Common use of Schlüsselverlust Clause in Contracts

Schlüsselverlust. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 - der Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberechtigungskar- ten und elektronische Türöffner) einschließlich der daraus entstehen- den Folgeschäden (z. B. Kosten durch die Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselverlusts). Der Versi- cherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig (subsidiär). Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall auf die Kür- zung um Ihren Miteigentumsanteil. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus- wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge- hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei- nen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Zugangs- berechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen ziehen wir ab. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus dem Verlust von Kfz-Schlüs- seln. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR.

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Schlüsselverlust. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 - der Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberechtigungskar- ten und elektronische Türöffner) einschließlich der daraus entstehen- den Folgeschäden (z. B. Kosten durch die Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselverlusts). Der Versi- cherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig (subsidiär), die Ihnen privat oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in nicht öffentlicher/hoheitlicher Position überlassen wurden und sich rechtmä- ßig in Ihrem Besitz befunden haben. Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall auf die Kür- zung um Ihren Miteigentumsanteil. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus- wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge- hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei- nen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Zugangs- berechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen ziehen wir ab. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus dem Verlust von Kfz-Schlüs- seln. Der Versicherungsschutz gilt nachrangig (subsidiär). Die Höchstersatzleistung beträgt 30.000 EUR je Versicherungsfall 100.000 EURVersicherungsfall.

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Schlüsselverlust. Mitversichert ist - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 und 7.16 - der Verlust von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage sowie elektronische Zugangsberechtigungskar- ten und elektronische Türöffner) einschließlich der daraus entstehen- den Folgeschäden (z. B. Kosten durch ), die Entwendung, Beschädigung Ihnen privat oder Vernichtung von Sachen infolge des Schlüsselverlusts). Der Versi- cherungsschutz für die Folgeschäden gilt nachrangig (subsidiär)im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in nicht öffentlicher/hoheitlicher Positi- on überlassen wurden und sich rechtmäßig in Ihrem Besitz befunden haben. Sind Sie Sondereigentümer, so sind Haftpflichtansprüche der Woh- nungseigentümergemeinschaft mitversichert, die wegen des Verlustes von Schlüsseln oder elektronischer Zugangsberechtigungskarten der im Gemeinschaftseigentum stehenden Schlösser bzw. Schließanlagen gegen Sie erhoben werden. Wir verzichten in diesem Fall Unsere Ersatzpflicht erstreckt sich jedoch nicht auf die Kür- zung um Ihren MiteigentumsanteilMiteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Aus- wechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorüberge- hende Sicherheitsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - ei- nen einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels oder der elektronischen Zugangs- berechtigungskarten festgestellt wurde. Wertverbesserungen ziehen wir ab. Ausgeschlossen bleiben - Ansprüche aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbel- schlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (z. B. Kfz-Schlüs- seln) - die Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z. B. Einbruch) - alle weiteren sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000 EUR je Versicherungsfall 100.000 EURVersicherungsfall.

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