarung wird mit Unterzeichnung durch die Gesellschaft und alle Anleger des AIF-Sondervermögens wirksam. Die Gesellschaft wird die Anleger informieren, sobald alle Anleger unterzeichnet haben. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem tatsächlich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Hamburg, den Ort, den Datum